Was passiert, wenn der Arbeitgeber meinen Höhergruppierungsantrag aus 2017 (auf Grundlage der neuen EG-Ordnung vom 01.01.2017) erst in 2018 bearbeitet?

Verfällt mein Anspruch auf Höhergruppierung, wenn der Arbeitgeber meinen Antrag vom September 2017 erst im Jahre 2018 prüft ?

Oder nochmal anders gefragt: Ist der Arbeitgeber gezwungen, meinen Antrag auf Höhergruppierung (TVÜ-VKA neue EG ab 01.01.17) im Jahre 2017 zu bearbeiten und mir eine Antwort zu übermitteln?

Zum Fall:

Ich bin seit Juni 2012 in der EG 6 eingruppiert. Tätigkeitsbereich Finanzbuchhaltung. Eine Stellenbeschreibung lag bis dahin und liegt auch bis heute nicht vor.

Im Dezember 2015 habe ich einen Antrag auf Aushändigung einer Stellenbeschreibung gestellt und zugleich eine entsprechende Bewertung angefordert.

Bis heute erhielt ich auf vielerlei Nachfrage, auch über den Amtsleiter und den Personalrat keine Antwort. Man sah über meinen Antrag regelrecht hinweg.

Einzig genannter Grund: Sorry, haben wir bisher nicht geschafft.... (schon seltsam...will man einfach nur die nächst höhere EG umgehen?)

Mit Inkrafttreten der neuen EG ab 01.01.17 ist es einem jeden möglich, einen Höhergruppierungsantrag zu stellen, sofern die Synopsen der alten Stellenbeschreiben eben nun einer höheren EG zugeordnet sind.

Leider kann ich nichts vergleichen, da ich keine Stellenbeschreibung zum Vergleichen habe!

Also habe ich im September 2017, also vor 2 Monaten, einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und darauf verwiesen, dass ich bereits vor 2 Jahren einen Antrag auf Aushändigung meiner Stellenbeschreibung + Bewertung gestellt habe und bis heute keine Antwort erhalten habe. Nur wenn diese vorliegt, kann ich einen Vergleich vornehmen, ob mir nach der neuen EGO eine höhere EG (wahrscheinlich 7 oder vielleicht sogar die 8) zusteht.

Nun sind wieder 2 Monate ohne Antwort vergangen.

Ich bat meinen Amtsleiter, in der Bürgermeisterberatung das Thema anzusprechen. Bgm und Personalchef waren erbost über diese Frage. Wir sollten uns beruhigen. Man sehe für 2018 eine entsprechende Bewertung vor.

Knackpunkt: ab 2018 gibt es die Finanzbuchhaltung in dieser Form nicht mehr. Denn ab dem 01.01.18 werden wir mit dem Haushalt zusammen gelegt. Aber ads ist ein anderes Thema.

Mir geht es um meine bisherige Stelle!

Verfällt mein Antrag, wenn sie sich bis 2018 Zeit lassen?

Ist der AG gezwungen, mir noch in 2017 eine Stellenbewertung vorzulegen???

Bitte helft mir!!!!!!! :-(

Liebe Grüße

Recht, TVöD, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
TVÖD SuE – ist meine Stufe angemessen?

Hallo zusammen!

Ich arbeite seit September 2011 als staatlich anerkannte Erzieherin im Regelkindergarten. Gestartet bin ich mit Entgeltgruppe 6, Stufe 2 (das Berufspraktikum wurde richtigerweise als einjährige Berufserfahrung angerechnet).

Nach zwei Jahren habe ich den Arbeitsplatz gewechselt. Meine Stufe wurde beim neuen Arbeitgeber übernommen, aber die Stufenlaufzeit erlosch. Heute würde ich da wahrscheinlich etwas mehr dahinter sein, dass ich die Stufenlaufzeit gutgeschrieben bekomme, aber damals war ich einfach nur froh, eine neue Arbeit gefunden zu haben.

