Zu spät zu Unterricht wegen Gebet?
Jetzt wo die Tage kürzer werden rücken auch die Islamischen Gebete immer näher zusammen.
Das Mittagsgebet ist in Berlin zur Zeit ungefähr zwischen 12:50 - 15:20 zu verrichten.
Ich habe aber 15:20 erst Unterrichtsschluss, möchte aber mein Gebet rechtzeitig verrichten.
Wenn ich das nun in der 10 Minuten langen Pause mache, schaffe ich es nicht ganz pünktlich zur nächsten Stunde.
Ist es nach dem berliner Schulgesetz legitim, aus religiösen Gründen 4-5 Minuten zu spät zum Unterricht zu kommen?
Danke, Salam
12 Antworten
Nein, das ist nicht legitim! Du gehst in Deutschland zur Schule und nicht in einem islamischen Land!
Selbst Katholiken müssen in Berlin am 1. November in die Schule, obwohl das ein katholischer Feiertag ist.
Es kann nicht sein, daß sich jeder seine eigenen Vorschriften und Gesetze bastelt! Dein Gott wird dir nicht böse sein, wenn du deine Gebete etwas später verrichtest!
as-Salamu ʿAleykum/Der Frieden sei auf Dich
Man muss sich gar nicht den ganzen Stress machen, man kann auch das Problem viel einfacher lösen.
Der Gesandte Aḷḷāhs [ṣalla ʾḷḷāhu ʿaleyhi wa-sallam/Aḷḷāh segne ihn und schenke ihm Heil] sagt in einer Überlieferung [arab: Ḥadīṯ], der in Ṣaḥīḥ Muslim steht:
فإذا صليتم الظهر فإنه وقت إلى أن يحضر العصر
„Wenn du das Mittagsgebet [Ṣalātul-Ẓuhr] betest, so ist seine Zeit bis ʿAṣr[¹]“
Somit kannst du dein Gebet auch innerhalb der Zeit verschieben, ohne was nachzuholen oder sonstiges.
Doch sollte dies nicht zu einer allgemeinen Gewohnheit rüberkommen, denn es ist immer besser wenn man das Gebet zu seiner richtigen Zeit betet.
Ich weiß ja nicht wann bei euch das Nachmittagsgebet [Ṣalātul-ʿAṣr] anfängt, aber sagen wir mal es fängt um 16:15 Uhr an, so kannst du, wenn du Schulfrei hast direkt mit dem Gebet anfangen.
[¹] Damit ist das Nachmittagsgebet gemeint.
Ich weiß es nicht, aber wenn du den schulleiter(in) bzw. den Lehrer den du hast fragst, und er/sie dir die Erlaubnis gibt, darfst du 4-5 min. zu spät kommen ;)
Nein, sowas ist nicht legitim.
Es ist aber sicherlich kein Beinbruch wenn Du es trotzdem machst.
das kann ich mir nicht vorstellen.
So wie ich es gerade sehe ist dies auch in der Fatwā [isl. Rechtsgutachten] der Gelehrten gegeben worden.
In „Fatāwā al-Laǧna al-Dāʾima Band 6, Seite 121“ kann man dies lesen.
Also ist dies kein Urteil was ich gemacht habe, sondern ein Urteil des ständigen Komitees der Gelehrten [arab: ʿUlamā]