Sanierung des Kellers wurde abgebrochen... Ist eine Mietminderung trozu Kündigung möglich?

Guten Abend!

Vielleicht kann uns ja jemand helfen und eine Auskunft geben.

Unser Keller war von Mietbeginn schon feucht. Mal mehr, mal weniger. Wir haben den Vermieter informiert und es liefen auch 2x über einen längeren Zeitraum Entfeuchter. Nun hatten wir (im Dezember) durch Hochwasser ca. 2 cm Wasser im Keller. " Wochen ständig und dann ab und an bis Mitte März. Die Kellerwände waren mittlerweile ca. 40 cm mit schwarzem Schimmel befallen. Unser Vermieter hat uns im Dezember schon zugesagt, dass er der Raum saniert und auch von außen das "Leck" behoben wird. Durch das Regenwetter sollte dies Anfang April erfolgen.

Während unseres Urlaubs (05.-12.04.) wurde wie angekündigt mit der Sanierung begonnen und die Rigipswände mit dem Schimmel entfernt. Laut Aussage des Vermieters sollte es zeitnah weitergehen. 2 Wochen nach der Aussage teilte er uns mit: Er steckt kein Geld mehr in das Haus, will es verkaufen und beendet die Sanierungsarbeiten auch nicht. Wir sollten uns nach etwas anderem umsehen. Er legt uns auch keine Steine in den Weg bezüglich irgendwelcher Fristen.

Zu unserer Freude haben wir sehr schnell etwas gefunden. Wir haben unseren Vermieter informiert, er hat uns zugesagt, dass wir zum 31.07. raus können (statt 3 Monate 2,5 Monate Kündigungsfrist) Seit dem wir seine Aussage schriftlich bestätigt haben möchten, verweigert er diese und auch jeglichen Kontakt. Schriftlich haben wir leider seine ganzen Aussagen nicht, wir hatten bisher ein gutes Verhältnis.

Nun unsere Frage: Können wir Mietminderung geltend machen aufgrund nicht erledigter Sanierungsarbeiten obwohl wir das Mietverhältnis schon gekündigt haben? Eigentlich geht es ja nicht, da die Sanierungsarbeiten ja abgebrochen wurden haben wir doch etwas Hoffnung.

Hat jemand Erfahrung in solchem Fall?

Mietrecht, Mietminderung

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