Muss ein Immobilienkauf ohne Landkauf auch über den Notar laufen?
Wenn man z. B. nur die Garage auf dem Land übernehmen will, oder die Laube: Genügt dann ein einfacher Kaufvertrag? Und kann der Kaufpreis frei gestaltet werden oder muss er sich in einem ortsüblichen Rahmen bewegen?
3 Antworten
wie willste denn eine Immobilie kaufen, ohne ein entsorechendes Land, auf dem dieses Gebäude steht ...
Du kaufst das immer zusammen, dieses wird über einen Notar abgewickelt und im Grundbuch eingetragen. Ohne die Eintragung durch Auflassung gehört dir das auch nicht egal welche Verträge du heschlossen hast zu welchen Kreis mit wem nur das Grundbuch ist entscheidend und das genießt öffentlichen Glauben ... ps man sollte bei solchen Käufen bicht am Notar sparen, sonst tuts nacher doppelt weh
da muss ich halt mal wieder sagen: wir sind in Deutschland, wir haben für alles Gesstze Vorschriften und Formularien...
1. Frage: Ist es eine bewegliche Sache (bspw. Zelt) oder eine unbewegliche Sache, welche fest mit dem Grundsfück verbunden ist.
Sofern es eine unbewegliche Sache ist, die fest mit dem Grundstück verbunden ist (ps dann ist noch die Ffage ob es damals eine genehmigte Bebauung war, sonst muss man es im Worstcase-Szenario abreißen.
2. Frage: steht es alleine auf dem Grundstück, bzw. Blatt?
Wenn etwas anderes drauf steht ja dann kann man dieses Vierecm durcj Teilung trennen und dann kaufen
Sofern du es kahfen willst, kommste nicht drum herum, egal wie klein und ranzig es ist. In Ddutschland brauch man selbst für eknenr Selbstbedienungsschrank eine Baugenehmigung...
Vielleicht macht ja pachten mehr Sinn, aber es ist dann nicht dein Eigentum - ansonsten lass dich von einem Abwalt beraten was die schlauste lösunh für dich ist
Ein Immobilienkauf ist immer ein „Landkauf“. Streng genommen kauft man immer das Grundstück. Dass da was draufsteht ist Beiwerk. Der Vertrag ist immer zu beurkunden. Der Kaufpreis kann natürlich frei vereinbart werden.
Wenn man neuen Bundesländer mal beiseite läßt ist es so, das alles was mit den Grundstück fest verbunden ist, Teil des Grundstücks ist.
Man kauft also kein Haus sondern ein bebautes Grundstück.
Allerdings ist es möglich das es Mehrere Grundstückseigentümer gibt und diese Sondereigentum nach dem WEG haben.
Ich habe einen Pachtgarten in einer Gartenanlage, aber die Gebäude gehören mir!
Das heißt, wenn ich so ein billiges Alu-Gewächshaus kaufe, was dort steht, muss ich es abreißen und einpacken oder im Grundbuch umschreiben lassen? Warum soll ich nicht die 3m² Erde pachten und das Glaszeug bezahlen? Man kann doch deswegen nicht kleine Vierecke aus dem Grundstück schneiden.