Urlaubsanspruch bei Kündigung?

2 Antworten

Nein, rechne wie folgt

(Gesamter Urlaub ÷ 12) × 8 Monate

= gesamter Urlaubsanspruch

Dein Arbeitgeber kann deinem neuen Arbeitgeber dann mitteilen, dass du zu viel Urlaub quasi genommen hast und dieser Urlaub wird dir beim nächsten Unternehmen für das Jahr dann gestrichen (als bereits genommen gewertet)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter

animeartemis  06.05.2024, 09:54

September + 8 Monate ergibt August?

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Schubert610  06.05.2024, 09:58
@animeartemis

Kündigung zum Ende August sind 8 Monate, der Urlaub von 2023 ist weg wenn er nicht genommen wurde

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animeartemis  06.05.2024, 10:07
@Schubert610

Finde ich interessant.

Urlaub ist in dem Jahr des Anspruchs zu nehmen.

Hätte ich als Arbeitsjahr interpretiert, welches beim Fragesteller im September Enden würde, aber wenn das bei euch anders ist.

Der Urlaub ist während des Schließzeiten zu nehmen.

Könnte das ganze aber meiner Meinung nach negieren, wenn der AG den Urlaubsanspruch nicht stattgegeben hat 2023.

Halte ich rechtlich jedenfalls für problematisch.

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Familiengerd  06.05.2024, 12:07
@animeartemis
Hätte ich als Arbeitsjahr interpretiert

Das ist aber falsch.

Der Urlaubsanspruch bezieht sich ausnahmslos auf das Kalenderjahr.

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animeartemis  06.05.2024, 12:10
@Familiengerd

Verstehe, in Österreich ist es das Arbeitsjahr und Urlaub kann (auch wenn im Vertrag festgelegt) nicht sofort verfallen.

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Schubert610  06.05.2024, 12:16
@animeartemis

Urlaub: (…)Der Urlaub ist während des Schließzeiten zu nehmen.Urlaub ist in dem Jahr des Anspruchs zu nehmen.

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Familiengerd  06.05.2024, 12:22
@animeartemis
Österreich

Für Österreich mag das ja so gelten.

In Deutschland ist der Verfall des Urlaubsanspruchs aufgrund europarechtlicher Regelungen (die auch für Österreich gelten) an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine vertragliche Verfallsregelung zum Nachteil des Arbeitnehmers dem gegenüber wäre unwirksam.

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animeartemis  06.05.2024, 13:13
@Schubert610

Korrekt und da sehe ich ein Problem.

Angenommen der Fragesteller hat 10 Tage, das Unternehmen schließt von September bis Dezember 5 Tage.

Gewährt ihm aber keinen weiteren Urlaub, sprich seine Anträge werden abgelehnt, damit wäre die Regelung grob benachreiligend und ich schätze mal auch in Deutschland rechtlich fragwürdig.

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animeartemis  06.05.2024, 13:24
@Familiengerd

In Österreich wurde was den Verfall angeht vieles von Gerichten geregelt, Urlaub ist an das Arbeitsjahr gebunden und der AG muss den Verfall von sich aus ankündigen, ein Verfall mit Ende des Arbeitsjahres ist nicht möglich.

Beim Beispiel von oben, in Österreich sammelst du zwar Urlaubsanspruch an, hast aber in den ersten 6 Monaten keinen Anspruch darauf Urlaub gehen zu dürfen, der AG kann das verwehren.

Da wäre ein Verfall am Jahresende ein Jackpot für Arbeitgeber.

Betriebsurlaub ist in Österreich maximal 2 Wochen möglich per Dienstvertrag, da in Österreich gilt, dass beide zustimmen müssen, ansonsten wäre der Urlaub rechtlich gesehen nicht existent, heißt ein AG der sagt du hast morgen frei, tolle Sache, wäre aber nicht vom Urlaub anzuziehen.

Daher finde ich das ganze so interessant, dass in Deutschland die Arbeitnehmerrechte ziemlich beschnitten sind in dem Fall.

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Familiengerd  06.05.2024, 15:55
@animeartemis
dass in Deutschland die Arbeitnehmerrechte ziemlich beschnitten sind in dem Fall

Nein, das sind sie nicht.

Normalerweise muss Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres genommen werden, darf aber bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen werden, wenn er bis zum Jahresende nicht genommen werden konnte.

Er verfällt dann aber nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ausdrücklich beweisbar darauf hingewiesen hat, dass der den Urlaub zu nehmen habe, da er sonst verfalle.

