Machtübertragung Hitlers- legal oder illegal?

Ich habe eine Frage, mit der ich mich schwer tu. Und zwar geht es um die zwei gestellten Fragen (s. unten). Mir erschließt sich nicht, ob diese zwei Fragen gleich sind bzw. gleich zu beantworten sind oder komplett zwei verschiedene Fragen (ich möchte nicht diese Fragen komplett gleich beantworten, wenn es keine gleiche Frage ist)? Zu der zweiten Frage habe ich genug Argumente (Beispiele, Belege etc.). Aber bei er ersten Frage weiß ich nicht, ob diese dasselbe ist. Weil wenn es um eine schleichende Machtergreifung seitens Hitler geht, dann ist es "illegal"; wenn es um eine Machtübernahme geht, dann ist es "legal"; wenn es um eine Machtübergabe geht, dann ist es legal, aber nicht im Sinne einer demokratischen Weimarer Verfassung)

  1. Nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob es sich bei der Ernennung Hitlers am 30.Januar 1933 und der Monate danach um eine Machtergreifung, Machtübertragung oder Machtübergabe.
  2. Kam Adolf Hitler legal oder illegal an die Macht?

Versteht jemand meine Ansicht? Ich bin etwas verwirrt und weiß nicht, wie ich vorgehen soll, da der Unterschied der beiden Fragen nicht klar ist (zumindest für mich) Danke im Voraus!!!

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