Zeugnis vorlegen trotz Ausbildungsvertrag ?

3 Antworten

 Könnte er mich dann zum Beispiel kündigen?

Ein Ausbildungsverhaeltnis kann bis zum Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit jederzeit fristlos gekuendigt werden, ohne dass die Kuendigung gegenueber irgend jemanden begruendet werden muss.

Nun, in der Schweiz müssen wir das Zeugnis von der 5-9/10Klasse vorlegen, soweit wir davor keine Ausbildung hatten. Sonst giltet die letzten Zeugnisse (Berufsschule oder so) wie es in Deutschland ist, K.a

Ich würde an deiner Stelle nicht abbrechen. Spätestens wenn du nach der Ausbildung dich irgendwo bewirbst, möchten Sie dein Abschlusszeugnis vielleicht sehen.