Baugesuch abgelehnt trotz Einhaltung aller Bauvorschriften?

8 Antworten

Möglicherweise würdest Du ja mit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung (dazu mit ungewissem Ausgang) Deine bisherige Rechtsauffassung, dass Deinerseits alle Vorschriften eingehalten wurden, aufgeben.

Bei dieser Konstellation (inkl.Zeitdruck) würde ich mich an einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wenden.

Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 08:43

Das sehe ich ähnlich, zumal mich mal interessieren würde für was ich eine Ausnahmegenehmigung benötige? Wie gesagt, Zeltdächer sind erlaubt und es gibt keine Regelung die verbietet das Haus schräg ins Grundstück zu stellen.

Wäre das Baugesuch unter Einhaltung aller Bauvorschriften erfolgt, gäbe es keine Ablehnung.

Meines Erachtens hätte der Bauträger prüfen müssen, ob sein Bauantrag, der ja offenbar vom Bebauungsplan abweicht, überhaupt eine Chance auf Erfolg hat. Es ist gemeinhin bekannt, dass man mit einem Bauantrag auch eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann. Dies funktioniert in der Regel immer dann ganz gut, wenn, wie in Ihrem Fall, die Dachkonstruktion anderer Häuser von der eigentlichen Vorgabe im B-Plan abweicht.

Einen Widerspruch halte ich für zwecklos. Hier muss ein ordentlicher Architekt ran. Sinnvoll ist es auch, mit dem Bauamtsleiter ins Gespräch zu kommen. Nur so erfahren Sie, was der Grund für die Ablehnung war und welche Forderungen er hätte, um das Projekt genehmigen zu können.

Ob Sie den Bauträger nun haftbar machen wollen, sollten Sie mit einem Fachanwalt entscheiden. Sie müssen aber bedenken, dass Sie mit dem noch bauen wollen. Ich würde zunächst einmal das Problem mit dem Bauantrag lösen und dann vielleicht im Rahmen einer Mediation über Schadensersatzforderungen sprechen.

Das Problem einer Klage ist, dass Sie sehr viel Zeit und Geld investieren müssen, während der Bauträger das ziemlich relaxt aussitzen kann. Vielleicht gewinnen Sie ja auch und dann kommt das 2. Problem: Sie müssen Ihre Kosten und den Schadensersatz beitreiben. Ich erlebte es oft, dass der Beklagte sich in die Insolvenz flüchtete, bevor der Kläger überhaupt eine Chance hatte, an sein Geld zu kommen. Aus diesem Grund bin ich ein Verfechter der Mediation bei Bautreitigkeiten. Siehe auch https://www.hausbauberater.de/mediation-streitvermittlung-am-bau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 11:26

Danke für die ausfürlich Antwort, ich denke das ich dem Bauträger nicht an den Karren fahren kann da es nicht vertraglich geregelt ist. Es steht nur drin das er die Pläne für das Baugesuch erstellt. Und ja, ich muss mit ihm noch bauen deswegen sollte ich wegen den Kosten der Ausnahmeregelung nicht rum machen und die einfach bezahlen. Es geht einfach darum dass unser Haus schräg im Baufenster steht und die gemeinde das so nicht genehmigen will. Der Bauamtleiter hat aber schon siegnalisiert das es wohl durch den Gemeindrat durch geht weil das grundstück anderst nicht zu bebauen ist. Wir weren jetzt einfach den roten Punkt beantragen und schauen was dabei raus kommt, wenn es nicht durch geht haben wir sowieso ein Problem.

Frank Hartung  06.11.2018, 14:57
@Misomaniac

Nun ja, wenn er die Pläne für das Baugesuch erstellt, dann haftet er nicht unbedingt für den Erfolg, jedoch sollte einem Bauträger klar sein, dass Abweichungen vom B-Plan mit einer Ausnahmegenehmigung bzw. mit einem Bauantrag (roter Punkt) einzureichen sind. Faktisch ergäbe sich da wahrscheinlich schon ein Anspruch...

