Darf mein AG mich auf Teilzeit setzen, weil ich ein paar mal Krank wurde?

Hallo. Ich arbeite jetzt seit Oktober letzten Jahres in einer Spielhalle, die von einem größeren Unternehmen geführt wird. Ich hatte eine Probezeit von 6 Monaten und danach einen Festvertrag. Nun bin ich dieses Jahr öfters mal Krank geworden, bzw. musste mich Krankheitsbedingt Krankschreiben lassen. Jedes Mal hat mich meine direkte Chefin, bzw. Bezirksverantwortliche am Telefon dumm angemacht und einem schon ein schlechtes Gewissen eingeredet.

Insgesamt waren es in diesem Jahr 28 Tage mit Krankenschein, davon aber alle legitim bescheinigt und auch korrekt dem Arbeitgeber vorgelegt. Heute kam diese Bezirksverantwortliche auf mich zu und sagte mir, sie hätte mit ihrer und bzw. auch meiner Chefin/ Gebietsleitung gesprochen und hat mir für kommenden Monat weniger Stunden gegeben und mir gesagt, wenn dass so weitergehen sollte, würden sie mich auf Teilzeit setzen.

Im Arbeitsvertrag habe ich nur gefunden, dass Kürzung der Stunden legitim ist, wenn es weniger als 20% sind aber zu dem Teilzeit runterstufen nichts.

Ich arbeite ca. 170-180Std. im Monat.

Für mich ist es eher eine indirekte Drohung bzw. Angstmache, jedoch haben wir bisher nur darüber gesprochen und ich habe ihr klar gemacht, dass ich nicht Teilzeit arbeiten werde.

Wenn es zu dem Fall kommt und ich wieder Krank werden sollte, ist es rechtskräftig mich dann einfach auf Teilzeit runter zu stufen? Oder könnten sie mich zwingen so einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?

Danke für die Antworten!

Arbeit, Krankheit, gelber Schein, Ausbildung und Studium
Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913 Antrag V und F BVA vs. Antrag vom Kreis von 2015?

Ich möchte gerne meine deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 Abstammung feststellen lassen. Antrag F und V (Stand April 2011 beim BVA runterzuladen, entspricht dem Antrag der in mehreren Beschreibungen empfohlen wird.) Das Amt (Kreis xxx (NRW)) hat mir aufgrund meiner Frage, ob man persönlich den Antrag abgeben muss, folgendes geschrieben : ...(Frage wurde beantwortet) "Desweiteren ist der von Ihnen aufgeführte Antrag F und Antrag V der Antragsvordruck des Bundesverwaltungsamtes für Antragsteller, die im Ausland leben." (So ist das auch auf dem Merkblatt zu Antrag F vom BVA vermerkt) "Ich schicke Ihnen daher den für Sie zu verwendenden Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit als Anlage dieser Email zu." Anlage Ministerium für Inneres + Kommunales NRW Referat 113 Stand 12.10.2015 Folgende Unterschiede sind mir aufgefallen: 1) Es steht NICHT Antrag F / Antrag V oben rechts in der Ecke. 2) Auf Seite 1 ist unten eine Erklärung abzugeben, dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei mir oder den Personen von denen ich herleite, zur Folge hatten. Und das das Stag vom 22.07.1913 erhoben und verarbeitet wird. 3) Auf ab Seite 2 Antrag F + Antrag V steht beim BVA Antrag: Angaben zum ERWERB der deutschen StA oben auf jeder Seite beim Antrag vom Kreis steht: die deutsche StA des Antragstellers zu 1. wird ABGELEITET durch ... Vater/Mutter/usw. oben auf jeder Seite. Ich finde den vom Kreis geschickten Antrag aber nirgendwo auf offiziellen Seiten. Bei der Verwaltungsvorschrift zum StAG wird ja auch unterschieden zwischen 1.2 Besitz der deutschen StAG und 1.2.1 Erwerb der deutschen StAG. Kann mir das irgend jemand erklären oder mir da weiterhelfen.

Staatsbürgerschaft, gelber Schein, Reichsbürger

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