Ausbildungsstart kurz vor 18, trotzdem neben Schule?

2 Antworten

Die Schulpflicht in Deutschland besteht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Die Vollzeitschulpflicht dauert bis zur 9. oder 10. Klasse, je nach Bundesland. Danach besteht eine Berufsschulpflicht, die entweder durch den Besuch einer berufsbildenden Schule oder durch eine duale Ausbildung erfüllt werden kann.

Wenn du also kurz vor deinem 18. Geburtstag eine Ausbildung beginnst, musst du neben der Ausbildung keine andere schulische Beschäftigung ausführen, solange du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Die Ausbildung gilt als Teil der Berufsschulpflicht und endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder spätestens mit dem 21. Jahr. Hatte nämlich genau das erst bei der Einschulung in die Berufsschule. Ich bin über 21.

Ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass du in Deutschland lebst und auch hier einen Ausbildungsvertrag hast.

Die in Deutschland übliche Ausbildung ist die sogenannte Duale Ausbildung also Betriebliche und Berufsschulische Ausbildung.

Damit ist dann auch die Schulpflicht begründet und der Schulpflicht genüge getan.