Wechsel Therapieart und Therapeuten?

1 Antwort

Bei Wechsel des Verfahrens - so heisst das versicherungsrechtliche Stichwort - musst du einen neuen Antrag stellen. Die Bewilligung wird für ein bestimmtes Verfahren ausgestellt und ist daran gebunden, weil die Bewilligungsbedingungen andere sind. Je nach Verfahren werden andere Umfänge bewilligt. Und gerade beim Wechsel von klassischer Psychoanalyse zu anderen wird das problematisch, weil für dieses Verfahren die grösste Menge von Therapiestunden bewilligt wird.

In aller Regel freut sich die Kasse aber über diesen Wechsel, weil sie damit ja deutlich sparen kann.