Zwang zur Ganztagsschule bzw ganztags Kindergarten?

2 Antworten

Nach der "Hausmann-Rechtsprechung" des  BGH kann ein wiederverheirateter Ehegatte im Einvernehmen mit seinem neuen Ehepartner zwar Haushaltsführung und Kinderbetreuung allein übernehmen, unterhaltsrechtlich entlastet die häusliche Tätigkeit den Unterhaltspflichtigen aber nur gegenüber den Mitgliedern seiner neuen Familie.

Diese Rechtsprechung ist auch auf nichteheliche Lebensverhältnisse anzuwenden. 

Du als unterhaltspflichtiger Vater kannst also nur unter engen Voraussetzungen Hausmann sein, da dein bei deiner Ex lebendes gemeinsames Kind unterhaltsrechtlich den selben Rang einnimmt wie deine Kinder aus der neuen Ehe oder Partnerschaft.

https://www.123recht.de/ratgeber/familienrecht/Darf-ein-unterhaltspflichtiger-Vater-Hausmann-sein-__a11242.html

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
rolo1986 
Fragesteller
 21.09.2021, 11:52

Ich danke Ihnen erstmal für die professionelle Antwort. Über Google war nichts zu finden. Ich muss aber nochmal fragen mir ist es klar das ich unterhalsflichtig bin wen ich könnte würde ich auch jede Summe zahlen und ich bin nicht Hausmann weil ich kein Unterhalt zahlen will darum ging es nicht meine Frau verdient nur doppelt so viel wie ich jemals in Deutschland verdienen könnte deswegen war es logisch das 8ch Hausmann mache. Meine Frage ist kann die unterhalsvorschuskasse mich zwingen gegen meinen Willen und das wohl meiner Kinder sie im ganztagskindergarten bzw Ganztagsschule zu tuhen ?

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isebise50  21.09.2021, 16:14
@rolo1986

Ob die Unterhaltsvorschusskasse erzwingen kann, dass deine Kinder in eine Ganztagesbetreuung gehen, sei einmal dahingestellt - schließlich gibt es ja auch andere Betreuungsmöglichkeiten (Tagesmutter, Babysitter, Familie, Freunde…).

Bist du auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann musst du den gezahlten Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt an die Mutter gezahlt, nicht an das Jugendamt zurückzahlen.

Jedoch musst du den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wenn du zahlungsfähig bist (oder es wärest, würdest du arbeiten - was auch von jeder Mutter mit über 3-jährigen Kindern verlangt wird), aber nicht zahlst. Sprich wenn ein Unterhaltstitel vom Jugemdamt oder vom Gericht vorliegt, nach dem du zahlen musst und dich dennoch weigerst.

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Das andere Kind hat ebenso einen Anspruch darauf, dass du dich um seinen Lebensunterhalt kümmerst - das hast du in deiner Lebensführung zu berücksichtigen. Berufsfreiheit hast du nur, wenn du den Mindestunterhalt zahlst, was offensichtlich nicht der Fall ist.

Und wieso sollten deine Kinder nicht bereit sein ein paar Stunden länger in einer Betreuung zu bleiben die sie schon kennen? Ziemlich unglaubwürdig und klingt nach einer bequeme Ausrede für dich. Es steht dir natürlich frei den Umstand mit einem psychiatrischen Gutachten nachzuweisen.

Das BGH hat bereits entschieden, dass es für Unterhaltsberechtigte unzumutbar ist, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Haushalt führt und nur sein Partner arbeitet. (Das würde nämlich oft genug ausgenutzt werden.) Und ja, hier kann der Elternteil gezwungen werden eine Arbeit aufzunehmen.

Ihr könnt euch jetzt nur überlegen, ob ihr den Mindestunterhalt für deine Tochter aus dem Einkommen deiner Frau finanziert oder du dir einen Job suchst.

rolo1986 
Fragesteller
 21.09.2021, 12:01

Nein beqwehmer ist es sicherlich nicht meine Frau verläßt um 5 Uhr das Haus und ist 16 Uhr zu Hause in der zischen Zeit mache ich alles ki der schule Kita einkaufen waschen putzen etc Kinder abholen Hausaufgaben kochen usw usw dan habe ich noch einen Mini Job wo ich arbeite ich denke das ein volzeitjob sicherlich bequemer wehre als das. Es ist nur so auf Grund von corona ist mein Sohn noch nicht in der Schule an gekommen er ist hyperaktiv fühlt sich unwohl und ist extrem fixiert auf mich meine Tochter ergeht es besser sie fühlt sich wohl in der Kita ist aber erst 2 und die Kita nimmt sehr ungern Kinder in dem Alter von 7 bis 17 Uhr auf da die Bindung zu den älteren verloren gehen kann

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5432112345  21.09.2021, 13:03
@rolo1986

Ok, du hast einen anstrengenden Tag, aber...

...dass dein Sohn mehr Zeit zur Eingewöhnung benötigt heißt nicht, dass das Jahre dauern darf.

...was der Kindergarten "ungern" macht interessiert dabei niemanden, nur was er "definitiv" nicht tut.

...sind alle Kinder gleichberechtigt, d. h. du darfst deine Pflichten gegenüber der ersten Tochter nicht zu Gunsten der neuen Kinder vernachlässigen, es sei denn diese werden dadurch unangemessen benachteiligt. (z. B. musst du keinen Job annehmen, bei dem du deine neuen Kinder nur noch am Wochenende siehst.)

...hat deine Frau auch eine Verantwortung und Pflicht gegenüber ihren Kindern. Es kann von ihr verlangt werden einen Teil der Betreuung selbst zu organisieren, damit du mehr Zeit hast deinen unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Insbesondere da sie vom vorherigen Kind wusste.

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rolo1986 
Fragesteller
 21.09.2021, 13:49
@5432112345

Danke für die gute Antwort da mit kann ich was anfangen

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