Ab September 2013 habe ich also wieder mit E6, Stufe 2 gearbeitet. Im Dezember 2015 habe ich dann vorübergehend die Leitung übernommen und wurde in E15 eingruppiert. Bevor ich damals zugesagt habe, sprach ich an, dass ich nicht wieder meine Stufenlaufzeit verlieren möchte und konnte eine Zusatzklausel im Arbeitsvertrag vereinbaren, die besagte, dass ich bei Rückkehr in meine bisherige Entgeltgruppe meine Stufenlaufzeit behalte.

Im Juni 2016 endete meine vorübergehende Leitungstätigkeit. Von da an sollte ich die ständige Stellvertretung übernehmen. Als solche wurde ich nun in E13 eingruppiert. Auf Nachfrage war aber schnell klar, dass ich nun wieder von vorn anfangen musste mit der Stufenlaufzeit. Was sehr ärgerlich war, denn drei Monate später wäre ich in Stufe 3 aufgestiegen.

Kürzlich habe ich mit der Leitung meine Stellenbeschreibung überarbeitet. Dort stand E13 Stufe 3 und ich habe sie darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Sie konnte nicht verstehen, warum ich nicht in Stufe 3 bin, auch nicht als ich es ihr erklärt habe. Sie meinte, mir würde Stufe 3 zustehen.

Jetzt bin ich etwas verunsichert, denn ich befürchte zwar, dass das alles durchaus rechtens war, denn soweit ich informiert bin, muss man prinzipiell in einer neuen Entgeltgruppe mit Stufe 1 anfangen. Außer man würde dadurch weniger verdienen als vorher, dann steht einem eine höhere Stufe zu (so dass man am Ende mindestens genauso viel verdient wie vorher). Aber natürlich frage ich mich schon, ob sie nicht doch Recht haben könnte. Verschenken will ich natürlich nichts.

Kennt sich da jemand aus? Habe ich Anspruch auf Stufe 3? Und wenn nicht: Hätte ich irgendwas tun können, um die Stufenlaufzeit zu erhalten?

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße!

Erzieher, TVöD, eingruppierung
Wie wirken sich diese Unterbrechungen auf die Stufenlaufzeit nach TvöD aus?

Hallo alle zusammen, heute brauche ich mal Eure Hilfe im Bezug auf die Berechnung von Stufenlaufzeiten...

Es dreht sich um folgendes Szenario:

Frau A wurde am 15.06.2006 bei der Stadt X eingetsellt. (Mitglied VKA, daher wird TVöD angewandt). Sie wurde in EG 6 eingruppiert und der Stufe 1 zugeordnet.

Stufenlaufzeit nach §16 (VKA) III TvöD grundsätzlich:

  • Stufe 1: 15.06.2006 - 14.06.2007
  • Stufe 2: 15.06.2007 - 14.06.2009
  • Stufe 3: 15.06.2009 - 14.06.2012

Zwischenzeitlich wurde A jedoch schwanger und es ergaben sich neben dem Mutterschutz, welcher gem. §17 III 1 a) TvöD als ununterbrochen angesehen wird, noch folgende, direkt anschließende, Unterbrechnungen:

  • Elternzeit 04.07.2011 - 07.05.2014 (zwei Jahre, zehn Monate, vier Tage)
  • Sonderurlaub 08.05.2014 - 07.05.2017; zur Betreuung des Kindes (kein dienstl. Interesse) (genau drei Jahre)

Gem. §17 III 2 TvöD sind Elternzeit bis zu jeweils fünf Jahren und sonstige Unterbrechungen bis jeweils drei Jahren unschädlich, werden aber nicht auf die Laufzeit angerechnet.

Werden die Zeiträume hier getrennt gesehen und die Stufe wird tatsächlich um fünf Jahre, zehn Monate und vier Tage eingefrogen, oder gibt es einen kumulativen "Oberwert", sodass eine neue Stufenzuordnung stattfinden müsste?