Misomaniac 
Fragesteller
 08.11.2018, 07:14
@Frank Hartung

Ich habe in den Vertägen nachgelesen, die Kosten für die Baugenehmigung grün oder rot muss der Bauherr selbst tragen, somit ist das klar.

Frank Hartung  08.11.2018, 22:41
@Misomaniac

Das wird sich aber eher auf die Genehmigungsgebühr selbst beziehen. Was genau für eine Planungsleistung ist denn vereinbart?

Meiner Ansicht nach kannst du beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen auf Erteilung der Baugenehmigung und Schadenersatz. Aber vorher würde ich eine Mediation durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt ansetzen; das macht sich etwas besser, denn du möchtest ja nachher in der Gemeinde wohnen :-)

Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 08:12

Für eine Klage wird mir die zeit fehlen.... Das dauert denke ich uzu lang.

frodobeutlin100  06.11.2018, 08:15
@Misomaniac

erstmal kommt der Widerspruch und die Widerspruchsentscheidung - dann die Klage

Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 08:23
@frodobeutlin100

Und wie lange dauert das ganze Prozedere?

frodobeutlin100  06.11.2018, 08:25
@Misomaniac

kommt drauf an ... Widerspruch und Widerspruchsentscheidung geht vielleicht noch - bei den Gerichten kommt es auf die Belastung an ... also wann das Verfahren "dran" kommt

Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 08:41
@frodobeutlin100

Da wird mir die zeit dafür fehlen....

Frank Hartung  06.11.2018, 10:34

Wenn aber der Bauantrag formell keinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beinhaltete, wird das VG sich damit nicht beschäftigen. Das Gericht sollte immer der letzte Weg sein. Vorher sollten alle anderen Mittel ausgeschöpft werden.

und auch schon zwei weitere Häuser in dem Baugebiet mit Zeltdächern gebaut wurden.

Die haben möglicherweise auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Wenn der Bauausschuss denen das genehmigt hat, wieso sollten sie es Dir verweigern. Aber es muss im Bauausschuss behandelt werden.

Wenn es einen qualifizierten Bebauungsplan gibt, kann man nur dann das vereinfachte Verfahren nutzen, wenn man die Vorgaben des Bebauungsplans exakt einhält. Was da im Detail drinsteht, wissen wir leider nicht.

Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 08:14

Zeltdächer sind laut Bebaungsplan erlaubt, warum soll ich dann dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Wir halten die Vorschriften exakt ein!

frodobeutlin100  06.11.2018, 08:18
@Misomaniac

offensichtlich nicht - sonst wäre die Genehmigung erteilt worden ...

bleibt nur die Ausnahmegenehmigung

Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 08:22
@frodobeutlin100

Wie gesagt, die Begründung war: Wir haben keinen First, somit halten wir auch nicht die Firstrichtung ein. Was ein First ist definiert aber nicht der Bauamtleiter und das ein zeltdach keinen hat ist ein Fakt.

wenn Du keine Zeit hast, bleibt Dir eigentlich nur die Ausnahmegenehmigung

komplett umplanen kostet Zeit

Widerspruch und ggfls. Klage kostet Zeit

Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 08:21

Sehe ich eigentlich genau so, was aber nicht bedeutet dass es dann durch geht. Und mir stellt sich auch die Frage ob ich die Kosten jetzt für die Ausnahmegenehmigung tragen muss? Da kann ich doch auch den Bauträger in die Pflicht nehmen oder?

frodobeutlin100  06.11.2018, 08:23
@Misomaniac

lies erstmal das Vertragswerk zwischen dem Bauträger und Dir - ich vermute fast, dass kein Regreß möglich ist

Misomaniac 
Fragesteller
 06.11.2018, 08:41
@frodobeutlin100

Ja, das wird schon so geschrieben sein das er sich raus windet....