Damals so bis 12ear ich immer auf Socken, seitdem trage ich Hausschuhe, nun seit mehr als 10+ Jahren. Als Hauasschuhe habe ich eine kleine Sneakersammlung, die ich nurbzuhause trage seit Tag 1(Nike Free, Nike Air Presto, Nike Air Max 270, Nike Tanjun, Adidas Ultraboost) und die schausn immernoch aus wie neux ich trage solche Sneaker halt auch sehr gerne.

Zudem mag ich es nicht jeden Krümmel zu spüren, es gibt immer welche, oder im Bad oder in der Küche mal kleine Tropfrn, dann sind die Socken nass, zudem ist der Flur über die lange Zeit glatt geworden und dir Sneaker sind einfach bequem.

Sneaker als Hausschuhe kann ich jedem empfehlen :) es gibt welche in die man reinschlüpfen kann wie eine Socke

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erstmal miteinander sprechen, vielleicht findet man ja die Wahrheit raus und kann es so schon lösen, wenn es 1.000,00 % weder du noch deine Kinder waren, dann einfach ignorieren und sagen ne, sollte ein Mahnbescheid, Klage kommen, kann es Sinn machene einen Anwalt einzuschalten, gewinnt ihr den Fall muss er eure Anwaltskosten zahlen, eine Rechtsschutzversicherung wird aufgrund dessen, dass es sich um die Verteidigung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geht, jedoch keine Deckungszusage erteilen

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Nein, rechne wie folgt

(Gesamter Urlaub ÷ 12) × 8 Monate

= gesamter Urlaubsanspruch

Dein Arbeitgeber kann deinem neuen Arbeitgeber dann mitteilen, dass du zu viel Urlaub quasi genommen hast und dieser Urlaub wird dir beim nächsten Unternehmen für das Jahr dann gestrichen (als bereits genommen gewertet)

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I.

1.

Für einen Kaufvertrag benötigt man 2 übereinstimmende Willenserklärungen gemäß §§ 133,433 BGB.

2.

Aus den Willenserklärungen muss ersichtlich sein, welche Inhalte der Kaufvertrag hat (Preis, Kaufgegenstand, also die Leistungsgegenstände). Beide Willenserklärungen müssen dem anderen zu gehen. Die Willenserklärungen können sowohl schriftlich, mündlich als auch nonverbal (zum Beispiel durch Gestik) erfolgen.

3.

Beide Willenserklärungen müssen übereinstimmen, das bedeutet, dass zum Beispiel einer ein Angebot äußert (diese Schuhe für 10 € und ich liefere dir diese) und der andere das Angebot nur annimmt („Ja“).

Dies geht nur, wenn beim Angebot schon alle Informationen für den Kaufvertrag drin sind, sowie der andere das Angebot annimmt. Ebenso ist der wahre Wille zu erforschen der Willenserklärung. Das gilt sowohl innerlich (ist das ernst gemeint?) als auch äußerlich (zum Beispiel eine Unterschrift).

II.

In Deinem Fall – “Hätte Interesse“ – ist die äußerliche Willenserklärung nicht eindeutig, also der wahre Wille hieraus nicht zu erkennen, man würde hier meinen, dass der Käufer lediglich Interesse an dem Kaufgegenstand hat, aber nicht unbedingt bereit ist, unmittelbar einen Kaufvertrag abzuschließen.

III.

Ebenso musst du bedenken, dass der Käufer mit einer Anzeige auf eBay‑Kleinanzeigen lediglich einen möglichen Käufer dazu auffordert ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), das bedeutet, dass ein Käufer auffordert, ein Angebot zu dem in der Anzeige dargestellten Gegenstand zu geben (Kaufpreis, Bedingungen).

Ein „hätte Interesse“ genügt hierfür nicht.

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Aufgrund der umfassenden Rechtslage in Europa und dessen Ländern – selbst die Verpackung hat Verordnungen – wird das wohl nie passieren – Gott sei Dank. Immerhin ist die EU quasi ein „Rechtsstaat“. Insofern gibt es zig Gesetze, welche wiederum mit den anderen Gesetzen „erlaubt“ sein müssen. Das Schariarecht kollidiert mit vielen rechten, insbesondere mit den Grundrechten. Allein deshalb ist es mehr als unwahrscheinlich.

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mitm anwalt einer strafbewehrte unterlassungserklärung einfordern kann auch helfeny entweder die halten sich dran oder es wird sehr teuer, bis zu 250.000,0)€ je Zuwiderhandlung

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dafür am besten einen anwalt für damilienrecht nehmen, der kriegt das mit dir hin, weil das muss man anständig begründen und formalitäten eibhalten etc.

