Versteckter Mangel/Mängel?
Kleine Aufgabe komme echt nicht weiter..
Herr Bärlauch kauft man 16.Juni 20x5 beim Einzelhändler eine Stichsäge am 21.juni.20x8 reklamiert Herr Bärlauch beim Händler einen erheblichen Mangel, der erwiesener maßen bereits bei der übergabe bestand, allerdings erst am 21.Juni 20x8 erkannt wurde.
Klären Sie
A) Allgemeine Gewährleistungsfrist
B) Das Verjährungsdatum für den Kauf der Stichsäge
C) Das Ergebnis für Herr Bärlauch
3 Antworten
A) Die Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren.
B) Bei der Gewährleistung kommt es gemäß § 438 Abs. 2 BGB auf die Ablieferung der Sache ab. Wann der Käufer vom Mangel wusste, ist egal. Entscheidend ist hier also der 16. Juni 2015. Plus zwei Jahre = 16. Juni 2018.
C) Grundsätzlich besteht ein Gewährleistungsanspruch. Dieser ist allerdings nicht durchsetzbar, wenn der Verkäufer die Einrede der Verjährung erhebt (§ 214 BGB).
Beim arglistigen verschweigen des mangels gilt gemäß § 438 Abs. 3 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist, also drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Käufer Kenntnis vom Mangel erlangt hat (§ 199 BGB).
Hier also 21.6.2018 —> 31.12.2018 (Ende des Jahres) + 3 Jahre = 31.12.2021
A) Allgemeine Gewährleistungsfrist - 2 Jahre
B) Das Verjährungsdatum für den Kauf der Stichsäge - bei Rechnungsstellung am 31.12.x5 läuft es an; Ablauf: 30.12.x8 um 23.59.59
C) Das Ergebnis für Herr Bärlauch - er hat Pech - Gewährleistung ist beendet
Hallo peterobm,
ich vermute das bist du sicher, bezieht sich auf deine Antwort B. Denn wäre das so richtig, wie du schreibst, so bestünde ein Gewährleistungsrecht. Ablauf ende des Tages 30.12.18 - Reklamation war am 21.08.18. Es liegt also ein Fehler bei der Jahreszahl vor. Tippfehler oder Denkfehler. Ende der Verjährung müsste 30.12.17 sein.
Grüße
nein, der Käufer kauft gegen Rechnung - die Rechnung wird vergessen zu zahlen, weiter werden keine Ansprüche auf Zahlung gestellt - damit verjährt die Rechnung nach 3 Jahren: wie ich oben bereits geschrieben habe;
das hat weder was mit Garantie; gibt übrigens der Hersteller; noch Gewährleistung/Nachbesserungspflicht zu schaffen; das läuft über 2 Jahre
Verjährt, es sei denn der Herr Bärlauch kann bewusste Täuschung des Verkäufers nachweisen.
Wie würde das ganze aussehen wenn es ein Arglistiger Mangel gewesen wäre?