Reklamation trotz Ablauf MHD?
Folgender Sachverhalt: Am 15.06. Habe ich im Re** drei Packungen Vollkornbrot zu einem reduzierten Preis (-30%) gekauft (weil Ablauf Mindesthaltbarkeitsdatum 12.06.)
Diese habe ich sofort eingefroren. Nachdem gestern die erste Packung aufgegessen war, habe ich die nächste Packung aus dem Gefrierschrank geholt.
Da der Schock: ekelhafter grüner Schimmel zwischen den gefrorenen Scheiben.
Wurde weggeworfen.
Dritte Packung aus dem Gefrierschrank geholt, dasselbe Dilemma.
Kann ich zumindest das letzte Brot reklamieren? Habe keinen Kassenbon aber auf dem Brot ist der 30% Aufkleber mit Strichcode.
Bin Studentin und brauche jeden Cent.
2 Antworten
Da Du den Kassenbon nicht mehr besitzt und die Ware auch nicht unmittelbar nach dem Kauf verbraucht hast, sehe ich da leider keine Chance.
Anders wäre es, wenn Du es gerade wissentlich mit dem abgelaufenen MHD gekauft hättest und den Kassenbon noch besitzt, aber dann z.B. direkt am gleichen Abend feststellst, dass es schlecht ist. Dann hast Du auch trotz des Wissens von dem abgelaufenen MHD ein Reklamationsrecht.
Naja den Kassenbon benötige ich ja nur, um nachzuweisen, dass die Ware wirklich von Geschäft xy gekauft wurde.
Nein, auch um nachzuweisen wann Du die Ware gekauft hast. Denn abgelaufene Lebensmittel sollen grundsätzlich nicht mehr lange gelagert, sondern unmittelbar verbraucht werden.
Zudem scheinst Du den Zustand von dem Brot nicht vor dem Einfrieren kontrolliert zu haben, denn sonst hättest Du dann schon festgestellt, dass es schlecht ist.
Ansonsten könnte ja jeder irgendeine Ware, die rumlag und schlecht geworden ist, zurück geben und einfach behaupten, dass sie eingefroren war.
Hm macht Sinn mit dem Kassenbon...
Hab mich mal reingelesen... Die Beweislastumkehr gem. §477 I BGB greift wohl nicht bei leicht verderblichen Waren... Sonst läge die Beweislast beim Händler und dieser müsste nachweisen können, dass die Ware bei Gefahrübergang mangelfrei war...
Danke für deine Antwort
Gern geschehen! 😊👍
P.S.: Probieren, es zu reklamieren, kannst Du es ja trotzdem. Vielleicht hast Du ja Glück!
Der Verkäufer hat sich davon zu überzeugen, dass die Ware, auch wenn er sie nach dem MHD reduziert anbietet, in einwandfreiem Zustand ist. Anderenfalls ist das ein Grund zur Reklamation mit einem Anspruch auf Ersatz oder Erstattung des Kaufpreises.
Nun kommt es darauf an, wie kulant der Händler das handhabt. Erfahrungsgemäß ist es bei ALDI kein Problem, fehlerhafte Ware auch ohne Kaufbon zurückzugeben. Da wird nicht gefragt oder lamentiert. Kasse auf und Geld zurück.
Ja, grundsätzlich ist das mit der Beweislast so. Nur zählen leicht verderbliche Waren wohl zu den Ausnahmen, wie ich eben gelesen habe ... Ich werde es trotzdem mal versuchen, Brot ist ja gerade momentan sowieso überteuert... Vielleicht drückt man ja ein Auge zu
Naja den Kassenbon benötige ich ja nur, um nachzuweisen, dass die Ware wirklich von Geschäft xy gekauft wurde. Sprich dieser Strichcode-Aufkleber sollte den Laden auch "enthalten"... Die Sache war ja so, dass ich nicht direkt zwischen den Scheiben nachgeschaut habe, warum auch... Man geht ja davon aus das Brot sei einwandfrei ("zu gut für weg" - Aufkleber)
Darf ja eigentlich nicht sein, dass ich jetzt kein Brot am Wochenende habe und auch keinen Anspruch auf irgendetwas...