Ich hoffe, es findet sich jemand, der sich mit dieser Problematik auskennt und mir/uns weiterhelfen kann.

Vielen Dank!

Arbeit, Gehalt, Recht, Vertrag, Öffentlicher Dienst, Tarife, TVöD
Wie sieht das aus mit Minusstunden bei Gleitzeit, mache ich die ganze Zeit was falsch?

Hallo,

Ich habe eine wichtige Frage. Muss aber gerade auch sagen, dass ich Angst habe vor den Antworten. Es ist so:

Meine Ausbildung (im Öffentlichen Dienst) lief bisher aus gewissen Gründen recht chaotisch ab. Vor allem der Anfang... Jetzt stelle ich mir aktuell die Frage, ob ich eventuell total was falsch mache, was die Arbeitszeiten angeht. …. :l Ich war vorher auch noch nie „so richtig“ arbeiten, insofern kenne ich das auch nicht so. Und ich glaube, feste Arbeitszeiten wären durchaus einfacher.

Wir haben bei uns Gleitzeit OHNE Kernarbeitszeit. Der allgemeine Rahmen sage ich mal liegt zwischen 6.00uhr und 21.00uhr. Und wir haben ein Zeitkonto mit Stempeluhr, Chip usw. Uns wurde gesagt, wir Auszubildenden dürfen max. 10h ins Minus und 10x ins Plus.

Es ist so, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 7,48h momentan beträgt, also habe ich wohl eine 37,40h Woche (?). Das sieht so krumm aus, aber 7,48hx5 sind ja nur 37,40. Maßgeblich ist auch der TVAöD.

Das ist für mich total schwierig, es zu erklären... Ich dachte bisher, diese zehn Plus- bzw. Minusstunden beziehen sich auf Gesamt-Saldo heißt es glaube ich... Also es gibt Tage, da arbeite ich auch mal z.B. 8,20h oder fast 9h.... Ich versuche aber, nicht über 9h zu kommen, weil dann müsste ich ja mind. 45Min pause machen und wäre noch länger da... Und ich war beim Gesamt-Saldo bisher auch nie im Minus, momentan habe ich dort z.B. um die 5h Plus. Ich dachte mir bisher so: Okay, wenn ich jetzt so und so viele Stunden im Plus bin, kann ich ja mal auch früher gehen... Also an einem Tag z.B. nur 6,30h arbeiten und das wird dann ja vom Plus abgezogen.

Jetzt fiel mir nur was auf:

Ich habe neulich bei mir in der Zeiterfassung gesehen, dass ich sogar schon Monate hatte, wo ich am Monatsende -6h hatte. Also als Beispiel: 7,48 x 22 Arbeitstage = 164,56h als „Soll-Zeit“ … und ich hatte dann halt 6h weniger... Das war schon im ersten Monat meiner Ausbildung so. Es gibt aber auch Monate, da bin ich dort am Ende im Plus... Also z.B. 2-5h mehr als ich muss.

Bezieht sich das mit den 10 Plus und Minusstunden dann evtl. auf die Zeit am Monatsende? Und nicht auf den/das (?) Gesamt-Saldo?

Jetzt frage ich mich nur: Mache ich was falsch? Darf ich am Monatsende nicht im Minus sein? Hat das noch Konsequenzen? Kündigung, Abmahnung oder so? Bisher hat nie jemand aus der Personalabteilung gesagt, dass ich was falsch mache.... Die Frage stelle ich mir nur gerade.

Kann mir jemand helfen? :l Bin momentan total verunsichert... :l ….

Ausbildung, Arbeitszeit, Azubi, Öffentlicher Dienst, Tarifvertrag, TVöD, Gleitzeit, minusstunden, zeitkonto
Teilzeit-Job neben Vollzeit-Studium?

Liebe Community,

ab Oktober möchte ich ein Vollzeitstudium beginnen. Um mir dieses finanzieren zu können, muss ich aber nebenbei weiterhin arbeiten gehen. Zurzeit befinde ich mich in einem, bis zum 31.12. diesen Jahres befristeten, TVöD-Arbeitsverhältnis.

