Sunnah Gebete ohne Intention?

marmoris  06.03.2023, 01:52

Warum sollte man eine solche Absicht haben? Ich verstehe den Sinn deiner Frage nicht?

el7oub 
Fragesteller
 06.03.2023, 07:17

Wenn man zb es falsch gelernt hat und ein paar sunnah Gebete für Pflicht Gebete hält, da es ihnen so erklärt wurde. Sowas passiert oft finde ich

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alaikum salam,

solange man überhaupt die Absicht hat zu beten, ist es "gültig". Für die Sunnah ist das ausreichend.

Für ein Pflichtgebet muss aber in der Absicht auch definiert sein, welches Gebet es ist. Wenn ich beispielsweise zu Dhuhr Zeit meine Absicht für das Asr Gebet verfasse und bete, kriege ich zwar die Hasenat dafür, als sie es ein Sunnah Gebet, aber es zählt weder für das Dhuhr, noch für das Asr Gebet. Ich müsste das Dhuhr Gebet also mit einer anständigen Absicht nochmal beten.

Beim Sunnahgebet muss es jedoch nicht genauer definiert werden. Du hast die Absicht zu beten, das ist völlig ausreichend.

Salam alaikum

Die Absicht (niyyah) ist wesentlich für alle gottesdienstlichen Handlungen; keine gottesdienstliche Handlung - einschließlich wudoo' - ist ohne die Absicht gültig.

https://islamqa.info/en/answers/39687/when-should-one-form-the-intention-to-do-wudoo

Die Absicht zu ändern bedeutet entweder, sie von einer bestimmten Sache zu einer anderen zu ändern, oder von etwas Allgemeinem zu etwas Besonderem. Das ist nicht richtig, aber wenn es sich um eine Änderung von etwas Speziellem zu etwas Allgemeinem handelt, dann ist daran nichts auszusetzen

Zum Beispiel:

Wechsel von einer bestimmten Sache zu einer anderen: Eine Person wollte das Sunna-Gebet Duha durch das reguläre Fajr-Gebet ersetzen, das er verpasst hatte und nachholen wollte. Er verrichtete das Takbeer mit der Absicht, zwei Rak'ahs Duha zu verrichten, dann erinnerte er sich daran, dass er das reguläre Fajr-Gebet nicht verrichtet hatte, also wechselte er es zum regulären Fajr-Gebet. Dies ist nicht gültig, denn das reguläre Fajr-Gebet besteht aus zwei Rak'ahs, für die er von Anfang an die Absicht gehabt haben sollte.

Ein anderes Beispiel ist ein Mann, der mit dem Asr-Gebet begonnen hat, aber während er betete, erinnerte er sich daran, dass er noch nicht das Zuhr-Gebet verrichtet hatte, so dass er beabsichtigte, dieses Gebet als Zuhr zu verrichten. Auch dies ist nicht gültig, denn die Absicht für ein bestimmtes Gebet muss von Anfang an vorhanden sein.

Was den Wechsel von etwas Allgemeinem zu etwas Speziellem betrifft, z.B. wenn eine Person ein allgemeines (d.h. naafil) Gebet zu verrichten begann und sich dann daran erinnerte, dass sie das Fajr-Gebet oder die Sunna des Fajr nicht gebetet hatte, so änderte sie ihre Absicht auf das Fajr-Gebet oder die Sunna des Fajr - dies ist ebenfalls nicht gültig.

Wenn er aber von etwas Speziellem zu etwas Allgemeinem übergeht, wenn er z.B. mit der Absicht zu beten beginnt, dass es das regelmäßige Fajr-Gebet ist, und sich dann während des Gebets daran erinnert, dass er dieses Gebet bereits verrichtet hat, dann kann er seine ursprüngliche Absicht in die Absicht ändern, einfach ein Gebet zu verrichten.

Ein anderes Beispiel ist ein Mann, der beginnt, ein Pflichtgebet allein zu verrichten, dann kommt eine Gruppe (jamaa'ah) und er möchte sein Pflichtgebet in ein naafil-Gebet ändern, damit er es abkürzen und nur zwei Rak'ahs verrichten kann, um dann das Pflichtgebet mit der Gruppe zu verrichten. Dies ist zulässig, denn er wechselt von etwas Speziellem zu etwas Allgemeinem.

Der Wechsel von einer spezifischen Sache zu einer anderen ist nicht gültig; der Wechsel von etwas Allgemeinem zu etwas Spezifischem ist nicht gültig; der Wechsel von etwas Spezifischem zu etwas Allgemeinem ist gültig.

Ist es zulässig, seine Absicht von einer bestimmten Sache zu einer anderen zu ändern?

Er antwortete: Es ist nicht erlaubt, seine Absicht von einer bestimmten Sache zu einer anderen zu ändern, oder von etwas Allgemeinem zu etwas Besonderem. Vielmehr ist es nur zulässig, seine Absicht von etwas Bestimmtem zu etwas Allgemeinem zu ändern.

Ein Beispiel für den ersten Fall, die Änderung der Absicht von einer bestimmten Sache zu einer anderen, ist die Änderung der Absicht vom Zuhr-Gebet zum Asr-Gebet. In diesem Fall ist das Zuhr-Gebet ungültig, weil man sich davon abgewandt hat, und man hat das Asr-Gebet nicht begonnen, weil dies nicht von Anfang an die Absicht war. In diesem Fall müssen beide Gebete nachgeholt werden.

Ein Beispiel für den zweiten Fall, die Änderung von etwas Allgemeinem zu etwas Speziellem, ist, wenn eine Person beginnt, ein allgemeines naafil Gebet zu beten, dann die Absicht in ein spezielles naafil Gebet umwandelt und es dann in ein reguläres Sunna-Gebet umwandelt, d.h. ein Mann beginnt, mit einer allgemeinen Absicht zu beten, dann will er es zum regulären Sunna-Gebet von Zuhr machen - zum Beispiel. Aber dies zählt nicht als reguläres Sunna-Gebet, weil er diese Absicht nicht von Anfang an hatte.

Ein Beispiel für die dritte Variante, die Änderung von etwas Speziellem zu etwas Allgemeinem, ist, wenn eine Person beabsichtigt, das reguläre Sunna-Gebet des Maghrib zu verrichten, dann aber beschließt, es zu einem allgemeinen Sunna-Gebet zu machen. Dies ist gültig und macht das Gebet nicht ungültig, denn die Absicht, ein bestimmtes Gebet zu verrichten, schließt die Absicht ein, das Gebet im Allgemeinen zu verrichten, so dass, wenn die spezifische Absicht aufgehoben wird, die allgemeine Absicht immer noch bestehen bleibt, aber wenn er das tut, dann zählt sein reguläres Sunna-Gebet nicht, weil er sich davon abgewandt hat.

https://islamqa.info/en/answers/39689/rulings-on-changing-the-intention-of-a-prayer-after-starting-it

el7oub 
Fragesteller
 05.03.2023, 23:02

Dankeschön für die ausführliche Erklärung jazakAllah. Und was ist wenn ich zb das witr Gebet verrichte und dabei jedoch denke das es nicht das witr sondern ein sunnah Gebet ist. Und wenn ich nach ischa zwei sunnah rakat bete aber denke das sie Pflicht sind. Und dann bete ich die freiwilligen Gebete aber denke dabei das sie Pflicht seien, sind sie dann noch gültig, da man ja nicht die Absicht hat das witr/sunnah Gebet zu verrichten

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