Krankengeld - Darf die Krankenkasse die Zahlung verweigern?

Hallo Leute,
ich habe schon in Netz nach einer Antwort gesucht und bin auf zahlreiche Antworten gestoßen. Diese haben mich aber nur noch mehr verwirrt als geholfen. Da ich selber schon viele Probleme nur mit der Google suche und Gutefrage lösen konnte, versuche ich dieses mal selber eine frage zu stellen.

Meine Lebensgefährtin ist seit Ende des letztens Jahres im Krankenschein, also Arbeitsunfähig. Kurz nach dem Jahreswechsel wurde sie dann Operiert, wo spielt ja wegen der Thematik keine Rolle. Kurz gesagt: Sie hat seit dem 10.01.2024 Anspruch auf Krankengeld, ein Antrag wurde gestellt. Nach mehreren Telefonaten und Besorgungen mehrerer Unterlagen wurde dieser erstmal abgelehnt. Grund dafür sind offene Beitragszahlungen. Diese kamen durch mehreren wechseln des Arbeitgeber und nicht melden beim Arbeitsamt zustande. Daraufhin hat die Krankenkasse das Leistungsruhen Aktiviert. Mittlerweile wurde ein Ratenplan und alles nötige geklärt und am 08.04.2024 wurde dann auch das erste mal Krankengeld bezahlt. Auch für den weiteren Verlauf der Krankheit wird die Krankenkasse Krankengeld bezahlen.

Allerdings weigert sich die Krankenkasse das Krankengeld vom 10.01.2024 bis zum 08.04.2024 obwohl das Leistungsruhen aufgehoben wurde und die Ratenzahlung läuft.

So, den Fall kennt ihr nun, meine Frage: Ist das so Rechtens oder kann man da etwas machen? Wiederspruch? Einfach ein Antrag auf Prüfung stellen oder hat noch jemand einen anderen Vorschlag ?

Arbeitsunfähigkeit, Krankenkasse

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