Musst man einen Anwalt bezahlen, wenn noch nichts gemacht wurde?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

ja 100%
nein 0%

4 Antworten

dann bringe ich mal mein Fachwissen ausm Alltag mit ... :)

1. Solange du keine Kostennote erhälst brsuchste eh nix zahlen

2. Ist für mich da gar nix passiert, du hast ja nur mal im Sekretatiat angerufen und Kontakt hergestellt

Also ich kenne das aus dem Alltag und da rechnen wir nix ab und haben nichtmal eine Akte angelegt, du bist da quasi nicht mehr als eine Notiz auf dem Schmierblatt, du hast ja da anscheind bisher nichtmal Unterlagen abgegeben oder groß über den Fall gesprochen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter

Ok, du hast Infos zurück gehalten sonst hätte ich anders geantwortet.

Nun verweise ich auf wiki01, wiki01 schrieb ja schon dass für das Telefonat evtl. Gebühren angefallen sein könnten.


Hanna383894 
Fragesteller
 02.05.2024, 17:38

das war nur die sekretärin

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verreisterNutzer  02.05.2024, 17:39
@Hanna383894

Und ihr habt keinen Termin ausgemacht? Dann natürlich nicht, evtl könnte wie von wiki01 das Telefonat kostenpflichtig gewesen sein.

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Hanna383894 
Fragesteller
 02.05.2024, 17:40
@verreisterNutzer

Nein keinen Termin sie wollte nur meine email Adresse und ich sollte dir Vollmacht unterschreiben was ich aber ohne Kostenvoranschlag nicht gemacht habe

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Das Telefonat könnte bereits eine kostenpflichtige Rechtsberatung gewesen sein.

Die Mandatierung ist dafür nicht notwendig.


Hanna383894 
Fragesteller
 02.05.2024, 17:39

das war nur die sekretärin mit dem anwalt habe ich ja nicht mal gesprochen über die kosten oder sonstiges

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wiki01  02.05.2024, 17:41
@Hanna383894

Dann denke ich nicht, dass das schon eine kostenpflichtige Leistung war, denn eine Sekretärin darf keine Rechtsberatung durchführen.

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Eindeutig ist das nicht zu sagen, aber die meisten Anwälte mit denen ich bislang die ehre hatte, verlangen für die sogenannte Erstbertung nichts. Das umfasst in der Regel:

  • Den Schluss eines Mandantenvertrages
  • eine Aufklärung über deine Rechte und Pflichten als Mandant
  • eine erste, grobe Einschätzung über die Erfolgsaussichten
  • die grobe Marschrichtung d.h. der Anwalt wird erklären was er in den ersten Schritten unternehmen wird z.B. Akteneinsicht beantragen
  • und last but not least, eine Aufklärung über anfallende Kosten

frag nach!