Käufer aus Ebay möchte sein Geld zurück?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast du so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten und Du bist Geld und Ware los.

Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Diesem Verfahren hast Du übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Klicken: Käuferschutz extrem I

Klicken: Käuferschutz extrem II

Klicken: Käuferschutz extrem III

Klicken: Käuferschutz extrem IV

Geht es hier um Ebay oder die Ebay Kleinanzeigen- dies sind vollkommen unterschiedliche Plattformen.

Ich hoffe für dich, dass du dir die IMEI Nummer deines Handys notiert hast.

"Nette" Käufer versuchen nämlich auf die, von dir genannte Weise, ein baugleiches/defektes eigenes Model, als das von dir gekaufte anzugeben.

Sollte sich der Käuferschutz (egal ob der von den Kleinanzeigen, Ebay oder Paypal) bei dir melden, kannst du fordern, dass die IMEI verglichen werden.

Übrigens:

Der Passus "Rückgabe ausgeschlossen" ist rechtlich nicht haltbar.

Informiere dich im Netz, was wirklich aussagekräftig und rechtlich anerkannt ist.

Es heisst Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz. Darum verkaufe ich, wie viele anderen Privatverkäufer, nichts mehr über ebay.

Die ebay-Entscheidung für den Käufer entspricht nicht der deutschen Rechtssprechung bei Privatverkäufen. Damit masst sich ebay etwas an, was gar nicht geht.

Wenn Du das Gerät zurück erhalten hast, prüfe bitte erst einmal die Seriennummer, ob die mit der des von Dir gelieferten Geräts übereinstimmt. Vielfach wird da leider versucht zu "täuschen". Wenn das der Fall ist, dann ist es Zeit für eine Strafanzeige wegen Betrugsversuchs.

Wenn Du Dein Gerät zurückerhältst, kannst Du zivilrechtlich auf Erfüllung des Kaufvertrags erst schriftlich bestehen und auch dort kannst Du klagen.


Wuschelieh901 
Fragesteller
 27.09.2022, 10:12

Ich weiß das es Käuferschutz heißt, aber meine Frage war ja ob es das auch für Verkäufer gibt 😅

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haikoko  27.09.2022, 10:15
@Wuschelieh901

Ist Dein Kommentar ernst gemeint? Duie Begriffe sind doch selbsterklärend.

Und nein bei den Zahlungen durch die unterscheildichen Zahlungsdienstleister wird immer der Käuferschutz sehr groß beworben und der vermeintlich Verkäuferschutz ganz minimal vermerkt.

Und im Falle ebays, s. mein Satz: "Darum verkaufe ich, wie viele anderen Privatverkäufer, nichts mehr über ebay."

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obwohl in meiner Anzeige ja drin steht: Rücknahme: Nein steht.

Du hättest die Sachmängelhaftung explizit ausschließen müssen. Das da^^ bringt nichts.

--

Fraglich ist nur warum er das erst 18 Tage nach Erhalt bemängelt.

Lehn es ab und warte ab ob er sich einen Anwalt nimmt. Ggf. brauchst du dann auch einen und dann müssen die das klären.


NetterFeger305  27.09.2022, 09:29

Da ist kein Anwaltszwang.

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Bonye  27.09.2022, 09:29
@NetterFeger305

Zwang gibt es nicht, aber viele "drohen" damit wenn sie ihren Willen nicht bekommen.

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Xubia  27.09.2022, 09:32
@Bonye

Anwälte wären hier Geldverschwendung, Ebay wird die Entscheidung am Ende treffen und da bringen Anwälte dann auch nichts. :)

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Wuschelieh901 
Fragesteller
 27.09.2022, 10:14

Er hat eine Vertragskarte bestellt, das das alles für sein Vater sein sollte (Senioren Handy) aber sobald man die SIM Karte rein steckt und telefonieren will, hört man ihn nicht und am Ohr eher ein kratzen.

gibt aber in der Beschreibung an, das der Artikel defekt war usw.

lustig ist ja auch, das er mich vorher aber Positiv bewertet hat.

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Belmondo72697  21.10.2022, 12:20

hatte auf ebay schon mal einen käufer, der mir eine omega seamaster aus den 60er jahren wieder andrehen wollte- 1 monat nach verkauf- angeblich war sie kaputt als sie angekommen ist. jedoch denke ich, er hat sie selber kaputt gemacht, denn als sie bei mir wegging war sie in top zustand. er hat ja gemeint, ich solle die reparaturkosten erstatten. habs dann so gemacht- nämlich nichts von beiden und hab dann eine negative bewertung kassiert " achtung, verkauft defekte ware zu überhöhten preis!"- hab dann darauf geantwortet: "hafte nicht für selbstverschulden oder beschädigung am postweg". da dies meine einzeige negative bewertung seit 2004 war, wars mir wurscht. manche leute glauben wirklich, sie können arglose verkäufer betrügen.

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Bonye  21.10.2022, 13:36
@Belmondo72697

Deswegen nur versichert versenden, falls auf dem Versandweg Beschädigungen auftreten.

Wenn der Käufer sich erst einen Monat später meldet, kann man wohl davon ausgehen, dass er es binnen dieser Zeit selbst geschrottet hat.

Als Privatverkäufer also immer "jegliche Sachmängelhaftung ausschließen" und Ende.

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Belmondo72697  21.10.2022, 13:41
@Bonye

hatte ja versicherten versand- das problem, ich hab aus österreich versendet und er in deutschland empfangen. hatte später einmal ein problem it einem nachforschungsauftrag mit einem nicht erhaltenen paket (bzw. gestohlen vom postler)- das war eine hin und her schreiberei, bis mir die firma das verlorene geld nach einem jahr erstattet hatte. bei privatverkauf tät ich sowieso nichts zurücknehmen- müsste nur als händler ein jahr haften.

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