Ich konnte bereits mit meiner Chefin besprechen, dass mir ermöglicht werden würde meine Stunden zu reduzieren. Das heißt ich würde einen Änderungsvertrag abschließen, sodass ich ab Oktober nur noch 19,5 Stunden (Teilzeit) arbeite. Dadurch ließe sich mein Vertrag auch bis März strecken.

Da es sich dabei aber weiterhin um einen normalen Angestelltenvertrag und keine Geringfügige Beschäftigung auf 450 € Basis und auch keinen Werkstudentenvertrag handeln würde, frage ich mich, ganz davon abgesehen, ob ich dem großen Pensum gewachsen sein würde, ob das überhaupt rechtlich möglich ist. Würde ich trotzdem als ordentlich Studierender gelten?

Wie würde sich das auf meine Sozialversicherungen und die Steuern auswirken? Wäre ich weiterhin über meinen Arbeitgeber Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversichert? Als Student besteht doch keine Arbeitslosenversicherungspflicht, oder? Wie sähe das mit der Rentenversicherung aus? Könnte ich mich im Studententarif der Krankenkasse kranken- und pflege versichern lassen?

Irgendwo habe ich etwas von einer kurzfristigen Beschäftigung von 3 Monaten gelesen, die sozialversicherungsfrei sein soll, egal wie viel man verdient. Wenn ich als nur bis Dezember in Teilzeit arbeiten und danach einen "normalen" Studentenvertrag abschließen würde, wäre das besser?

Ich hoffe jemand kann mir ein bisschen weiter helfen.

Dankeschön und viele Grüße

Caleya

Arbeit, Steuern, Studium, Versicherung, Vertrag, TVöD
Geteilter Dienst als absoluter Dauerburner, was darf der Arbeitgeber, was sollte ich vielleicht noch wissen?

Hallo erst mal. Habe ein dringendes Anliegen und hoffe auf gute Tipps. Seit Kurzem werde ich von meinem AG fast vollständig mit geteilten Diensten verplant. Ich habe anfänglich gedacht, ich packe es schon, nur muss ich jetzt feststellen, dass es nicht so ist. Jetzt im August habe ich insgesamt 21 Dienste, davon 15 geteilt. Mein Arbeitgeber (ambulanter Pflegedienst) ist kirchlich, zahlt nach TVöD, ich arbeite zu 80% dort. Das sind laut Vertrag 31,2 Stunden pro Woche. Nun bin ich im Arbeitsrecht auch nicht gerade auf die Nase gefallen, muss aber eingestehen, das ich mich mit diesem Sachgebiet des geteilten Dienstes nicht ausreichend auskenne. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass es zulässig ist, einen MA an 6 Tagen einer Woche arbeiten zu lassen und davon 5 geteilte Dienste. Zu den Diensten: Der Frühdienst geht von 6:30 bis 12:30Uhr, der kurze Frühdienst je nach Arbeitsaufwand bis frühestens 10 Uhr spätestens 11 Uhr, der Abenddienst geht von 18:30 bis20Uhr. Ich bin in einer Senioren-WG eingesetzt, nachmittags sind keine Pflegekräfte anwesend. Aus diesem Grund kann man auch nur zu diesen Zeiten arbeiten. Ich weiß daher auch, dass der geteilte Dienst unabdingbar ist, aber die masse... vorher war ich höchstens 2-3 Mal die Woche geteilt eingeplant, was ich bei 3 geteilten Diensten zwar noch grenzwertig hielt, es aber immer ohne murren gemacht habe. Jetzt sind es regelmäßig um die 5 geteilt Dienste pro Woche. Ich bin ohne hin der Auffassung, mein AG will mich los werden. Und eben seit kurzem fast nahezu täglich geteilter Dienst. Im Vertrag ist übrigens nicht gesondert geregelt, dass ich so viele geteilte Dienste arbeiten muss. Was kann ich tun, was darf der AG, wie weit ist die Einteilung zum geteilten Dienst noch zulässig? Zum Kontext: Ich habe mal meine Stunden zusammen gerechnet und musste feststellen, dass, sollte meine Zusammenrechnung in etwa stimmig sein, ich eine Menge Minusstunden habe, die ich aber, zwecks Annahmeverzug seitens meines AG weder akzeptieren werde noch kann. Ich habe die Vermutung, das man auf Kosten meiner Gesundheit jetzt diese Mehrarbeit von mir verlangt und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mich verhalten sollte. 2 -3 geteilte Dienste waren ja noch okay, aber das jetzt geht mir entschieden zu weit. Hoffe auf konstruktive Beiträge.

