Ich habe in einem öffentlichen Park im Mai 2024 evtl. Cannabis gekauft (5g). Das wurde von der Polizei in Zivil beobachtet. Es folgte Aufnahme der Personalien und Abnahme. Ich habe keine Aussage gemacht. Mir wurde noch nicht mal mitgeteilt wogegen ich denn verstoßen hätte. Lediglich dem angeblichen Verkäufer wurde gesagt, dass er unerlaubten Handel betrieben hätte.
Das oben ist tatsächlich passiert, nun meine Fragen, die bitte etwas mit Humor zu lesen sind:
Nun soll ich einen Brief bekommen. Da der Einkauf niemals juristische Konsequenzen hat und das Mitführen straffrei ist, hat die Polizei die Pflicht mir das beschlagnahmte Cannabis wieder auszuhändigen?
Weitergehende Fragen, falls die erste Antwort positiv ausfällt:
Da Cannabis ein Naturprodukt ist, was durch lange oder unsachgemäße Lagerung nicht besser wird, hätte ich nach einen Testkonsum und Feststellung eines Qualitätsverlustes Anspruch auf Ersatz?
Falls der Ersatz auch nicht den Erwartungen entspricht, wie häufig darf ich Nachbesserung verlangen vor Ersatzmaßnahme?
Wie soll eine Ersatzmaßnahme überhaupt möglich sein?
Hat Deutschland keine größeren Probleme?