Wohnungsübernahme bei Tod eines Elternteils?
Was passiert, wenn man in die Wohnung seiner Eltern zurückziehen möchte, diese beim Umzug jedoch versterben und man sich nicht umgemeldet hat? Hat man als Kind dann trotzdem ein Anrecht auf Wohnungsübernahme ??
4 Antworten
Da du offenbar nicht (mehr) gemeinsam mit den Eltern dort gewohnt hast, greift BGB § 564:
Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
" Hat man als Kind dann trotzdem ein Anrecht auf Wohnungsübernahme ??"
Wenn das eine Mietwohnung war, dann hat man grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohnungsübernahme, es sei denn man war mit im Mietvertrag (Wo du gemeldet bist würde keine Rolle spielen)
Im Zweifel also mit dem Vermieter klären und nachfragen
Ja, genau das bedeutet es.
Du solltest sehr dringend das Gespräch mit dem Vermieter suchen!
Es sei denn, du bist Alleinerbe.
Der Erbe erbt auch den Mietvertrag.
aber was ist wenn meine Eltern kein Testament oder Erbe an mich haben? oder ist man automatisch Erbe im Todesfall der Eltern ??
Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Kinder des Erblassers sind dann automatisch Erben.
Der Erbe kann die Eigentumswohnung übernehmen.
Eine Mietwohnung natürlich nicht.
das würde im Zweifel bedeuten, dass der Mietvertrag nicht mit mir weitergeführt werden kann, obwohl ich schon meine andere Wohnung gekündigt habe und in die Wohnung der Eltern eingezogen bin ?