Würde man den Jackpot ausgezahlt bekommen nachdem ein Familienmitglied verstorben ist?

4 Antworten

Seit wann sind Lottoquittungen mit dem Namen des Spielers versehen? Wer die Quittung vorweisen kann sahnt ab.....

Naturpur779 
Fragesteller
 08.12.2019, 13:43

kannst du auch mit Namen machen

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Narva  08.12.2019, 13:45
@Naturpur779

Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt wenn kein Testament vorliegt.

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Die Erben sind Rechtsnachfolger des Verstorbenen und würden das Geld erhalten. Sie müßten der Lottogesellschaft aber einen Erbschein vorlegen. Den kann man beim Nachlaßgericht beantragen. Dort wird geprüft, wer der/die gesetzlichen Erben oder gemäß Testament ist/sind.

Sind im Erbschein mehrere Personen als Erben benannt, dann muß die Lottogesellschaft den Gewinn gemäß den Angaben im Erbschein aufteilen und jeder bekommt nur seinen im Erbschein ausgewiesenen Teil.

Um den Gewinn zu erhalten, muss die gültige Spielquittung vorlegt werden. Dabei handelt es sich um bedrucktes Thermopapier. Neben den Tipps umfasst das Papier eine mehrstellige Quittungsnummer, die für den Gewinnachweis entscheidend ist.

Diesen Gewinnachweis kann jeder vorlegen und den Gewinn kassieren.

Die Verstorbene Person würde gewinnen und der Gewinn wird dem Erbe zugeschlagen.

Naturpur779 
Fragesteller
 08.12.2019, 13:42

Und wenn kein Testament vorliegt?

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