Hallo zu später Stunde.
Die Semesterabschlussklausuren stehen bald an und ich habe bezüglich der Stellvertretung ein Problem. Und zwar ist mir irgendwie nicht so ganz bewusst, wann beim Überschreiten der Vollmacht der Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt und wann dieser die Vollmacht missbraucht und der Geschäftsherr sich das Geschäft aufgrund der Abstraktion vom rechtlichen können und dürfen zurechnen lassen muss.
In beiden Fällen wurde ja grundsätzlich die Grenzen der Vollmacht überschritten. Bevor ich jetzt hier weiter mich verrenne, habe ich mir ein Fall mit ein paar Abwandlung ausgedacht, die mir definitiv helfen würden, wenn mir da einer kurz was zu sagen könnte.
Fall
A erklärt dem B, dass er für ihn ein Stuhl für 50 Euro kaufen soll, B kauft beim C aber jetzt ein Sofa für 80 Euro.
- Überschreiten der Vertretungsmacht und Anwendung der § 177, korrekt?
Abwandlung 1
A erklärt dem B, dass er für ihn ein Stuhl für 50 Euro kaufen soll. B tritt im laden so auf, als hätte er eine uneingeschränkte Vollmacht, erzählt dem B er darf sich aussuchen was er will und kauft ein Sofa für 80 Euro.
- Überschreitung der Vertretungsmacht und erneute Anwendung der § 177, da bloße Worte ja nicht für ein Rechtsscheintatbestand ausreichen richtig?
Abwandlung 2
A erklärt dem B, dass er für ihn ein Stuhl für 50 Euro kaufen soll. Außerdem ruft A beim C an und sagt, dass B vorbeikommt um ein Stuhl zu kaufen.
B kauft beim C aber jetzt ein Stuhl für 80 Euro.
- Ist das schon eine Außenvollmacht oder ist das nur die Kundgabe der Innenvollmacht
- Hier muss er sich das Geschäft nach § 171 zurechnen lassen oder?
Abwandlung 3 (eigentlich Identisch zu 2)
A erklärt dem B, dass er für ihn ein Stuhl für 50 Euro kaufen soll. Außerdem ruft A beim C an und sagt, dass B vorbeikommt um Möbel für ihn zu kaufen.
B kauft beim C aber jetzt ein Sofa für 80 Euro.
- Die Außenvollmacht (oder auch Kundgabe der Innenvollmacht, was auch immer das ist) bezieht sich jetzt nur auf ein Möbel
- B hat die Grenzen der Innenvollmacht überschritten, aber nicht die Grenzen der Außenvollmacht
- · Greift hier jetzt die Abstraktion der Innen und Außenvollmacht, sodass A das Geschäft zugrechnet werden muss
- · Wenn nicht, wie kann der Geschäftsherr dafür schützen? Durch eine Vollmachtsurkunde die genaue Grenzen beinhaltet?
Danke für die Hilfe!!