Arbeitsrecht, ambulante Pflege, TVöD
TVAöD - Abschlussprämie, Abzüge oder nicht?

Hey, die Frage geht an Leute, die sich mit dem TVAöD (Tarifvertrag-Ausbildung-öffentlicher-Dienst) auskennen und vielleicht bald auch an Rechtsexperten.

Folgende Situation:

Ich habe mit drei anderen Azubis eine Ausbildung im öffentlichen Dienst abgeschlossen. Laut TVAöD §17 heißt es ja, das es eine Einmalzahlung von 400€ als Abschlussprämie gibt. Im zweiten Teil dazu heißt es: "Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"

Von unseren Prämien wurden Versicherungen usw abgezogen, obwohl wir ja garnichtmehr in dem Betrieb beschäftigt waren. Außerdem wurde mir das Jobticket für 31 Tage berechnet, obwohl ich es nur einen Tag im Besitz hatte, da ich es abgeben musste.

Ist das so richtig?

Für mich bedeutet der Gesetzestext, das auf die 400€ KEINE Abzüge für Versicherungen etc erfolgen (was ja auch logisch wäre, da ich ja nichtmehr gearbeitet habe).

Mittlerweile ist ein kleiner Streit zwischen uns und unserem alten Arbeitgeber daraus geworden, da die Lohnabteilung darauf beharrt, das es schon immer so gehandhabt wurde, was ich aber durch eine Abrechnung von einem früheren Azubi widerlegen kann.

Was kann ich jetzt tun?

Ein Anwalt wird sich für die fehlenden 150€ ja nicht lohnen.

Kann mir da jemand die Rechtslage erklären?

Wäre euch sehr dankbar. Schönes Wochenende noch :P

Geld, Gehalt, Ausbildung, Recht, Lohn, TVöD
Höhergruppirung im TVÖD möglich? Besoldung ungerecht.

Guten Tag zusammen,

ich bin neu hier und habe direkt eine Frage:

Angenommen Person X hat ihr Studium mit einem sehr guten Diplom (Soziologie) abgeschlossen und bewirbt sich initiativ bei einem Ministerium des Landes. Man reagiert positiv und ist gewillt eine neue Stelle einzurichten. X ist arbeitssuchend gemeldet und kann durch einen Fördertopf des Landes bezuschusst werden, sodass für das Ministerium keine oder keine nennenswerten Gehaltskosten entstehen (die AA bezuschusst ja ebenfalls).

Bei einem "Kennenlerngespräch" wird dann signalisiert, dass die EG nur 9 sein kann und man ansonsten die Stelle öffentlich ausschreiben würde, da bisher nur der Stelle intern zugestimmt wurde, Person X aber "austauschbar" ist. Demnach hat X die Stelle angenommen, da es nicht schlecht ist als Berufsanfänger direkt in einem Ministerium anzufangen. X wird also als Sachbearbeiterin in EG9, auf 3 Jahre befristet nach TVÖD.

