Entsteht ein Kaufvertrag bei eBay Kleinanzeigen?
Hallo,
ich hatte eine Platte bei eBay Kleinanzeigen eingestellt, bekam recht viele Anfragen. Ich hatte erst einem zugesagt der mir auch das Geld per Paypal zugeschickt hat. Kurze Zeit später kam aber jemand der mir mehr geboten hat als ich verlangt hatte, er bezahlte auch per PayPal. Ich hatte dem anderen das Geld gleich zurückgeschickt, und er meint jetzt es wäre ein Kaufvertrag entstanden, und das er ein Recht auf den Artikel hat. Kann mir nicht vorstellen das dadurch ein Kaufvertrag entstandenen ist, ich hab nicht unterschrieben oder sonstiges, es gibt nichts auf Papier etc.
Ich muss nicht befürchten oder?
4 Antworten
Natuerlich ist da ein Kaufvertrag zustande gekommen, an den ihr nun auch gebunden seid. Der allergroesste Teil der tagtaeglich gesschlossenen Kaufvertrtaege wird muendlich geswchlossen (wie bei euch). Der Anteil der schriftlich geschlossenen ist im Vergleich damit verschwindend gering.
Selbstverständlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden, oder hast du im Supermarkt schon mal für eine Dose Ravioli unterschrieben?
Du bist verpflichtet zu liefern oder Schadensersatz zu leisten. Übrigens bei beiden, es ist nämlich nicht nur ein Kaufvertrag zustande gekommen, sondern zwei.
Übrigens bei beiden, es ist nämlich nicht nur ein Kaufvertrag zustande gekommen, sondern zwei.
Völlig richtig:
Beide Käufer haben einen Rechtsanspruch auf die Platte, das ist mir völlig entgangen.
- Ich: "Ich will Artikel für 20,- € zzgl. Versand!"
- Du: "Geht klar!"
Der Jurist nennt dies einen Kaufvertrag und Verträge sind einzuhalten. Du hast das Geld des ersten Bieters genommen, das ist eine konkludente Handlung also eine Zustimmung zum Vertragschluss.
Da du nun an jemand anderen verkauft hast hast du dich ggf. schadenersatzpflichtig gemacht gegenüber dem ersten Käufer, wenn er woanders mehr für die Ware bezahlen muss (Höhe der Differenzkosten = Schadenersatz).
Wenn du versteigern willst und auf das höchste Gebot wartest, mach es demnächst auf ebay statt auf ebay Kleinanzeigen.
Absicht zur Täuschung sehe ich hier nicht, denn sonst wären wir im Bereich einer Straftat angelangt und es wäre Sache des Staatsanwalts.
Korrekt ist dein Verhalten nicht. Du hast das Geschäft mit ihm abgeschlossen. Er könnte dich verklagen, die Korrespondenz hat er ja. Vermutlich wird er es nicht machen, weil der Aufwand nicht lohnt. Er kann dich aber bei ebay kleinanzeigen melden und dich zusätzlich schlecht bewerten.