Hat man einen Kaufvertrag abgeschlossen, wenn man auf Kleinanzeigen schreibt "Hätte Interesse" und der Verkäufer zustimmt?

3 Antworten

I.

1.

Für einen Kaufvertrag benötigt man 2 übereinstimmende Willenserklärungen gemäß §§ 133,433 BGB.

2.

Aus den Willenserklärungen muss ersichtlich sein, welche Inhalte der Kaufvertrag hat (Preis, Kaufgegenstand, also die Leistungsgegenstände). Beide Willenserklärungen müssen dem anderen zu gehen. Die Willenserklärungen können sowohl schriftlich, mündlich als auch nonverbal (zum Beispiel durch Gestik) erfolgen.

3.

Beide Willenserklärungen müssen übereinstimmen, das bedeutet, dass zum Beispiel einer ein Angebot äußert (diese Schuhe für 10 € und ich liefere dir diese) und der andere das Angebot nur annimmt („Ja“).

Dies geht nur, wenn beim Angebot schon alle Informationen für den Kaufvertrag drin sind, sowie der andere das Angebot annimmt. Ebenso ist der wahre Wille zu erforschen der Willenserklärung. Das gilt sowohl innerlich (ist das ernst gemeint?) als auch äußerlich (zum Beispiel eine Unterschrift).

II.

In Deinem Fall – “Hätte Interesse“ – ist die äußerliche Willenserklärung nicht eindeutig, also der wahre Wille hieraus nicht zu erkennen, man würde hier meinen, dass der Käufer lediglich Interesse an dem Kaufgegenstand hat, aber nicht unbedingt bereit ist, unmittelbar einen Kaufvertrag abzuschließen.

III.

Ebenso musst du bedenken, dass der Käufer mit einer Anzeige auf eBay‑Kleinanzeigen lediglich einen möglichen Käufer dazu auffordert ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), das bedeutet, dass ein Käufer auffordert, ein Angebot zu dem in der Anzeige dargestellten Gegenstand zu geben (Kaufpreis, Bedingungen).

Ein „hätte Interesse“ genügt hierfür nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter

nein.hätte ist konjuktiv. selbst wenn du schreibst ich habe interesse.. das sind nur vertragsverhandlungen.

Nein.

"Hätte Interesse" ist keine eindeutige Willenserklärung, und solche ist für einen Vertrag erforderlich.