Bei wissenschaftlichen Arbeiten gäbe es Ausnahmeregelungen. Ob eine Abiturpräsentation darunter fällt kann ich dir nicht sagen.
[...]
Was ist ein wissenschaftliches Zitat?
Die Rechte der Urheber und Leistungsschutzberechtigten (zum Beispiel Verlage, Datenbankhersteller) erfahren im Interesse der Allgemeinheit an kultureller und wissenschaftlicher Entwicklung eine Einschränkung, was die Nutzung in anderen Werken umfasst. Nach § 51 UrhG ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von einzelnen erschienen Werken in einem anderen wissenschaftlichen Werk (Nr. 1) zur Erläuterung des Inhalts oder Stellen eines Werkes in anderen Sprachwerken (Nr. 2) erlaubt.
Für die Verwendung von als Lichtbilder oder Lichtbildwerke geschützten vollständigen Bildern in der wissenschaftlichen Arbeit gibt § 51 Nr. 1 UrhG den Rahmen in Form einer gesetzlichen Erlaubnis vor.
Bilder können unter den nachfolgenden Voraussetzungen in jede andere Form von Werken integriert werden:
Es handelt sich um einzelne Bilder, nicht um eine Vielzahl.
Diese sind bereits im Sinne des § 6 Absatz 2 UrhG erschienen.
Diese werden unverändert wiedergegeben.
Die Verwendung dient der Erläuterung des Inhalts, zum Beispiel nicht nur zur Illustration.
Sie werden in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk verwandt.
Es erfolgt eine Quellenangabe (Urhebernennung, Ort und Datum des Erscheinens).
[...]
Wissenschaftliche Werke sind dabei Arbeiten, welche nach Art, Rahmen, Form und dem eigenen geistigen Gehalt der Förderung wissenschaftlicher Erkenntnis dienen sollen. In diese Kategorie können auch populärwissenschaftliche Bearbeitungen fallen, sofern sie den Wissensstand in der Bevölkerung zu den behandelten Themen fördern sollen und nicht ausschließlich Unterhaltungs- oder Werbezwecken dienen. Wissenschaft ist demnach jede Art des methodisch-systematischen Strebens nach Erkenntnis.
[...]
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=383&type=diskussionen
komisch des nimmt keine avi formate
Nimmt der schon. Anleitung beachtet?