Haftung bei Privatverkauf?

4 Antworten

Nein. Er hat das Handy vor Ort getestet und gekauft. Damit hat er keine Handhabe.

Einen arglistigen Mangel müsste er dir nachweisen

Armersak1101 
Fragesteller
 21.04.2024, 10:58

Danke dir! Angeblich lädt es nicht richtig mit Kabel. Ich selber habe immer induktiv geladen, habe es im Auto aber auch per Kabel öfters problemlos angeschlossen, daher ist mir nicht bewusst, dass hier etwas kaputt war, bzw. Ich glaube er möchte es einfach nur doch nicht haben.

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Destranix  21.04.2024, 11:02
@Armersak1101

Womöglich ist da schlicht ein Stift verbogen. Er soll das doch mal in einen reparaturshop geben, dann können die nachschauen, ob sich das problem einfach beheben lässt.

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TheMonkfood  21.04.2024, 11:03
@Destranix

Der Käufer will sicher keine Reparaturtipps. Der will das Handy zurückgeben.

Wobei sich bei mir da immer der leise Verdacht einschleicht, dass es nicht das gekaufte Handy ist ...

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TheMonkfood  21.04.2024, 11:05
@Destranix

Ich als Verkäufer würde da gar keine Kommunikation mehr betreiben. Nicht ein Wort.

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Armersak1101 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:07
@TheMonkfood

Okay dann mache ich das so. Er bittet mich jetzt die ganze Zeit „höflich es zurückzunehmen oder Rabatt zu überweisen, da die Ladebuchse wackelt“. Versucht ein wenig auf mein Gewissen einzureden

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Armersak1101 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:08
@TheMonkfood

Danke dir, wird erledigt. Möchte nur ungern, dass er irgendwann vor der Tür steht. Deswegen verkaufe ich immer lieber per Post statt Tür.

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Kann er mich belangen und bin ich verpflichtet ihm etwas zu erstatten?

Zweimal Nein.

Teil ihm das unmissverständlich mit und lass Dich auf keinerlei weitere Diskussionen ein.

Armersak1101 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:04

Danke dir. Ich weiß nicht ob so etwas etwas bringt aber ich habe Ihn auch extra einen Vertag unterschreiben lassen, da ich schon einmal so einen Fall hatte.

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Rasentraktor007  21.04.2024, 11:08
@Armersak1101

Nochmal:

Du bist aus der Sache raus, brich den Kontakt ab.

Und eventuell kommende Drohungen mit dem Anwalt oder der Polizei kannst Du ebenfalls ignorieren.

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Wenn Dein Inserat einen Haftungsausschluss enthält, ist es sein Problem.

Ein Wackelkontakt lässt mich vermuten, dass es sich um die Ladebuchse handelt. Da kann man annehmen, dass Du diese regelmäßig genutzt hast und insofern müsste Dir dieser Mangel bekannt sein. Das wäre dann möglicherweise eine arglistige Täuschung und insofern müsstest Du das Gerät zurücknehmen.

Armersak1101 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:03

Ich habe im Inserat lediglich geschrieben: Keine Garantie, gekauft wie gesehen. Die Ladebuchse habe ich im Auto oder am PC so 1/2 mal im Monat problemlos genutzt, daher wunder ich mich. Geladen habe ich über eine Kabellose Station jede Nacht.

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sumpfbub  21.04.2024, 11:12
@Armersak1101

Das kann problematisch sein; so, wie Du das formuliert hast, mag es ein gegnerischer Anwalt bemängeln und das Gericht könnte dem folgen. Dass man induktiv laden kann, ist ein gutes Argument für Dich, aber das nutzen nicht zwangsweise alle, die ein solches Gerät haben. Insofern wäre es schon denkbar, dass der andere es auf einen Prozess ankommen lässt.

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Armersak1101 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:15
@sumpfbub

Ich denke für ein 200€ Handy, kann er sich die Anwaltskosten sparen, außer er hat zu viel Geld auf dem Konto. Ich habe ihn es vor Ort testen lassen auf was er will, plus unterschreiben lassen das er es so für den Preis in dem Zustand nimmt. Ich denke ich werde nicht mehr auf ihn eingehen, da ich ihm auch nicht glaube sondern er vllt nur Geld sparen will

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sumpfbub  21.04.2024, 11:28
@Armersak1101

Das kannst Du halten, wie Du willst. Sollte ein Brief vom Anwalt eintreffen, kannst Du ja erneut überlegen.

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Armersak1101 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:31
@sumpfbub

Habe mich auch nochmal wo anders eingelesen. Habe mich mit seiner Unterschrift und dadurch das ich ihm hab alles testen lassen was er will und mir der Mangel nicht bekannt ist, gut abgesichert. Ich bin mir sicher er möchte nachträglich nur den Preis dämpfen

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Nun, wenn er das Vorliegen bei Kauf nachweisen kann und du die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausgeschlossen hast, dann müsstest du entsprechend haften.

Wenn nicht, dann nicht, außer du hättest den Mangel arglistig verschwiegen oder soetwas und er könnte das beweisen.