Das Berufsbild "Astrologe" ist gesetzlich weder definiert, noch unterliegt es staatlicher Aufsicht: Richtig? Darf also auch ich als "Astrologe" Geld verdienen?

Liebe Christine Keidel-Joura,

zunächst einmal herzlichen Dank - auch von mir -, dass Sie sich Zeit nehmen, Fragen der GF-Community zu beantworten.

Meine eigene Frage betrifft die Voraussetzungen dafür, mit der Astrologie ganz legal Geld verdienen zu dürfen. Wer wäre berufener als Sie, die dies praktizieren, meine Frage zu beantworten?

Konkret geht es um Folgendes:

Seit Kurzem bin ich nach beendetem Berufsleben Ruheständler. Da ich aber noch sehr fit und unternehmungslustig bin, liegt es nahe, meine Rente durch eine möglichst lukrative Nebentätigkeit aufzustocken. Und: Da ich mich seit je her für Astrologie interessiere - mehr noch: die Astrologie seit Jahrzehnten als größtes persönliches Steckenpferd pflege -, kenne ich selbstverständlich all' ihre Buchveröffentlichungen sowie ungezählt viele weitere Buchtitel zum Thema "Astrologie".

Was läge vor diesem Hintergrund näher, als meinen Wunsch nach einer lukrativen Nebentätigkeit dadurch zu realisieren, dass ich mein jahrzehntelanges Hobby, die Astrologie, sowie alle dabei erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten einer entsprechenden merkantilen Nutzung zuführe?

Ich plane folgende persönliche Dienstleistungsangebote:

  1. Astrologische Beratung vor Ort
  2. Astrologische Beratung am Telefon
  3. Astrologie-Schulungen vor Ort
  4. Bundesweite Astrologie-Schulungen durch Vertrieb eines selbstverfassten Fernlehrganges

Selbstverständlich würde ich

  • mein neues Gewerbe als freiberuflich tätiger Astrologe ordnungsgemäß nach § 14 der Gewerbeordnung anmelden,
  • über meinen Hinzuverdienst ordnungsgemäß die zuständige Rentenversicherung informieren und
  • sämtliche Honorare ordnungsgemäß versteuern.

So weit, so gut.

Allerdings:

  • Ich verfüge weder über eine wie auch immer geartete "berufliche Qualifikation" geschweige denn über einen berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet der Astrologie.
  • Aber solch eine "berufliche Qualifikation" oder ein "berufsqualifizierender Abschluss" ist offenbar auch gar nicht erforderlich.

Deshalb meine Frage an Sie:

Können Sie bestätigen, dass

  1. das Berufsbild "Astrologe" gesetzlich überhaupt nicht näher definiert ist;
  2. keiner staatlichen Aufsicht unterliegt;
  3. keinerlei berufliche Ausbildung oder Qualifikation ZWINGEND erfordert;
  4. sich infolgedessen "jeder Hans & Franz", "jeder Hinz & Kunz" und auch mich "Astrologe" nennen und diesen Beruf ausüben darf?

Sie selbst verfügen - wenn ich recht informiert bin - ebenfalls über keinen staatlich anerkannten Abschluss als "Astrologin". Richtig?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre hier erbetene Auskunft!

Liebe Grüße

hardliner2019

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