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lass dich am besten beraten und verlange einsicht in die belege, kommt mir auch zu hoch vor, zu empfehlen lässt sich ein Rechtsanwalt (am besten wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt) ansonsten den Mieterverein fragen, sofern ihr dadrin seid

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entweder ist der Vertrag befristet, ansonsten müsst ihr kündigen, da ihr die fehlende Wartung nicht bemängelt habt ist eine nichtzahlung jetzt eher eine ausrede statt ein wirklicher mangel bzw. Nichterfüllung... also an eurer Stelle bezahlen und kündigen, viellricht konnt ihr euch ja vergleichen wennan da höflich bleibt :)

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1. Welche Funktion hast du im Verfahren, Kläger, Beklagter (Zivil), Angeklagter (Strafrecht), Zeuge? (Zivilsache? Strafsache)

2. Je nach Funktion und Entscheidung des Richters, kannst du per Videokonferenz teilnehmen, kriegst du die Auslagen erstattet, kannst vor dem Amtsgericht Dresden deine Aussage machen durch einen ersuchten Richter des Amtsgerichtes Dresden

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1. moralisch, sollteste es so schnelk wegmachen wie es geht, es kann ja auch stinken und sieht nicht appetitlich aus wenn die zum beispiel auf ihrem balkon essen wollen.

2. Mietrechtlich kann man den Punkt streichen es ist Eigentum

3. Ist es eine WEG, dann kommt es darsuf an, was die WEG gemeinsam entscheidet und wie die es findet

4. reden wir über 2 einzelne Häuser und jeder hat da jeweils ne Wohnung, bei dir ist es Eigentum dann hat der Nachbar kein Anspruch SOLANGE es keine Störungen seiner Wohnung oder Balkon gibt. Wie hier die Gerichte entscheiden kann man erstmal nicht sagen, sollte man den Haufen riechen können, besteht ein Unterlassungsanspruch gegen dich, wie es mit dem reinen sehen ist, ist schwierig

- Am besten sprech mit ihr, finde eine Lösung, komm ihr so gut es geht entgegen, vielleicht dafür sorgen dass der Hund seltener Haufen aufm Balkon hinterlässt

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dann bringe ich mal mein Fachwissen ausm Alltag mit ... :)

1. Solange du keine Kostennote erhälst brsuchste eh nix zahlen

2. Ist für mich da gar nix passiert, du hast ja nur mal im Sekretatiat angerufen und Kontakt hergestellt

Also ich kenne das aus dem Alltag und da rechnen wir nix ab und haben nichtmal eine Akte angelegt, du bist da quasi nicht mehr als eine Notiz auf dem Schmierblatt, du hast ja da anscheind bisher nichtmal Unterlagen abgegeben oder groß über den Fall gesprochen

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wie willste denn eine Immobilie kaufen, ohne ein entsorechendes Land, auf dem dieses Gebäude steht ...

Du kaufst das immer zusammen, dieses wird über einen Notar abgewickelt und im Grundbuch eingetragen. Ohne die Eintragung durch Auflassung gehört dir das auch nicht egal welche Verträge du heschlossen hast zu welchen Kreis mit wem nur das Grundbuch ist entscheidend und das genießt öffentlichen Glauben ... ps man sollte bei solchen Käufen bicht am Notar sparen, sonst tuts nacher doppelt weh

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ich würde mal sagen, da mussan selber mal viel selber nachschauen, du möchtest damit ja auch geld machen, da macht es sinn sich dann fortzubilden wie das gebaut wird, funktioniert etc. Logischerweise wird in Deutschland alles geprüft mit verschiedenen Siegeln, es macht hisr dann Sinn entsprechende Organe einzubeziehen und nen Rechtsanwalt im entsprechenden Bereich um das alles aufzubauen ps du brauchst da auch Geld, da sollte man nicht nur auf gutefrage.net fragen, immerhin geht es hier um 6- / 7-stellige Summen

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Erst einmal mache ich darauf aufmerksam, dass eine richtige Rechtsberatung nur durch einen Anwalt gegeben werden darf, dies bin ich nicht. Es ist jedoch logisch dass erst ab Kauf die zwei Jahre beginnen, da du ja nicht dafür kannst, dass er die Schuhe schon vor einiger Zeit hergestellt hat und die jetzt Anführungsstriche im Lager vergammeln lassen hat. Der Gefahrenübergang ist so gesagt Moment ab dem nun die vorvertragliche Pflicht zu einer Gewährleistungspflicht wird. Bei der vorvertraglichen Pflicht ist in jedem Fall der Verkäufer verpflichtet den Schaden zu ersetzen oder zu bereinigen. Ab dem Gefahrenübergang, weil der Gewährleistungspflicht, muss festgestellt werden, ob der Schaden bereits vor dem kaufvorlag oder durch den Käufer oder dessen Gebrauch durch den Käufer verursacht wurde. In häufigen Fällen sind Verkäufer kulant, aber nicht immer.

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