Cineplex konto löschen?

1 Antwort

Hey wenn es um die Cinema Card geht könnte das vielleicht helfen:

3. Kündigung
Der CineMA-Card-Nutzer kann das Vertragsverhältnis jederzeit schriftlich und ohne Wahrung einer Frist kündigen. Der Herausgeber der
CineMA-Card ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem CineMA-Card-Nutzer schriftlich fristlos zu
kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere bei einem Missbrauch der CineMA-Card, bei Verkauf oder im Fall einer
sonstigen dauerhaften Weitergabe der CineMA-Card an einen Dritten, bei – auch kurzzeitiger – Überlassung der CineMA-Card an einen
Dritten zum Zweck der Nutzung oder bei Manipulation, Beschädigung oder Verschmutzung der CineMA-Card zum Zweck der Täuschung vor.
Der Herausgeber ist im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bereits vor Zugang der Kündigungserklärung berechtigt, die CineMACard
mit sofortiger Wirkung einzuziehen und/oder zu sperren. Der CineMA-Card-Nutzer ist verpflichtet, die CineMA-Card spätestens 6
Wochen nach Wirksamkeit der Kündigung an der Kinokasse abzugeben oder an den Herausgeber zurückzusenden. Im Falle der Kündigung
wird dem CineMA-Card-Nutzer das verbliebene Restguthaben der CineMA-Card per Banküberweisung ausgezahlt. Die verbliebenen
Bonuspunkte können nicht in Bargeld umgerechnet und ausgezahlt werden.