Küchenkauf Mängel/Gewährleistung - was tun?


24.02.2024, 09:36

Wir würden nun gerne erst nach 100%igen Fertigstellung die Küche bezahlen. Ist es erlaubt, auch bei den weiteren Reklamationen, die erstmal von der Küchenfirma geprüft werden wollen, die noch ausstehende Summe einzubehalten?

Buildupyourself  22.02.2024, 13:19

Wurde schon mit einem Anwalt gesprochen?

HausbesitzerinD 
Fragesteller
 22.02.2024, 14:18

Bisher leider noch nicht. Eigentlich wollten wir die Kosten nicht in die Höhe treiben und wir müssten extra einen Anwalt kontaktieren (einen Rechtsschutz haben wir leider nicht)...

2 Antworten

Nehmt Euch einen Anwalt, denke hier kommt ihr alleine nicht weiter.


HausbesitzerinD 
Fragesteller
 05.03.2024, 14:13

Bisher leider noch nicht. Eigentlich wollten wir die Kosten nicht in die Höhe treiben und wir müssten extra einen Anwalt kontaktieren (einen Rechtsschutz haben wir leider nicht)...

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Warum nimmt man sich keinen Anwalt?...das Küchenstudio wird auch diesen bezahlen müssen. Er macht Druck und schützt vor Fehlern.


HausbesitzerinD 
Fragesteller
 05.03.2024, 14:14

Erstmal möchten wir uns eigentlich mit dem Küchenstudio außergerichtlich einigen, da wir nicht noch unnötige Kosten erzeugen wollen. Somit müssten wir dann ja die Kosten tragen...

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