Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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Wären deine Eltern stolz auf dich, wenn du studieren würdest?

Auf diese Frage komme ich, weil ich vor kurzem eine Sendung geguckt habe, da war ein Mann (so ungefähr Mitte 40) der davon erzählte, wie er in seinen jungen Jahren gerne studieren wollte, aber seine Eltern absolut nichts davon hielten. Er machte dann eine Ausbildung, arbeitete als Geselle, fühlte sich aber nicht glücklich mit, deshalb schrieb er sich an der Uni, um Physik zu studieren und hat bis zum Doktor Titel geschafft.

Toller Werdegang, Respekt!

Ich frage mich: gibt's noch mehr Eltern, die gegen Studium sind? Oder sind die Eltern des o.g. Mannes eher ein Einzelfall?

Also wenn ich mir meine Eltern anschaue, die wären mächtig stolz auf uns Kinder gewesen, hätte einer von uns studiert....XD naja, stolz sind se trotzdem auf uns, auch ohne Studium ;)

Und deine Eltern?

Ja, meine Eltern wären sehr stolz! 43%
..... 25%
Meine Eltern würds überhaupt nicht interessieren 20%
Meine Eltern würden mir die Idee ausreden 8%
Nein, meine Eltern wären nicht stolz! 3%
Ich kann's nicht einschätzen 3%
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Lehrerin im Leistungskurs ständig krank-was sollen wir machen?

Hi zusammen,

ich besuche die Q1/11 Klasse eines Gymnasiums in NRW (noch G8). Jetzt letzte Woche hat bei uns die Schule wieder begonnen und ich habe mich natürlich ein bisschen auf meine neuen Leistungskurse gefreut. Habe Mathe und Physik gewählt.
Jedoch kam direkt die Enttäuschung, da unsere Mathe-Lehrerin krank ist. Ist ja eigentlich nichts schlimmes und kann ja mal vorkommen. Jetzt steht jedoch fest, dass sie noch mindestens einen ganzen Monat fehlt.
Ich persönlich kenne diese Lehrerin nicht, da der Leistungskurs an der Nachbarschule unterrichtet wird, jedoch haben andere Schüler in unserem Leistungskurs gesagt, dass die immer so einen Monat fehlt, dann 2 Wochen da ist und dann wieder fehlt. Wir bekommen zwar von ihr Aufgaben, jedoch wird kein Vertretungsunterricht organisiert und die Klausur steht schon am 07.09 an. Das ist halt scheiße und viele aus meinem Kurs, darunter auch ich, haben dann natürlich Angst, nicht richtig auf unser Abitur vorbereitet zu werden. Die Schulleitung der anderen Schule kümmert sich um so was gar nicht und wir wollten demnächst auch mal zu unserer Schulleitung gehen. Wahrscheinlich wird die aber auch nichts machen können.
Hättet ihr noch Ideen, was wir machen können, oder an wen wir uns wenden könne, denn eins steht fest, so wollen wir das nicht weiter machen! Könnte man rechtlich vielleicht auch was machen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten :)

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