Verwandte Themen

Küchenkauf Mängel/Gewährleistung - was tun?

Wir haben im letzen Jahr eine Küche gekauft. Leider hatten wir mit dem Küchenstudio nur Pech. Schon bei der Planung sind Fehler entstanden, die erst beim Einbau (Juni 23) bemerkt wurden (fehlende Wasseranschlüsse etc.), defekter Kühlschrank (Wasserschaden am Parkett), mangelhafte Montage, Farbdefekte an den Fronten. Hier konnten wir uns mit dem Küchenstudio einigen, der Kaufpreis wurde um einen geringen Betrag reduziert und es wurde vereinbart, diese Mängel zu beheben. Der Geschäftsführer versicherte uns, dass er sich von nun an um den Fall kümmern werde. Bei dem Reklamationstermin (Oktober 23) wurden die Mängel aber nur zum Teil behoben. Wir meldeten dies dem Küchenstudio, erhielten dann aber längere Zeit keine Rückmeldung. Irgendwann erhielten wir dann eine Mahnung, dass die ausstehende Summe (ca. 5 % des Kaufpreises) noch zu zahlen sei. Wir nahmen erneut per Mail Kontakt zum Geschäftsführer auf (mehrmals), dieser versicherte uns dann im Januar, dass er sich nach Krankheit nun direkt mit unserem Anliegen befassen würde, da die Reklamation immer noch nicht behoben wurde. Ebenfalls wurden in der Zwischenzeit neue Mängel erkennbar (defekte Steckdose, Verfärbung der Blende an der Spülmaschine, Farbe des Ablaufsiebs blättert ab sowie übermäßige Wasserbildung im Dampfgarer). Danach hörten wir wieder nichts, allerdings kontaktierte uns dann der Kundenservice für eine Terminvereinbarung, die wir dann bestätigten. Leider mussten wir erstmalig aufgrund eines wichtigen Arzttermins den Termin absagen. Uns wurde "letztmalig" (Wortlaut des Küchenstudis) ein Terminvorschlag gemacht. Dies habe ich als Frechheit empfunden, da wir erst einen Termin absagen abgesagt hatten. Da mein Mann und ich beiden in systemrelevanten Berufen arbeiten, haben wir nicht die Möglichkeit, uns beliebig Urlaub zu nehmen, sodass wir auch Nachmittags- bzw. Ferientermine abgewiesen sind. Vor einer neuen Vereinbarung wollte ich allerdings auf die neu entstandenen Mängel eingehen und eine Lösung vereinbaren (wir haben diese auch mit Videos und Fotos belegt). Hier erfolgte nur die Reaktion, dass sie nicht gewusst hätten, dass noch nicht alles geklärt sei und dass unser Kommunikationspartner langzeiterkrankt sei. Wir klärten den Sachverhalt nochmals auf, dass wir seit geraumer Zeit keine Rückmeldung mehr erhalten hätten. Daraufhin erfolgte keine Rückmeldung, allerdings hatten wir 2 Wochen später einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten mit dem Verweis, dass wir Geld einbehalten hätten, obwohl schon alles behoben sei. Wir setzten uns wieder mit dem Küchenstudio in Kontakt, allerdings erhielten wir nur eine unfreundliche Antwort. Seltsamerweise haben wir drei Tage später eine E-Mail mit dem Betreff "Terminvorschlag zur Behebung der noch nicht vollständig behobenen Reklamationen von Sep. 23" erhalten. Laut des Mahnbescheids hat das Küchenstudio ja schon alles behoben und dann schreiben sie uns, dass sie gerne noch die Reklamation beheben möchten? Ich habe einen Widerspruch eingelegt und mich nochmals per Mail an das Küchenstudio gewandt, um den Termin zu bestätigen und um eine Lösung für die neu entstandenen Mängel zu erfragen. Hier wurde uns allerdings nur die Rückmeldung gegeben, dass der Monteur die Mängel an diesem Termin prüfen würde. Jetzt frage ich mich, ob ich auch dann noch einen Teil des Geldes einbehalten darf, wenn die Gewährleistungsansprüche noch nicht bearbeitet wurden. Ich habe Sorge, dass wir, nachdem wir die restliche Summe gezahlt haben, das Küchenstudio sich nicht mehr kümmern wird. Die Küche hat mehr als 30000 Euro gekostet, da erwarte ich doch einen anderen Service.

Gewährleistung, kuechenkauf, Reklamation
Küchenkauf trotz Lügen verbindlich?

Hallo Leute,

ich glaube, dass ich die Antwort auf meine Frage bereits kenne: Der Vertrag wurde unterschrieben, damit ist nichts mehr daran zu ändern.

Ich bin - dumm wie sooft - auf den Trick eines Möbel-, Küchenstudios hereingefallen. Im Flyer wurde suggeriert, dass man als einer von nur 50 Testkäufern einer "Industriestudie" eine Küche kauft und dadurch extrem günstige Preise erhält.

Ich also dorthin, während des Gesprächs habe ich mehrfach meine Zweifel zum Ausdruck gebracht. Mir wurde dann auch mehrfach versprochen, dass die Preise für die Küche direkt vom Hersteller an mich weitergegeben werden unter Umgehung des Verkäufers (Zurbrüggen).

Dazu wurde sogar eine Skizze angefertigt:

Industrie --> Verkäufer --> Käufer ("Verkäufer" war durchgestrichen).

Für diese Skizze habe ich einen Beleg. Natürlich MUSSTE ich den Vertrag sofort unterschreiben, sonst wäre all das nicht möglich gewesen. Ich dachte mir, dass man ja leicht die Weitergabe von Einkaufspreisen an mich prüfen kann und habe dann - so unwohl mir dabei auch war - unterschrieben. Ich rief direkt danach Freunde an, um Ihnen von dem "tollen" Angebot zu erzählen, damit sie es auch wahrnehmen könnten und erhielt prompt 1 Stunde nach Unterschrift die Rückmeldung, dass es kein gutes Angebot sei (die Küche wurde grob geplant und berechnet). Also schrieb ich Zubrüggen und bat um Rücktritt (in dem Vertrag war ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen), woraufhin mich der Abteilungsleiter anrief und mich beruhigte, indem er sagte, dass die Küche ja noch nicht fertig geplant sei und all das, was mir die Dame erzählt hatte, so auch stimme.

Als einige Zeit später die endgültige Planung anstand, stellte sich heraus, dass nichts davon stimmte. Es werden keine Einkaufspreise an mich, den Testkäufer, weitergeben, letztlich ist es ein völlig normaler bis zu hoher Preis für die Küche geworden. Ich las nun Dinge von Täuschung und unlauterem Wettbewerb, aber insgesamt habe ich den Eindruck, dass ich da nicht mehr rauskomme. Es scheint keine Rolle zu spielen, dass meine Unterschrift nur durch die Lüge der Weitergabe von Einkaufspreisen an mich zu Stande kam. Aber ich frage hier trotzdem mal nach, wer weiß..., vielleicht hat jemand von Euch eine Idee. Wahrscheinlich gibt es auch keine "Studie" oder sonstiges, ich bin manchmal echt eine Idiotin. :(

Lieben Gruß

Betrug, Küche, Recht, Vertrag, kuechenkauf, Lüge, unlauterer Wettbewerb, Vertragsrecht, Täuschung

Meistgelesene Fragen zum Thema Kuechenkauf