Darf man in einem Bebauungsplan mit der Kennzeichnung "ED" (Einzelhäuser und Doppelhäuser) ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE bauen?

Guten Tag,

ich kann ein Grundstück von einer Stadt in Schleswig-Holstein erwerben. Dort möchte ich gerne 4 Wohneinheiten zur festen Vermietung errichten lassen. Nun bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen (seitens der Baubehörde),was dort gebaut werden kann. Natürlich kann ich eine Bauvoranfrage stellen, diese Kostet aber nunmal Geld. In den symbolischen Festsetzung ist das Kürzel "ED" abgebildet. ED §9 Abs 1 Nr 2 BauGB und §§ 22 u. 23 BauNVO. In den textlichen Festsetzung sind die Wohneinheiten auch nicht begrenz wie in manch anderen B-Plänen. Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten pro Haus vorgesehen. Hier verstehe ich nicht warum, eine weitere Aussage der Stadt wird es nicht geben.
Nach meiner Meinung:
Die Festsetzungen des B-Planes weisen bei Einzelhäusern keine Begrenzung von Wohneinheiten auf. Ein Haus mit mehreren Wohneinheiten ist rechtlich betrachtet ein Einzelhaus. Die Definition Einzelhaus und Doppelhaus bezieht sich lediglich auf die Art des Baukörpers und ob dieser auf einem oder zwei Grundstücken steht. Eine etwaig gewollte mengenmäßige Begrenzung von Wohneinheiten wurde im B-Plan nicht festgesetzt - daher bin ich der Meinung, dass man dort 4 Wohneinheiten bauen darf.
Hat jemand Erfahrung damit ?

bauen, Hausbau, Recht, Architektur, Baurecht, Bauvorschriften
Baugesuch abgelehnt trotz Einhaltung aller Bauvorschriften?

Hallo, ich habe einen Bauplatz gekauft und mit einem Bauträger ein Haus geplant welches auf dem grundstück gebaut werden soll. Das Grundstück ist nicht sehr einfach zu bebauen da es von rechts vorne nach links hinten abfällt.

Der Bauträger hat nachdem ich die verträge unterschrieben habe mit seiner Arbeit begonnen und hat das Grundstück vermessen und das Haus in das Grundstück einpassen lassen. Das Haus wurde sehr weit hinten in das Grundstück eingezeichnet und leicht schräg. Das Problem war das die Firstrichtung im Bebaungsplan vorgeschrieben ist und wir die (weil Satteldach) nicht eingehalten haben. Mein Bauträger hat mir dann den Vorschlag gemacht das Haus 2 Stöckig zu Bauen und ein Zeltdach drauf zu setzen, da dieses keinen First hat und wir somit keine Firstrichtung beachten müssen.

Auch diesem Vorschlag stimmte ich trotz erheblicher Mehrkosten zu. Wir haben dann die fertigen Pläne usw in Form eines Baugesuches zum Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Laut meinem Bauträger wurden alle Bauvorschriften eingehalten.

Gestern hat mich die Nachricht erreicht das der Bauamtleiter das Baugesuch abgelehnt hat. Der Grund dafür sei dass wir die Firstrichtung nicht einhalten da wir keinen First haben, obwohl Zeltdächer erlaubt sind und auch schon zwei weitere Häuser in dem Baugebiet mit Zeltdächern gebaut wurden.

Meine Frage wäre jetzt was ich tun soll bzw. tun kann? Zu beachte wäre noch das ich eigentlich keine Zeit habe um dagegen vor zu gehen da wir unser Haus in dem wir derzeit Wohnen schon verkauft haben und auch ein Festes Datum haben zu dem wir ausziehen müssen, bis dahin sollte das neue Haus eigentlich fertig sein sonst ahben wir ein Problem. Vom Bauträger und vom Bauamtleiter wurde mir nahegelegt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen die natürlich eine menge Geld kostet und dann noch durch den Gemenderat, der das natürlich auch ablehen kann.

Ich bin für jede Antwort dankbar aber bitte keine Mutmaßungen und Spekulationen, das Hilft mir an der Stelle nicht weiter. Danke.

Zu erwähnen wäre noch dass das Haus zwar schräg ins Grundstück gezeichnet aber voll im Baufenster liegt. Ich gehe davon aus dass sich der Bauamtleiter daran stört.

Recht, Bauamt, Baurecht, Bebauungsplan, gemeinderat, Bauvorschriften
Ist es erlaubt, dauerhaft in einem Gartenhaus zu wohnen?

Hallo Leute :)

Meine Frage steht eigentlich schon oben:

Ich möchte gerne wissen ob es in Deutschland erlaubt ist, im eigenem Garten dauerhaft in einem etwas größeren Gartenhaus zu leben? (ca. 10.000 €)

Ob sich das wirklich lohnt ist eine andere Sache, denn schließlich sind die Grundstückspreise auch nicht wirklich billig (hier in der Nähe) und zum Wohnen ist selbst in einem großen Gartenhaus nicht viel Platz (wenn man alleine ist geht es, mit Familie eher nicht). Klar ist auch, dass es nur in einem Wohngebiet möglich ist, Erholungsgebiete und Gewerbegebiete kommen selbstverständlich nicht in Frage. Und dass ich ab einer bestimmten Größe auch ein Fundament bauen muss, weiß ich auch. Es gibt Gartenhäuser mit guten, wohnungsähnlichen Fenstern, Badezimmer und Küche kann man auch einbauen. Ich weiß nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, deswegen solltet ihr wissen, dass ich mich nur für Hessen und Niedersachsen interessiere. Meine Überlegung ist, dass man doch auch für einigermaßen wenig Geld ein kleines "Eigenheim" besitzen könnte, sofern man auch in einem Gartenhaus dauerhaft wohnen darf. Ob sich das wirklich lohnt ist, wie schon gesagt, eine andere Sache... :)

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und vielleicht kam dem Einen oder Anderen selbst die Idee oder hat gar schon eigene Erfahrungen gemacht und ist mit den Rechtslagen vertraut !

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Liebe Grüße

FirstDogAsu <3

Wohnrecht, Garten, wohnen, bauen, Gartenhaus, Rechtslage, Baugrundstück, Bauvorschriften

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