Gewährleistung ab Kaufdatum oder Herstellungsdatum?
Hallo zusammen,
bei meinen Schuhen haben entstand nach wenigen Monaten bereits ein Mangel, da ein Teil davon Abstand.
Nun habe ich dies beim Verkäufer reklamiert, dieser hat jedoch gesagt, dass die Schuhe bereits 2022 produziert wurden und die Gewährleistung daher nicht mehr gilt.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Am besten mit Angabe der Paragraphen.
2 Antworten
Erst einmal mache ich darauf aufmerksam, dass eine richtige Rechtsberatung nur durch einen Anwalt gegeben werden darf, dies bin ich nicht. Es ist jedoch logisch dass erst ab Kauf die zwei Jahre beginnen, da du ja nicht dafür kannst, dass er die Schuhe schon vor einiger Zeit hergestellt hat und die jetzt Anführungsstriche im Lager vergammeln lassen hat. Der Gefahrenübergang ist so gesagt Moment ab dem nun die vorvertragliche Pflicht zu einer Gewährleistungspflicht wird. Bei der vorvertraglichen Pflicht ist in jedem Fall der Verkäufer verpflichtet den Schaden zu ersetzen oder zu bereinigen. Ab dem Gefahrenübergang, weil der Gewährleistungspflicht, muss festgestellt werden, ob der Schaden bereits vor dem kaufvorlag oder durch den Käufer oder dessen Gebrauch durch den Käufer verursacht wurde. In häufigen Fällen sind Verkäufer kulant, aber nicht immer.
Gewährleistung gilt immer ab Gefahrenübergang, das ist üblicherweise der Kauf bzw. im Versandhandel der Tag an dem du es kriegst.