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Abgrenzung Vertreter ohne Vertretungsmacht und Missbrauch der Vertretungsmacht?

Hallo zu später Stunde.

Die Semesterabschlussklausuren stehen bald an und ich habe bezüglich der Stellvertretung ein Problem. Und zwar ist mir irgendwie nicht so ganz bewusst, wann beim Überschreiten der Vollmacht der Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt und wann dieser die Vollmacht missbraucht und der Geschäftsherr sich das Geschäft aufgrund der Abstraktion vom rechtlichen können und dürfen zurechnen lassen muss.

In beiden Fällen wurde ja grundsätzlich die Grenzen der Vollmacht überschritten. Bevor ich jetzt hier weiter mich verrenne, habe ich mir ein Fall mit ein paar Abwandlung ausgedacht, die mir definitiv helfen würden, wenn mir da einer kurz was zu sagen könnte.

    Fall

A erklärt dem B, dass er für ihn ein Stuhl für 50 Euro kaufen soll, B kauft beim C aber jetzt ein Sofa für 80 Euro.

  • Überschreiten der Vertretungsmacht und Anwendung der § 177, korrekt?

Abwandlung 1

A erklärt dem B, dass er für ihn ein Stuhl für 50 Euro kaufen soll. B tritt im laden so auf, als hätte er eine uneingeschränkte Vollmacht, erzählt dem B er darf sich aussuchen was er will und kauft ein Sofa für 80 Euro.

  • Überschreitung der Vertretungsmacht und erneute Anwendung der § 177, da bloße Worte ja nicht für ein Rechtsscheintatbestand ausreichen richtig?

Abwandlung 2

A erklärt dem B, dass er für ihn ein Stuhl für 50 Euro kaufen soll. Außerdem ruft A beim C an und sagt, dass B vorbeikommt um ein Stuhl zu kaufen.

 B kauft beim C aber jetzt ein Stuhl für 80 Euro.

  • Ist das schon eine Außenvollmacht oder ist das nur die Kundgabe der Innenvollmacht
  • Hier muss er sich das Geschäft nach § 171 zurechnen lassen oder?

Abwandlung 3 (eigentlich Identisch zu 2)

A erklärt dem B, dass er für ihn ein Stuhl für 50 Euro kaufen soll. Außerdem ruft A beim C an und sagt, dass B vorbeikommt um Möbel für ihn zu kaufen.

 B kauft beim C aber jetzt ein Sofa für 80 Euro.

  • Die Außenvollmacht (oder auch Kundgabe der Innenvollmacht, was auch immer das ist) bezieht sich jetzt nur auf ein Möbel
  • B hat die Grenzen der Innenvollmacht überschritten, aber nicht die Grenzen der Außenvollmacht
  • ·      Greift hier jetzt die Abstraktion der Innen und Außenvollmacht, sodass A das Geschäft zugrechnet werden muss
  • ·      Wenn nicht, wie kann der Geschäftsherr dafür schützen? Durch eine Vollmachtsurkunde die genaue Grenzen beinhaltet?

Danke für die Hilfe!!

Ask Me Anything: Themenspecials

Ich fühle mich unwohl im Studium. Soll ich den Studiengang wechseln?

Hallo,

ich entschuldige mich im Voraus für den langen Text.

Ich studiere Biologie im 1. Semester und hab mich schon sehr lange mit meiner Studienwahl auseinandergesetzt.
Die ersten Monate waren sehr interessant, aber auch teilweise anstrengend. Klar wusste ich im Vorfeld, dass viel Mathe, Physik Chemie auf mich zukommt. Mit Mathe und Physik hab ich keine Probleme, aber mit Chemie, hab ich große Probleme da ich es in der Schule abwählt habe. Ich glaube ich werde die Klausur nicht bestehen, obwohl ich lerne aber mir fühlen einfach die Grundlagen dazu.

Das ist Problem Nummer 1.

Problem Nummer 2: ich hab in der Ersti Woche ein paar Neue Freundschaften gefunden, aber mit ein paar Freunden komme ich nicht mehr klar. Ich fühle mich einfach unwohl, wenn ich mit ihnen zusammen unterwegs war, fühle ich mich den ganzen Tag schlecht. Aber ohne sie wenn ich alleine unterwegs bin, bin ich viel ausgeglichener.
Früher hat es besser geklappt, aber heute merke ich langsam dass es doch nicht mehr so funktioniert. Meine Freunde interessieren sich nicht mehr für mich und haben ohne mich eine bessere Beziehung zueinander. (Dreier Freundschaft) Ich hab das Gefühl ich müsste mich immer vor ihren rechtfertigen und wäre ihnen zuviel. Oft fühle ich überflüssig.

Fakt ist ich sitze in der Biologie Vorstellung und hab aktuell kein Interesse mehr, was eigentlich untypisch ist für mich da ich in meiner Freizeit viele Botanik Bücher lese.

Soll ich den Studiengang wechseln?