Ich habe einen Gutschein geschenkt erhalten. Dieser war nur für 1 Jahr und 2 Monate gültig. Ich gehe eigentlich immer davon aus, dass Gutscheine im Minimum 3 Jahre gültig sind, weshalb ich mich nicht auf das Ablaufdatum geachtet habe.
Diesen Sommer wollte ich ihn einlösen, das ging aber nicht mehr, weil er am 28. Feb 2011 abgelaufen ist. In den beigelegten AGB steht aber, dass unter bestimmten voraussetzungen der gutschein (auch abgelaufen) gegen einen anderen oder gleichen eingetauscht werden kann.
Ich hab mir also keinen Kopp gemacht und wollte die Sache um ein Jahr verschieben. Ich hab mich nun schon mal per Mail gemeldet um um einen neuen Gutschein für den Sommer 2012 zu bitten.
Sie schreiben zurück, dass die Frist für abgelaufene Gutscheine 6 Monate beträgt und der Gutschein somit verfallen ist.
Ist dieses Verhalten rechtens?