Wurde hier schlecht gearbeitet?

7 Antworten

Ferndiagnosen sind nicht einfach - sicher scheint aber zu sein, dass die abgelieferte Arbeit nicht den gesetzlichen Vorgaben nach VOB entspricht.

Aus welchem Material besteht der ursprüngliche Untergrund?

Die Flecken auf den Fotos lassen auf einen unterschiedlich stark saugenden Untergrund schließen!

Wurde vor dem Verspachteln eine entsprechende Grundierung aufgebracht, die entsprechend der Herstellerangaben lange genug wirken konnte?

Hast du den vereinbarten Preis bereits bezahlt?

Aus Erfahrung weiß ich, dass unerfahrene Handwerker ihre Dienste über May Hammer, Blauarbeit oder eBay Kleinanzeigen günstig anbieten und solche Ergebnisse liefern.

Wurde ein ordentlicher Werkvertrag geschlossen, in dem detailliert geregelt ist, was der Auftragnehmer machen sollte, welches Material verwendet wurde, usw.?

Die Wände und Decke müssen natürlich glatt sein. Auch wenn sie "nur" gestrichen werden soll.

Schließlich kann/muss die Fläche später tapezierbar sein.

Kurz erklärt:

Du musst dem Unternehmer zunächst eine Mängel-Rüge anzeigen und ihm eine Frist setzen, in der der Unternehmer die Mängel beheben muss.

Verläuft diese Frist fruchtlos, hast du den Unternehmer in Verzug gesetzt.

Das heißt, ab jetzt kannst du auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen und die Kosten, als sog. Verzugsschaden dem Unternehmer in Rechnung stellen!

Pflichten des Werkunternehmers im Werkvertragsrecht Herstellung des Werks

§ 631 BGB

Seine Hauptpflicht besteht in der Herstellung des versprochenen Werks, das er jedoch nicht eigenhändig herstellen muss. Es muss frei von Mängeln sein, sonst gilt der Vertrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt und der Besteller kann die Abnahme verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Dabei ist der Begriff des Sach- und Rechtsmangels mit dem im Kaufrecht verwendeten Mangelbegriff identisch. Der Unternehmer muss das mangelfreie Werk dem Besteller verschaffen, dieses mithin – vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen – diesem abliefern, sofern dies die Beschaffenheit des Werks zulässt (vgl. §§ 633 I, 640 I 1 BGB).

Gut zu wissen:

Egal welche Behauptungen der Pfuscher aufstellt.

Grundsätzlich gilt:

Zentrale Vorschrift ist § 633 BGB, welcher festlegt, wann das erstellte Werk als mangelhaft gilt.

Ausführliche Informationen findest du hier:

http://www.juraindividuell.de/artikel/agl-werkvertragsrecht/

Entstehen dir aufgrund der Sachmängel weitere Schäden - z.B. durch Mietausfälle, Doppelbelastungen durch 2 Mieten, oder Ähnliches?

Meine persönliche Erfahrung ist Folgende:

Solche Betrieben haben nicht zum ersten Mal so einen Murks abgeliefert. Du wirst auch nicht der erste Kunde sein, der sich ärgert und Nachbesserung verlangt.

Das solche Leute nicht mit Kompetenz überzeugen können, steht außer Frage. Also werden sie den Auftraggeber versuchen so lange wie möglich zu vertrösten.

Nur entschlossenes Handel hat tatsächlich Erfolg.

Natürlich wissen die Brüder auch, dass sich die meisten aller Geschädigten zwar ärgern, ihre Gewährleistungsansprüche jedoch nicht gelten machen.

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Pfusch, das hätte ich als Laie, mit den heutigen Fertigputzen, schön ordentlich hinbekommen.

Da unsere Wände aber gegipst sind verspachtele ich sie alle mit Gipsspachtel, nur die Unebenheiten zu und streiche dann mit Dispersionsfarbe.

Bild zum Beitrag

So sieht das dann aus. Ist spottbillig und ich muss nie mehr tapezieren. Gipsspachtel ist noch glatter in der Oberfläche als Putz. Aber Putz muss in der Oberfläche einheitlich auch glatt sein.

Deine Wände sind nicht mal ordentlich mit dünner Tapete tapezierbar.

Murks hoch 3.

 - (Computer, renovieren, Sanierung)

Erst mal ist "so dass man nachher drüber malen kann" keine fachliche Einteilung, da gibt s Qualitätsstufen Q1-Q4 (https://www.hausjournal.net/innenputz-qualitaet). Zum Übermalen würde ich schon Q2 bis Q3 nehmen.

Die groben Schnitzer, die da bei dir zu sehen sind, sind nciht mal Q1. Das geht gar nicht. Das gehört sauber abgezogen.

Ich würde das reklamieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

dazu müsste man die ganz Wohnung sehen, den Vertrag den du gemacht hast, sprich schriftlichen Auftrag usw.

Und du brauchst einen erfahrenen Maler, der dir die Frage beantworten kann, ob man das mit einer guten Farbe tatsächlich drübermachen kann. Es gibt saugute Farben, also von daher.....

So richtig glatt geht anders, aber das ist - denke ich - einen Frage dessen,w as du unterschrieben hast. Nur schriftlich gilt übrigens.!

Oh jesses. Das ist ja nicht mal zum tapezieren glatt genug. Was war denn das für eine Firma? Sicher so ein Spezialistenteam von myhammer. Das ist nicht glatt, sondern Murks hoch 10.

Da wurde auf jeden Fall schlecht gearbeitet, wenn das Ergebnis eine glatte Fläche sein sollte, die überstrichen werden kann.