Braucht man für eine Ausbildung als Steuerfachangestellter einen Führungszeugnis?

1 Antwort

Arbeitgeber dürfen dann den Einblick ins Führungszeugnis verlangen bzw. nach Vorstrafen fragen, wenn es für die Stelle relevant ist. Bei Kundenberatern in Banken geht das zum Beispiel in Ordnung. Von daher würde ich sagen, dass auch bei einem Auszubildenden zum Steuerfachangestellten ein solcher Einblick gerechtfertigt sein dürfte. Immerhin erfahren Mitarbeitende in Steuerberatungskanzleien sehr viele Interna von Unternehmen, die durchaus auf strafrechtlich relevante Art missbraucht werden könnten...

Wenn du also bereits wegen einer Straftat verurteilt wurdest, die im Führungszeugnis auftauchen würde, dann solltest du dich nach einem anderen Beruf umschauen.