Wie viel Prozent Alkohol darf man mit 16 Trinken?
10 Antworten
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Ab 16 darfst du offiziell alkoholische Getränke wie Wein und Bier kaufen/trinken. Hochprozentige Getränke wie Cocktails, Whiskey, Branntwein, Gin, Schnäpse und dergleichen sind erst ab 18 erlaubt. Auch Alcopops gehören dazu! Diese Altersgrenzen gelten auch für Automaten.http://www.starflash.de/artikel/jugendschutz-ab-wann-darf-ich-was-22047.html
Alles, was nicht destilliert wurde, darfst du trinken. Da die widerstandsfähigste Hefe bis 18% überlebt, ist auch das noch erlaubt.
Trinken darfst Du alles, nur der Verkauf an Dich ist gesetzlich geregelt.
Dir darf alles außer Branntwein verkauft werden, also Wein, Sekt, Bier.
- Wähle in Zukunft eine vernünftige Themenangaben.
- Das kann man nicht genau sagen, da nur leichte Getränke wie Bier erlaubt sind, aber auch ein Glas Wein ist drin.
- Sowas kann man auch im Jugendschutzgesetz ergooglen.