der AdA-Schein (Ausbilder bei der IHK bzw.Handwerkskammer) ist keine Ausbildung wie ein Beruf, sondern eine Fort/Weiterbildung für einen bereits ausführenden Beruf.In diesem wird eine abgeschlossene Lehre vorausgesetzt und auch einiges an Berufserfahrung in diesem Beruf erwartet (sog.Berufsjahre als z,B, Einzelhandelskaufmann oder im Handwerk als Schlosser). Es werden immer wieder vom Unternehmen angeboten, die AdA gleich mit der Lehrzeit mitzumachen-was natürlich nicht im Sinne der Kammer ist, da ja die Zeit in der beruflichen Arbeit fehlt (die Berufsjahre....).Falls da Unklarheiten bestehen, bitte bei der zuständigen Kammer nachfragen!

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Das ist der Zimmermann-der auch im Holzbau ein Haus bauen kann! Das kann auch jeder andere , geschickte Handwerker! Ein gemauertes Haus (auch mit Teile aus Holz wie Dachstuhl und Holzausbauten) kann ein Maurer besser-oder sollte jeder Handwerker das tun, was seine Fähigkeiten am besten hergeben und was er gerne selber macht....Auch ein geschickter Architekt kann ein Haus bauen (oder teilweise mitarbeiten mit einem Kontigent gelernter Arbeiter, die jeder ihren Arbeitsauftrag fachgerecht erledigen können. Persönlich habe ich schon ein Haus mitgebaut-vom Ausheben der Baugrube bis zum Decken des Daches-und es steht heute noch in Krugzell nahe Kempten....seit fast 60 Jahren!

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wenn das Gerät auf Kraftstrom ausgelegt ist- braucht man auch eine Kraftstromleitung -ca. 360 V-die eine extra Steckdose haben muß und entsprechend auch abgesichert (!) ist. Da hilft in der Regel nur ein Elektrofachbetrieb, der diese Arbeit wirklich fachgerecht erledigt und auch für den Energielieferanten (z.B. Stadtwerke) unterschreibt.....

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nein-geht überhaupt nicht! Zumal der Hauptschulabschluß der unterste Schulabschluß ist. Während der Ausbildung /hier Ende des ersten Ausbildungsjahres gibt es keine Verkürzung der Lehrzeit .Nur ein höherwertiger Schulabschluß (mindestens mittlere Reife mit excelentem Notendurchschnitt oder Abitur kann kann auf Antrag vor Abschluß der Ausbildungsvertrages eine entsprechende Verkürzung genehmigt werden. Da müssen der Ausbildungsbetrieb und die Kammer zustimmen. Außerdem hat die Berufsschule auch ein Wort mitzureden, da die meisten Ausbildungsberufe nach dem "dualen System"ein gewichtiger Teil der Ausbildung sind und ohne Berufsschule ein guter Abschluß kaum möglich ist.....

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Es ist immer das gleiche: Die gegebenen Angaben in der Fragestellung sind meistens unzureichend:17 -Jähriger......wichtiger wäre: wie groß und wie schwer bin ich? z.B. war ich damals als 17 Jähriger 165cm groß und wog 57 Kg....habe auf der Langhantel aber 75kg gestoßen und das mehrfach, außerdem sportlich sehr vielseitig, Leichtathletik, Fußball, Boxen, Ringen, Skifahren und vieles mehr....

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Ehrenamtliche Trainer brauchen keine Arbeitserlaubnis eca. , da diese ja kein Gehalt bekommen. Meistens wird nur eine sog.Aufwandsentschädigung bezahlt, der sich als Mindestlohn nach den geleisteten Sunden richtet. Das wird dann von dem Vereinsvorstand ausgehandelt und bezahlt.Also wäre der Vereinsvorstand dein Ansprechpartner....

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Es könnte aber auch an anderen Faktoren liegen: z.B. ist der Standort noch der richtige....wie schaut es mit der Fluktuation aus (wie wird der Kiosk an dem jetzigen Standort angenommen) Ferner: wie hoch sind die Fixkosten und lassen sich variable Kosten senken....auch Änderung des VK-Sortiments.....wie freundlich ist das Personal und wie teuer.....natürlich bräuchte ich die Buchhaltung und genauere Daten....ev. einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer beauftragen-um das ganze aufzulisten....

