Zweitnamen als Nachnamen ändern? Im Ausland oder hier?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er kann das bei der Pakistanische Botschaft beantragen oder direkt in Pakistan…. Was ich nicht verstehe was meinst du mit Visum? Wenn ihr schon geheiratet habt dann könnte er normalerweise hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen…

HR1997 
Fragesteller
 06.10.2021, 12:29

Wir heiraten ja noch. Und zwar hier vor dem Standesamt. Kann man das auch nach der Hochzeit über die pakistanische Botschaft beantragen?

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Blindi56  06.10.2021, 12:33
@HR1997

Dann würde ich die Namensänderung vor der Hochzeit erledigen, denn sonst muss ja noch viel mehr geändert werden...

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PGMNE  06.10.2021, 12:34
@HR1997

Das sollte möglich sein im Zweifel Anrufen und fragen.. Aber es wäre auch wichtig was für Visum er hat welches Visum ist das?

Kontakt:

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HR1997 
Fragesteller
 06.10.2021, 12:44
@Blindi56

Problem ist ja genau das. Wir haben alle Dokumente beim Standesamt eingereicht und jede Änderung, die jetzt erfolgt, wäre ja mitten im Prozess. Heiraten können wir aber erst, wenn alle Dokumente überprüft wurden. Das dauert gut und gerne 10 Monate

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HR1997 
Fragesteller
 06.10.2021, 12:47
@PGMNE

Sobald alle Dokumente überprüft wurden (vom Oberlandesgericht in DE und der Botschaft in Pakistan), wird uns 6 Monate Zeit gegeben, um ein Visum zu beantragen, sodass er ausreisen kann und hier heiraten kann. Wird also wohl ein Heiratsvisum sein oder ähnliches. Erst danach könnten wir dann eine Änderung vornehmen. Sprich: er wird erst mit dem jetzigen Nachnamen registriert und dann wird der Nachname geändert. Geht sowas?

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PGMNE  06.10.2021, 12:58
@HR1997

Er hat jetzt gehe ich davon aus schon ein Visum in Pakistan beantragt? Ja sobald ihr hier geheiratet habt und er eine Aufenthaltserlaubnis hat kann er sein Nachname ändern so oft er es möchte :D Das sind die Voraussetzungen für das Visum:

Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz https://videx-national.diplo.de/ ;

 3 aktuelle, biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35 Millimeter;

 Bitte kleben Sie auf die Antragsformulare je ein Foto (ungeachtet des Hinweises auf dem Formular „nicht aufkleben“) und bringen Sie das dritte mit.

 Auslandspass mit 2 Kopien der Datenseite;

 Der Auslandspass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben.

 Inlandspass mit 2 Kopien der Datenseite und 2 Kopien aller Seiten mit Eintragungen. Bei nicht- russischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Russland mit 2 Kopien;

 Eine Bescheinigung des Standesamts über das Vorliegen aller Eheschließungsvoraussetzungen oder die Anmeldung zur Eheschließung bei einem deutschen Standesamt mit 2 Kopien

 Bei Vorehen: Alle vorherigen Heirats-, Sterbe-, Scheidungsurkunden/Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, Namensänderungsbescheinigungen im Original mit je 2 Kopien.

 Eine schriftliche und eigenhändig unterschriebene Erklärung der/des in Deutschland lebenden Verlobten, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen und dass er/sie die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66 bis 68 AufenthG übernimmt mit 2 Kopien. Ihre Verlobte/Ihr Verlobter sollte sich rechtzeitig bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob dort für die Bearbeitung des Antrags eine behördliche (!) Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.

 2 Pass- oder Personalausweiskopien der/des in Deutschland lebenden Verlobten sowie 2 Kopien der Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate), bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis.

 Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 im Original mit 2 Kopien. Deutsche Sprachkenntnisse können im Visumverfahren nachgewiesen werden durch ein anerkanntes Sprachzertifikat (keine Teilnahmebescheinigung!) z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH, eines ECL Prüfungszentrums oder einem TestDaF-Institut. Bitte beachten Sie das gesonderte Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse mit weiteren Erläuterungen und Ausnahmeregelungen.

 Krankenversicherung mit 2 Kopien. Die Krankenversicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden.

 Die gesetzliche Krankenversicherung gilt im Falle des Familiennachzugs mit Aufnahme in die Familienversicherung. Dies ist erst nach Eheschließung und Anmeldung beim

  

Einwohnermeldeamt möglich. Bis zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dabei sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming- Versicherung“ abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungs- schutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist.

 Ggfs. weitere Nachweise mit jeweils 2 Kopien.

Hat er das alles schon?

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HR1997 
Fragesteller
 06.10.2021, 13:19
@PGMNE

Vielen Dank erstmal für deine Antworten. Super hilfreich!

Nein, das Visum kann er erst beantragen, wenn das Standesamt uns ein Go gibt. Noch prüfen sie ja, ob es originale Dokumente sind oder nicht. Das Visum kann er erst in ca. 10 Monaten beantragen. Trotzdem liegen schon alle Dokumente, bis aufs standesamtliche, bei uns vor, weil wir uns schon um alles gekümmert haben.

Wie meinst du das mit so oft ändern wie er möchte? Also geht das so einfach? Vielleicht kannst du das etwas genauer erläutern?

