Steht der alte Nachname der Frau immer noch in den Papieren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach der Scheidung kann

  • der alte Ehename als Nachname fortgeführt werden;
  • der eigentliche Geburtsname wieder angenommen werden;
  • der Name angenommen werden, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde;
  • dem Ehenamen der Geburtsname oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen vorangestellt oder angefügt werden;
  • der während der Ehe vorangestellte oder angefügte Begleitname widerrufen werden.

Alles klar auf der Andra Doria?

Man kann auch den Nachnamen der Frau annehmen.

Du kannst aber du musst nicht den Namen deines Mannes annehmen, das war Früher so, heutzutage kannst du deinen Mädchennamen behalten und dein Mann seinen, oder dein Mann nimmt deinen Mädchennamen an, auf der Eheurkunde würde dann dein Mädchenname als Geburtsname stehen

Dein Geburtsname bleibt trotzdem erhalten, oft wird bei den Behörden sogar danach gefragt.