Warum RSL nach DFV-Richtlinien verbindlich, aber kein Skyhook?

Zuerst einmal einen Gruß an die Skydiver in dieser Community.

Laut DFV-Ausbildungshandbuch ist im Schulungsbereich die Verwendung einer RSL (abgesehen von ein paar Ausnahmefällen) verpflichtend. Von einem Skyhook steht allerdings im gesamten Dokument kein Wort. Ist die Verwenung einer "normalen" RSL (kein Skyhook) nicht eigentlich der absolute "worst case"?

Wenn ein System über eine RSL verfügt, bewirkt das Abtrennen des Hauptschirms automatisch den Deploy der Reserve. Der hierbei eingeleitete Öffnungsvorgang ist, zumindest soweit ich das verstehe, identisch mit einer manuellen Reserveauslösung mittels Auslösegriff. Durch die RSL entfällt also "lediglich" die Zeit, die der Springer benötigt, um den Reservegrif zu finden und zu ziehen, richtig? (Mir ist bewusst, dass diese Zeitspanne entscheidend sein kann.) Auf der anderen Seite verliert ein Springer jedoch bei verbundener RSL die Option, sich nach dem Abtrennen des Hauptschirms zu stabilisieren, um so die Wahrscheinlichkeit einer Reservefehlöffnung zu minimieren.

Nun gilt ja gemeinhin "Ziehen" geht vor "Ziehen in richtiger Höhe" geht vor "Ziehen in stabiler Lage" und wenn der Springer den Hauptschirm abtrennen musste, hat er seine anvisierte Öffnungshöhe ja bereits unterschritten, sollte also schnellstmöglich die Reserve öffnen, auch wenn er instabil ist. Daher liegt der Gedanke nahe, dass durch die Verwendung der RSL genau dieser Punkt auch technisch umgesetzt werden soll. Falls der Hauptschirm abgetrennt werden musste, lieber schnellstmöglich die Reserve auslösen, als dem Springer die Chance geben, sich zu stabilisieren. Soweit kann ich das ganze noch nachvollziehen.

Was ich in diesem Zusammenhang allerdings nicht verstehe ist, warum dann nicht die Verwendung eines Skyhooks vorgeschrieben wird. Schließlich benutzt der ja den Hauptschirm als "überdimensionierten Pilotschirm" für die Reserve, um ebendiese NOCH schneller entfalten zu können, als dies bei einem "normalen" Deploy der Reserve geschieht.

Entweder ich möchte nach dem Abtrennen der Hauptkappe so schnell wie möglich die Reserve geöffnet bekommen, dann muss ich einen Skyhook verbauen. Oder aber ich möchte die Option haben, mich nach dem Abtrennen zu stabilisieren, dann darf ich auch keine RSL verbauen.

Warum also wird durch den DFV eine RSL vorgeschrieben, jedoch kein Skyhook? Liegt das nur daran, dass der Skyhook noch zu "neu" ist, um vom DFV bereits als verbindlich eingestuft zu werden? Liegt es daran, dass das System teurer in der Anschaffung ist, aufwändiger zu installieren, aufwändiger zu warten? Ist die Regelung so zu interpretieren, dass die Systeme "mindestens" über eine RSL verfügen müssen und ein Skyhook somit als "Weiterentwicklung der RSL" auch erlaubt ist oder wird tatsächlich verbindlich eine "normale" RSL vorgeschrieben?

Bin gespannt auf die (hoffentlich detaillierten) Erläuterungen.

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