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PGMNE  06.10.2021, 13:41
@HR1997

Also es ist sein gutes Recht sein Nachname zu ändern und das kann ihn niemand verbieten.. Und soweit ich weiß zumindest in Montenegro dauert eine Namensänderung 1-2 Wochen.. Aber in jedem Land soll eine Änderung möglich sein. Für Pakistan habe ich folgendes gefunden: 1. Ermitteln Sie den konkreten Grund für die Namensänderung. ANZEIGE: 2. Wählen Sie Ihren neuen Namen sorgfältig aus. 3. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder gehen Sie direkt zu Ihrem örtlichen Notar, um eine eidesstattliche Erklärung einzutragen, in der Sie die Gründe für die Namensänderung angeben und darin Ihren aktuellen Namen und Ihren neuen Namen erwähnen. 4. Drucken Sie einige Kopien Ihrer eidesstattlichen Erklärung. ANZEIGE: 5. Warten Sie mindestens ein paar Wochen und dann müssen Sie die Änderung Ihres Namens an das Gazette melden. Dieser Vorgang kann je nach Effizienz einige Tage dauern. 6. Die Originalkopien der „Gazette Notification“ sind sehr wichtig. Sie sollten es lebenslang aufbewahren. Diese Kopien helfen Ihnen, Ihre Wähler-ID, Ihren Banknamen usw. zu ändern.

Aber ich würde eine Mail an Pakistanische Botschaft schreiben.

Das wichtigste ist das er die Aufenthaltserlaubnis bekommt.. Ich würde da auch bisschen häufiger beim Standesamt anrufen damit die das beschleunigen.. Ich habe die Erfahrungen gemacht das die Behörde sich Zeit lässt wenn man nicht Druck macht…

Was es das Visum angeht ich würde es schon vorab beantragen und der Botschaft sagen das ihr noch auf Dokumenten wartet somit dauert dann das Visumverfahren nicht so lange..

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HR1997 
Fragesteller
 06.10.2021, 14:37
@PGMNE

Du hilfst mir gerade sehr. Kann ich dich hier auch "privat" anschreiben?

Ich will erstmal auch, dass er den Aufenthaltstitel bekommt. Daher wollen wir beide jetzt noch nichts ändern, damit der Prozess läuft. Meinst du, wir sollten ihn ändern, nachdem er hier ist oder bevor er hier ist?

Und weitere Fragen:

Kann man von Deutschland aus seinen Nachnamen ändern? Also folgendes Szenario: er hat sein Visum und sein Aufenthaltstitel, kommt hierher und wir heiraten. Er ändert dann den Namen bzw beantragt eine Änderung:

1. Kann er seinen Namen dann noch in Pakistan ändern, obwohl er einen Aufenthaltstitel hat? Oder ist DE dann zuständig und damit keine Änderung möglich?

2. Wenn er den Namen geändert kriegt, können wir alle den dann annehmen? Also Frau und Kind?

Und die letzte Frage zum Visum:

Weißt du wo das geht? Hatte vorgestern mit dem Standesamt darüber gesprochen. Die meinten, dass sie uns erst Auskunft geben, wenn die Überprüfung der Dokumente durch ist. Ich weiß jetzt nicht, wer von uns wo das Visum beantragen muss. Muss ich das hier tun oder er dort? Dauert es, bis man da eine Behörde erreicht?

Liebe Grüße

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PGMNE  06.10.2021, 15:11
@HR1997

Am besten nachdem er schon in Deutschland ist ansonsten würde das das visumverfahren unnötig verzögern…. Ja er kann das von Deutschland aus machen und er kann das auch in Pakistan machen obwohl er eine Aufenthaltserlaubnis hat die Aufenthaltserlaubnis ist da irrelevant…. Natürlich könntet Ihr alle denn Namen annehmen.

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wunderwall  06.10.2021, 16:00
@HR1997

wenn ihr heiratet kann er deinen nachnamen annehmen.

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HR1997 
Fragesteller
 06.10.2021, 16:32
@wunderwall

Mein Nachname ist keine Option. Der soll nicht angenommen werden

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Guenimert  07.04.2022, 19:25

Hallo PGMNE, ich habe eine Frage zum Thema Namensänderung.

Meine Mutter hat sich erst in Deutschland und danach in der Türkei scheiden lassen. Ihren Ehenamen/Nachnamen (von Ex-Mann) hat sie dann in der Türkei ändern lassen, nicht in Deutschland. Den Schreiben hatte sie auf Deutsch übersetzen lassen und danach den türkischen Pass und den Aufenthaltstitel entsprechend ändern müssen. Meine Frage dazu: Reicht das so aus oder muss sie auch noch beim Standesamt in Deutschland eine Namenänderung vornehmen? Als meine Mutter damals geheiratet hat, wurde die Namensführung nach deutschem Recht gerichtet.

Das Meldeamt weiß zwar von der Namensänderung meiner Mutter und wurde entsprechend vorgemerkt trotzdem wollte ich nochmal vorsichtshalber nachfragen. Also meines Wissens nach reicht das aus, wenn sie einen türkischen Pass hat.

Vielen Dank im voraus!

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Dann müsste er seinen Namen jetzt ändern lassen und Ihr müsstet auch alle Papiere ändern bzw. neu anfertigen lassen. Namensänderungen gelten "ab Geburt".

Wenn der Nachname in D "üblich" ist, und nicht allgemein negativ behaftet ist (wie etwa Hitler, und selbst den gibt es wohl noch), könntet Ihr ja drüber stehen und beweisen, dass nicht alle Träger diesen Namens schlecht sind. Mit schwierig auszusprechenden Namen müssten hier inzwischen alle klar kommen. Sogar ich muss meinen ständig buchstabieren, obwohl der urdeutsch und so einfach wie Meyer ist.

HR1997 
Fragesteller
 06.10.2021, 12:31

Ich will so gerne einfach einen entspannten Namen. Nicht immer alles erklären etc. Und vor allem nicht immer wegen meines Namens abgelehnt etc werden. Und vor allem nicht meine Kinder.. Jetzt ändern bedeutet alle Papiere neu einreichen. Das ist hart. Kann man das im Nachgang (also nach der Heirat) nicht ändern?

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