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In der Praxis gibt es keine "langfristige Preisuntergrenze"......Im Wettbewerb wird immer Angebot und Nachfrage den Preis regulieren....alles andere sind Berechnungsbeispiele in der Schule, damit Vorgänge dazu erläutert und berechnen werden können....

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Die AdA (Ausbildung der Ausbilder) ist ein kompletter Studiengang, der auch berufsbegleitend angeboten wird z.B. am Wohnort.Näheres erfährt man über die zuständige IHK. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Berufsbild und einige Jahre als Ausgelernter im gleichen Beruf tätig. Also in vorliegendem Fall Bürokaufmann: Nach bestandener Ausbildungszeit mit sog.Abschlußprüfung / Gesellenprüfung  noch ca. 3 Jahre in diesem Beruf weiterarbeiten wäre die Mindestanforderung.

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reicht der theoretische Teil der Fachhochschulreife zum Handelsfachwirt 

klare Antwort: nein. Die schulische Bildung ist eben nur ein Teil der Ausbildung. Der wichtige Teil ist die Ausbildung und spätere Arbeit in dem Beruf ! Also in der Regel 3 Lehrjahre und Abschlußprüfung-und danach einige Jahre im gelernten Beruf. Ich würde mindestens drei Jahre dafür voranschlagen .Dann bei der IHK zum Studium "Handelsfachwirt" anmelden. Das Studium kann auch berufsbegleitend (wie bei mir) absolviert werden-oder als Studium per Blockunterricht ganztags. Näheres erfährt man über die IHK oder über das Berufsbildungszentrum. Das Studium kostet insgesammt mit Prüfungsgebühren einige tausend Euros...(ich habe es seinerzeit berufsbegleitend gemacht, da ich selbstständig war und sonst keine Möglichkeit gehabt hätte). Ich hatte Kosten von ca. DM 5600.---für das Studium incl. Abschlußprüfungsgebühren bei der IHK.  

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Coole Aktionen-Projekte ? Ihr seid doch mehrere Personen-und euch fällt da nichts ein ? Zumal die Angaben recht spärlich sind-die wenigstens hinweisen-ich welche Richtung? Dazu sind die Angaben mehr als unzureichend....

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Generell ist das schulische Wissen besser-oder sollte zumindest besser sein! In der Regel ist jedoch das zusätzlich erworbene Wissen nach kurzer Zeit wieder weg (vergessen, nicht angewendet oder es geht in Richtung "Fachidiot".Da ist mir ein praktischer junger Mensch schon lieber, der im Leben steht und nicht zwei linke Hände hat! Ich war jahrzehntelang Ausbilder und ebenso lang selbstständigt und Arbeitgeber. Ich denke, ich weis von was ich rede......Hab in meiner Bekanntschaft einen prom.doppelten Dr.gehabt-der dann jahrelang in München Taxi gefahren ist. Gut, das er dann entsprechend geerbt hat und heute unbeschadet und finanziell unabhängig seinen Ruhestand geniesen kann.....Seine beiden Dr.-Titel machen sich noch immer auf der Visitenkarte gut....(als Doktor hat er jedenfalls keine Mark/Euro verdient)

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durch das duale Bildungssystem gehst du doch in die Berufsschule-oder?Da wird das alles besprochen und auch auf die Fragen entsprechend hingewiesen ! Im Zweifelsfalle kannst du dich immer an deinen Ausbilder im Betrieb oder Chef wenden-auch ein  Anruf bei der Handwerkskammer wäre hilfreich.....schau dir mal deinen Ausbildungsvertrag an...

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Der Film ist wahrscheinlich nicht richtig zurückgespult worden (in die Filmpatrone!) 1.der Film wird Bild für Bild fotografiert-d.h. belichtet. Der Film ist zu Ende und muß nun  (ohne die Kamera zu öffnen!) wieder in die Filmpatrone zurückgespult werden-und das bei absoluter Dunkelheit.....Frage: ist keine Bedienungsanleitung mehr vorhanden ? Kann bei CANON angefordert werden....kostet allerdings was. Ev. im nächsten Fotofachgeschäft nachfragen...

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Da hilft wahrscheinlich nur der Werkskundendienst weiter (steht meistens in der Betriebsanleitung !) Die können auch mitteilen, wenn keine Garantie mehr ist- wie teuer die Angelegenheit wird.....Falls kein Werkskundendienst: Bei einem Händler mit KD-Werkstätte tel.anfragen (bei Gelbe Seiten im Tel.Buch)..

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