Nach einem Jahr noch immer traumatisiert - brauche ich professionelle Hilfe?

Hallo zusammen.

Seit Herbst 2009 habe ich einen Traum, einen richtigen Lebenstraum, einen Traum von dem ich dachte, dass ich bereit wäre, alles zu tun, um ihn mir zu erfüllen. Und zwar möchte ich lernen, eine Wingsuit zu fliegen, weil sie für mich die Erfüllung eines Menschheitstraums ist - fliegen, ohne von tonnenweise Stahl umgeben zu sein. Die Wingsuit ist für jemanden, der fliegen möchte, meines Erachtens das, was der Schwimmanzug für einen Schwimmer ist, während ein Flugzeug eher mit einem Boot vergleichbar wäre - kein direkter Kontakt mit dem Medium.

Im Herbst 2012 beschloss ich, die Sache anzugehen und nahm mir vor, mich im Sommer 2013 zum Fallschirmspringer ausbilden zu lassen. Ich fragte einen Kollegen von mir, ob er nicht auch mitmachen wolle und er war sofort begeistert. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten wir uns direkt für die Lizenzausbildung angemeldet, er bestand hingegen darauf, zuerst einen Tandemfallschirmsprung durchzuführen. Da ich nicht "eine Erfahrung ärmer sein wollte, als er", ließ ich mich dazu überreden.

Am 19. Mai 2013 war es soweit. Wir fuhren zu einem Sprungplatz und ließen uns aus 4.000 m Höhe nach unten bringen. Für mich lief der Sprung äußerst sauber, für meinen Kollegen allerdings nicht, was daran lag, dass er auf dem Weg nach unten das Bewusstsein verlor und es erst wiedererlangte, nachdem sein Tandemmaster ihn aus dem Gurtzeug befreit und seine Beine angehoben hatte, damit das Blut ins Hirn fließt.

Er wollte daraufhin verständlicherweise nicht mehr springen. Das Problem ist, dass mich der Vorfall ebenfalls "blockiert" hat, wohl auch weil ich bereits achtmal in meinem Leben "spontan" (also ohne zugrundeliegende Erkrankung) das Bewusstsein verloren hatte. Das letzte Mal ist allerdings auch schon mindestens acht Jahre her, ich denke das reicht, um davon auszugehen, dass es mich nicht mehr betrifft.

Bei der obligatorischen Tauglichkeitsuntersuchung beim Sportmediziner habe ich diese Vorfälle und auch sonst alle bekannten Erkrankungen wahrheitsgemäß angegeben und wurde trotzdem für tauglich befunden. Aus medizinischer Sicht spricht also absolut nichts dagegen, dass ich fallschirmspringen gehe. Trotzdem bin ich seit dem Vorfall nun "blockiert" und kann mir nicht mehr vorstellen, aus einem Flugzeug zu springen.

Am 24. August 2013 überwand ich meine Ängste und sprang erneut am selben Flugplatz und mit dem selben Tandemmaster. Der Weg nach oben war der reinste Horror. Als ich draußen war, fiel der größte Druck von mir ab und natürlich lief wieder alles sauber. Trotzdem wurde es langfristig mit der Angst nicht wirklich besser.

Am 8. Februar 2014 buchte ich 15 Minuten in einem Windkanal und ließ dort einen Großteil der Freifallausbildung bereits simulieren. Am 3. Mai 2014 werde ich dorthin zurückkehren. Ob das meine Blockade lösen wird ist zumindest fraglich.

Komme ich um einen Psychologen nicht herum? Zahlt die Krankenkasse so etwas? Ist ja schließlich nur für ein "Hobby". Erfolgsaussichten? Alternativen?

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Warum RSL nach DFV-Richtlinien verbindlich, aber kein Skyhook?

Zuerst einmal einen Gruß an die Skydiver in dieser Community.

Laut DFV-Ausbildungshandbuch ist im Schulungsbereich die Verwendung einer RSL (abgesehen von ein paar Ausnahmefällen) verpflichtend. Von einem Skyhook steht allerdings im gesamten Dokument kein Wort. Ist die Verwenung einer "normalen" RSL (kein Skyhook) nicht eigentlich der absolute "worst case"?

Wenn ein System über eine RSL verfügt, bewirkt das Abtrennen des Hauptschirms automatisch den Deploy der Reserve. Der hierbei eingeleitete Öffnungsvorgang ist, zumindest soweit ich das verstehe, identisch mit einer manuellen Reserveauslösung mittels Auslösegriff. Durch die RSL entfällt also "lediglich" die Zeit, die der Springer benötigt, um den Reservegrif zu finden und zu ziehen, richtig? (Mir ist bewusst, dass diese Zeitspanne entscheidend sein kann.) Auf der anderen Seite verliert ein Springer jedoch bei verbundener RSL die Option, sich nach dem Abtrennen des Hauptschirms zu stabilisieren, um so die Wahrscheinlichkeit einer Reservefehlöffnung zu minimieren.

Nun gilt ja gemeinhin "Ziehen" geht vor "Ziehen in richtiger Höhe" geht vor "Ziehen in stabiler Lage" und wenn der Springer den Hauptschirm abtrennen musste, hat er seine anvisierte Öffnungshöhe ja bereits unterschritten, sollte also schnellstmöglich die Reserve öffnen, auch wenn er instabil ist. Daher liegt der Gedanke nahe, dass durch die Verwendung der RSL genau dieser Punkt auch technisch umgesetzt werden soll. Falls der Hauptschirm abgetrennt werden musste, lieber schnellstmöglich die Reserve auslösen, als dem Springer die Chance geben, sich zu stabilisieren. Soweit kann ich das ganze noch nachvollziehen.

Was ich in diesem Zusammenhang allerdings nicht verstehe ist, warum dann nicht die Verwendung eines Skyhooks vorgeschrieben wird. Schließlich benutzt der ja den Hauptschirm als "überdimensionierten Pilotschirm" für die Reserve, um ebendiese NOCH schneller entfalten zu können, als dies bei einem "normalen" Deploy der Reserve geschieht.

Entweder ich möchte nach dem Abtrennen der Hauptkappe so schnell wie möglich die Reserve geöffnet bekommen, dann muss ich einen Skyhook verbauen. Oder aber ich möchte die Option haben, mich nach dem Abtrennen zu stabilisieren, dann darf ich auch keine RSL verbauen.

Warum also wird durch den DFV eine RSL vorgeschrieben, jedoch kein Skyhook? Liegt das nur daran, dass der Skyhook noch zu "neu" ist, um vom DFV bereits als verbindlich eingestuft zu werden? Liegt es daran, dass das System teurer in der Anschaffung ist, aufwändiger zu installieren, aufwändiger zu warten? Ist die Regelung so zu interpretieren, dass die Systeme "mindestens" über eine RSL verfügen müssen und ein Skyhook somit als "Weiterentwicklung der RSL" auch erlaubt ist oder wird tatsächlich verbindlich eine "normale" RSL vorgeschrieben?

Bin gespannt auf die (hoffentlich detaillierten) Erläuterungen.

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