Zahnmedizin Studium - Abi 1,5 und 62% TMS NICHT möglich?
Hi!
Ich habe dieses Jahr extra den TMS geschrieben und ihn mit 62 % und einem Standardwert von 103 abgeschlossen. Hinzu kommt mein Durchschnitt von 1,5.
Beworben habe ich mich wirklich an ALLEN Unis, die Zahnmedizin anbieten.
Überall habe ich eine ABLEHNUNG erhalten, sowie mein Rang hat sich im Vergleich zum WiSe 19/20 sogar noch VERSCHLECHTERT obwohl ich den TMS dieses Jahr mit dabei habe!
Was ist da passiert und was sind mögliche Gründe dafür? Hat hochschulstart aufgrund der besonderen Situation dieses Jahr die Berechnung der Rangpuntke nicht genau genommen, zB dass der TMS (obwohl versichert wurde dass er definitiv mit reinzählt) doch nicht mit eingeflossen ist, möglicherweise durch einen Systemfehler o.Ä.?
Was sind eure Erfahrungen und Erklärungsansätze hierzu?
Werde definitiv Widerspruch einlegen, mir im Notfall einen Anwalt nehmen.
PS: gehe hier vom AdH aus!
Freue mich auf Eure Kommentare
4 Antworten
Du musst bedenken wieviele andere Bewerber*innen es gibt du liegst mit deinem NC unter dem gefordertem und dein TMS liegt im Durchschnitt also ist das ja eigendlich logisch
Mein Durchschnitt liegt GENAU auf dem NC (bei einigen Unis, natürlich nicht verallgemeinert).
Welches Bundesland? Welchen Rang hast du belegt & hast du nachgesehen, ob dein TMS wirklich eingetragen ist?
Was heißt „es nicht heruntergestuft wird im AdH“? Du bekommst in JEDER Quote einen Prozentrang(in allen Quoten der selbe!). Dementsprechend spielt dein Bundesland eine sehr große Rolle;). Der Rang in Thüringen ist ja mal absolut niedrig(tut mir leid für dich:(. Laut NC-App hast du einen Prozentrang zwischen 55-60%(je nach Punktzahl) & das ist für ein 1.5 Abi nicht grade viel. In Bayern hättest du einen Prozentrang von 70-75% und in Berlin >70% für eine 1.5 erhalten. Du hattest einfach Pech mit deinen Prozentrang... Alles gute für dich und ich hoffe die Zulassung gelingt dir im SM:))
mit freundlichen Grüßen
Ist meine Vermutung. Deinen tatsächlich Prozentrang kannst du unter feste Bewerbungsbestandteile sehen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie das läuft, aber kommt es bei sowas nicht im Endeffekt darauf an wie viele Leute sich sonst noch bewerben? Das heißt wiederum wenn das Studium eher nachgefragt ist, dann liegt der NC höher und entsprechend verschlechtern sich deine Chancen da noch reinzukommen?
Da hast du rein theoretisch Recht. Der NC der vergangenen Jahre blieb allerdings schätzungsweise bei 90 % der Unis bei Zahnmedizin gleich. Es kann natürlich sein, dass dieses jahr besonders gute Abis geschrieben wurden und plötzlich alle Zahnmedizin studieren wollen, aber davon gehe ich nicht aus.
PS Mehr als die Hälfte der Unis hat einen NC von genau 1,5.
aber davon gehe ich nicht aus.
Dann hast du also eine Begründung, aber du willst sie nicht...
Und wenn du klagst, dann hast du eine Begründung für die Ablehnung, keinen Studienplatz und darfst die Rechnung vom Anwalt zahlen...
Es kann natürlich sein, dass dieses jahr besonders gute Abis geschrieben wurden [...], aber davon gehe ich nicht aus.
Bei medi-learn.de wurde mal ein Link gepostet, der genau das belegte. Trotz Coronaproblemen waren die Abischnitte dieses Jahr deutlich besser.
und plötzlich alle Zahnmedizin studieren wollen
Nein. Allerdings kann man sich nun für alle medizinischen Studiengänge bewerben, d.h. es gibt sehr viele Bewerber für Zahnmedizin, die eigentlich auf einen Humanmedizinplatz hoffen und für die Zahnmedizin "nur" die zweite Wahl wäre. Bis zum letzten Wintersemester musste man sich bereits bei der Bewerbung für einen Studiengang entscheiden -> es gab somit weniger Bewerbungen.
Werde definitiv Widerspruch einlegen, mir im Notfall einen Anwalt nehmen.
Freue mich auf Eure Kommentare
Brauchst Du die wirklich, wenn doch Dein Entschluss ja schon definitiv feststeht?
Ich hoffe, hier auf dieser Plattform Leute zu finden, denen es ähnlich ergeht und nicht wissen, wieso es so ist und mit mir Ihre Erfahrung zu teilen.
Mein Entschluss mit dem Antwalt steht nicht fest. Durch einen Widerspruch erhalte ich im besten Fall eine Begründung, nicht aber einen Studienplatz (es sei denn es ist mächtig etwas schief gelaufen, was die Hochschule oder noch besser Hochschulstart niemals zugeben würde!).
So oder so verlierst du durch eine Klage sehr viel Geld, Zeit und Nerven, wohingegen du nichts wirklich gewinnen kannst.
Eine "Begründung" gibt dir bereits dein Ablehnungsbescheid (sofern du ihn richtig lesen und verstehen kannst). Einen Studienplatz könntest du über das Klageverfahren nur dann erhalten, wenn du nicht gegen den Ablehnungsbescheid klagst, sondern auf eine außerkapazitäre Zulassung, d.h. du behauptest, dass es mehr Studienplätze gäbe, als die Universität ausschreibe. Aber auch eine solche Klage ist nicht sonderlich erfolgversprechend und die Fristen hierfür sind schon lange abgelaufen.
Habe mein Abitur in Thüringen gemacht. Das tut jedoch nichts zur Sache, da es nicht herunterstuft wird im AdH, nur in der ABiturbestenquote und da ist es verständlich, dass ich da nicht hereinkomme.
Der Rang war, trotz TMS, sogar schlechter als letztes Jahr- einfach nur schockierend.
WIe kann ich prüfen, ob der TMS mit berücksichtigt wurde? Laut Hochschulstart musste er berücksichtigt werden. In den Angaben zu meinem Test stand nur die Aussage 'Korrekt'.