TVöD 6
Hallo, ich habe 17 Jahre Berufserfahrung als Sekretärin und möchte mich gerne auf eine Stelle im Öffentlichen Dienst bewerben. Die Stelle ist in TVöD 6 ausgeschrieben. Meine Frage lautet nun, wird meine Berufserfahrung bei Neueinstellung dort berücksichtigt werden oder gelte ich als Berufseinsteigerin, weil ich ja dort auf dem Amt keine 17 Jahre gearbeitet habe, sondern meine Berufserfahrung bei anderen Stellen erworben habe. Ich denke zwar, dass meine Berufserfahrung - zumindest teilweise - berücksichtigt werden sollte, möchte aber sicher gehen.
Vielen Dank für Antworten.
Elina
5 Antworten
Die Frage gilt für den TVöD Kommunen (für den Bund gelten etwas andere Vorschriften, im Zweifel beim künftigen Arbeitgeber nachfragen):
Einschlägig ist § 16 Abs. 2 TVöD (Kommunen): "Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt ... in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."
Also fraglich ist, ob Deine bisherige Berufserfahrung "einschlägig" ist, also direkt relevant für Deine neue Aufgabe. Wenn ja, dann bist Du in der Stufe 3, da 17 Jahre Berufserfahrung. Über Verhandlungen ist sogar mehr erreichbar, evt. Stufe 4 oder 5; aber das ist einzelfallabhängig: Voraussetzung ist, dass die bisherige Tätigkeit "förderlich" ist (=weniger streng als einschlägige Berufserfahrung), und vor allem ob es die Bewerbersituation erfordert (d.h. wenige relevante Bewerbungen vorhanden). Hier haben die Vertragsparteien Spielraum, in der Praxis wird Stufe 5 aber sehr selten gewährt.
Super Antwort und Erklärung.D:h.
Soweit ich weiß, wird beim TVöD nicht nach Berufserfahrung unterschieden bzw. bezahlt sondern nach Alter und Betriebszugehörigkeit... D.h. es gibt innerhalb einer Tarifgruppe mehrere Verdienststufen... Mit einem entsprechenden Alter bzw. der entsprechenden Betriebszugehörigkeit steigt man entsprechend innerhalb Tarifgruppe auf...
Hier ein kleines Beispiel. Wobei ich nicht die genauen Voraussetzungen kenne, wann man mit welchem Alter bzw. wie viel Jahren der Betriebszugehörigkeit eingestuft wird ...
Mit Einführung des TVöD im Jahr 2005 ist der Verdienst vom Alter abgekoppelt worden. Dafür gibt es nun Erfahrungsstufen, die bei Neueinstellung fast immer auf 1 angesetzt wird.
Du wirst wahrscheinlich mit der EG 6 Stufe 1 eingestellt. Mit der richtigen Argumentation und viel gutem Willen der Personalstelle, könntest du, wenn du tatsächlich Schnittstellen zum neuen Job aufzeigen kannst in Stufe 2 eingruppiert werden.
Keine Berufserfahrung = Stufe 1, 1Jahr =Stufe 2, mind. 2 jahre = Stufe 3.
Das ist im §16, Abs.3 TVöD (Bund) und im §16,Abs.2 TVöD (VKA) geregelt. Sorry, Stufe 3 mit 3 Jahren Berufserfahrung.
Nein, wohl eher nicht. TVöD 6 ist die normale Bezahlung für eine Sekretärin im öffentlichen Dienst. Die von Dienststellenleitern usw. können schon mal eine 7 haben.