Verweigert der Arbeitgeber ständig den Urlaub, hat der Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch in Höhe des Entgelts für den Urlaub. Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen.

Auch in Deutschland gilt, dass Anspruch auf den vollen Urlaub erst nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr besteht. In dieser Zeit besteht auch noch kein Rechtsanspruch auf Gewährung von zeitanteiligem Urlaub. Anders bei einem Arbeitsbeginn in der 2. Jahreshälfte: Hier besteht bis zum Jahresende ja nur ein Teilurlaubsanspruch, der sofort fällig ist, auf Wunsch des Arbeitnehmers aber auf das gesamte Folgejahre übertragen werden muss.

Bei einem (nachweisbar und begründet notwendigen und rechtzeitig - zu Beginn des Urlaubsjahres - angekündigten) Betriebsurlaub darf der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung über 3/5 des Urlaubs verfügen.

Das alles gilt für den gesetzliche Urlaubsanspruch, für einen zusätzlich gewährten Urlaubsteil dann, wenn für diesen Teil keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

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animeartemis  06.05.2024, 19:51
@Familiengerd

In Österreich sind es maximal 2 Wochen unabhängig davon wie viel Urlaub (5 Wochen, 6 Wochen...) zusteht.

Urlaub verjährt gesetzlich nach 3 Jahren, kann unter Umständen verkürzt werden, machen aber wenige KV weil das rechtlich ein heißes Eisen ist, da man im Streitfall übers Gericht trotzdem auf die 3 Jahre zurück greifen kann.

Urlaub entsteht im Ausmaß dessen wie lange man arbeitet, heißt 2 Monate entspricht einen Anspruch von ~4 Tage, wie gesagt Rechtsanspruch bei Neubeginn besteht keiner, aber der AG kann den Urlaub trotzdem gewähren. Sprich nach 6 Monaten hat man keinen Anspruch auf den gesamten Urlaub, sondern nur das was man tatsächlich angesammelt hat, gilt auch in den Folgejahren.

Beispiel, du wirst im September eingestellt, 1 Jahr später im Dezember gekündigt, hast aber bereits deinen Urlaub verbraucht, müsstest du die Tage die zu viel gezahlt wurden, zurück zahlen, sprich Anspruch Januar bis August.

Das einzige was der Fall ist, wird der Arbeitnehmer im 2ten Halbjahr eingestellt, erhält er nicht das volle 13. und 14. Gehalt.

für einen zusätzlich gewährten Urlaubsteil dann, wenn für diesen Teil keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Das geht bei uns nicht, gibt dir der AG Hausnummer 2 Monate Urlaub im Jahr, kann der AG darüber keine Vereinbarung gegen den Willen des AN treffen, hinzu kommt das ein AN Vereinbarungen jederzeit widerrufen kann und ein AG den Urlaub nicht an die Vereinbarung knüpfen kann.

Sprich ohne Einverständnis des AN geht in Österreich gar nichts.

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DerCaveman  06.05.2024, 10:21
Nein, rechne wie folgt (Gesamter Urlaub ÷ 12) × 8 Monat = gesamter Urlaubsanspruch

Diese Berechnung ist nicht mit den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes vereinbar.

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Familiengerd  06.05.2024, 12:05

Deine Berechnung ist falsch!

Bei der Kündigung zum 31.08. wird das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate in diesem Jahr bestanden haben.

Damit besteht Anspruch auf den gesamten - je nach vertraglicher Regelung bei übergesetzlich gewährtem Urlaub: mindestens gesetzlichen - Jahresurlaub.

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Fuer das Jahr 2024 wirst du mindestens den vollen gesetzlichen Jahresanspruch von 4 Wochen erwerben. Hinsichtlich eines eventuellen diesen uebersteigenden vertraglichen Urlaubsteils kommt es dann auf den Vertrag an.

Meist enthalten Arbeits- und Tarifvertraege dann ab eine Regelung, nach nur ein anteiliger Anspruch auf 1/12 fuer jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhaeltnisses im betreffenden Kalenderjahr entsteht. Da der gesetzliche Anspruch aber vertraglich nicht gemindert werden darf, steht dir auch dann der volle gesetzliche Mindestanspruch zu.

Enthaelt dein Vertrag aber keine entsprechende Regelung, erwirbst du auch den vollen vertraglichen Jahresanspruch.

Dazu kommt natuerlich noch dein anteiliger Anspruch aus dem Jahr 2023 (sofern noch nicht genommen).