Musst man einen Anwalt bezahlen, wenn noch nichts gemacht wurde?
Man hat nur telefoniert ich konnte an diesen Tag nicht kommen also es wurde garnicht über den Fall geredet ich sollte meine email schicken und Vollmacht usw unterschreiben habe ich nicht getan
muss man trotzdem zahlen ? da ich mich dagegen entschieden habe
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
4 Antworten
dann bringe ich mal mein Fachwissen ausm Alltag mit ... :)
1. Solange du keine Kostennote erhälst brsuchste eh nix zahlen
2. Ist für mich da gar nix passiert, du hast ja nur mal im Sekretatiat angerufen und Kontakt hergestellt
Also ich kenne das aus dem Alltag und da rechnen wir nix ab und haben nichtmal eine Akte angelegt, du bist da quasi nicht mehr als eine Notiz auf dem Schmierblatt, du hast ja da anscheind bisher nichtmal Unterlagen abgegeben oder groß über den Fall gesprochen
Ok, du hast Infos zurück gehalten sonst hätte ich anders geantwortet.
Nun verweise ich auf wiki01, wiki01 schrieb ja schon dass für das Telefonat evtl. Gebühren angefallen sein könnten.
Und ihr habt keinen Termin ausgemacht? Dann natürlich nicht, evtl könnte wie von wiki01 das Telefonat kostenpflichtig gewesen sein.
Nein keinen Termin sie wollte nur meine email Adresse und ich sollte dir Vollmacht unterschreiben was ich aber ohne Kostenvoranschlag nicht gemacht habe
Dann ist alles gut und meine Antwort habe ich korrigiert
Das Telefonat könnte bereits eine kostenpflichtige Rechtsberatung gewesen sein.
Die Mandatierung ist dafür nicht notwendig.
das war nur die sekretärin mit dem anwalt habe ich ja nicht mal gesprochen über die kosten oder sonstiges
Dann denke ich nicht, dass das schon eine kostenpflichtige Leistung war, denn eine Sekretärin darf keine Rechtsberatung durchführen.
Eindeutig ist das nicht zu sagen, aber die meisten Anwälte mit denen ich bislang die ehre hatte, verlangen für die sogenannte Erstbertung nichts. Das umfasst in der Regel:
- Den Schluss eines Mandantenvertrages
- eine Aufklärung über deine Rechte und Pflichten als Mandant
- eine erste, grobe Einschätzung über die Erfolgsaussichten
- die grobe Marschrichtung d.h. der Anwalt wird erklären was er in den ersten Schritten unternehmen wird z.B. Akteneinsicht beantragen
- und last but not least, eine Aufklärung über anfallende Kosten
frag nach!
das war nur die sekretärin