Nach der Probezeit zeichnet sich ab, dass die Vorgesetzten sehr zufrieden sind mit der Arbeit von X und eine Beendigung der Beschäftigung nicht zur Debatte steht. X bemerkt jedoch in Gesprächen und vor allem auch an Stellenausschreibungen im Hause, dass Sachbearbeiter insgesamt eine Eingruppierung auf Stufe 11 erhalten. Das gilt sogar für Stellenausschreibungen für Arbeitnehmer mit Bachelor Abschluss, der ja unter einem Diplom anzusiedeln ist. X würde also gerne - zumindest auf Stufe 11 gleichgesetzt werden.

X ist derzeit ziemlich frustriert und sieht ihre Arbeit zu wenig gewürdigt. Sie bekommt zwar verantwortungsvolle Aufgaben bzw. diese sind geplant aber das spiegelt sich im Gehalt nicht wieder. Derzeit stehen "Umbauarbeiten" innerhalb des Ministeriums an, sodass die Geschäftsverteilungspläne neu geschrieben werden. Sie fragt sich jetzt, ob es sinnvoll ist, jetzt aktiv zu werden und wenn ja wie? Ist hier der Betriebsrat die richtige Anlaufstelle? Ist es sinnvoll den Geschäftsverteilungplan zu "beeinflussen" um bessere Chancen auf eine Hochgruppierung zu bekommen? Wenn ja wie und gibt es überhaupt Chancen auf einen finanziellen Aufstieg innerhalb dieser drei Jahre? Macht es vielleicht Sinn dass sich X anderweitig bewirbt und dem Ministerium sozusagen die Pistole auf die Brust setzt und sagt "entweder mehr Geld oder ich gehe"? Es würde ja immerhin eine für das Ministerium extrem günstige Arbeitskraft gehen und die Arbeit in dem Referat ist inzwischen stark angewachsen, sodass die Arbeit nach alter Besetzung wohl kaum zu schaffen wäre.

Zum Schluss noch einen Hinweis: Das "sie" bezieht sich auf Person. X muss nicht weiblich sein. Es wäre schön das geschlechtsneutral zu diskutieren.

Ich würde mich sehr über einige Hinweise für Person X freuen.

Viele Grüße Tinkerbelle

Gehalt, Besoldung, Gleichberechtigung, TVöD, Entgeltgruppe
Wie verhandele ich sicher bei Eingruppierung nach dem Tvöd?

Einruppierung nach dem Tvöd durch Übernahme einer leitenden Stelle als Ausbildungskoordinator bei einem Bildungsträger?

Bei meinem Bildungsträger wurde kurzfristig intern die Stelle des stellvertretenden Ausbildungsleiters ausgeschrieben. Die alleinige Ausbildungsleitung wird in einem Jahr in Aussicht gestellt.

In Kürze finden die Einstellungsgespräche statt und mir wurde bereits signalisiert, dass sich die Geschäftsführung für mich entschieden hat. Meine Gehaltsvorstellungen wurden auch bereits diskutiert.

Ich gehöre erst kurz dem Bildungsträger an und bin derzeit mit meiner Tätigkeit in der Entgeltgruppe 8, Stufe 4 eingruppiert.

Der Vorschlag der Geschäftsführung beläuft sich derzeit für die stellvertretende Stelle auf die Entgeltgruppe 9, Stufe 3.

Ich war vor meinem Eintritt beim Bildungsträger in der freien Wirtschaft tätig und verstehe derzeit nur Bahnhof bei der Besoldung nach Tvöd.

Wie sollte ich strategisch bei meiner Gehaltsforderung vorgehen und wie kann ich argumentieren? Ich gehöre in Kürze der Dienststellenleitung an und bin eigenverantwortlich für die Planung und das Controlling der Bildungsmaßnahmen verantwortlich.

Der Vorschlag eines Kollegen rät zu einem Beginn in der Entgeltgruppe 9, Stufe 4. Nach einem Jahr Bewährungsfrist sollte ich dann Entgeltgruppe 10, Stufe 4 fordern.

Ich bitte Euch um Rat...

Bewerbungsgespräch, TVöD

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