Wohngruppe in einem anderen Bundesland?

2 Antworten

Wenn bei dir triftige gründe vorliegen, welche eine Herausnahme aus der Familie rechtfertigen, ist der umzug in eine wohngruppe möglich. Die Entscheidung dafür trifft aber das jugendamt. Dort musst du dir einen termin vereinbaren. Die vom amt entscheiden dann, welche unterbringung nötig und möglich ist. Für eine hetausnahme aus der familie muss eine kindswohlgefährdung vorliegen. Es gilt dann das SGB 8 also Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das fängt mit Paragraf 36 oder 37 an und alle folgenden. Dort sind auch die vorherige beratung und sämtliche hilfemöglichkeiten festgelegt. Das ganze ist quasi ein verwaltungsakt. Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit deinen eltern. Ziel ist ja immer, das kind wenn möglich, in die Familie zurückzuführen.

Und die vom amt können sich nicht immer aussuchen, wo du leben wirst. Es muss ja offene Plätze geben. Und da besteht oft ein mangel. Deinem wunsch nach berlin zu kommen, können sie also schwer erfüllen. Und überdies suchen sie im regelfall wg der rückführung eine wohngruppe in deiner nähe.

Es gibt für den notfall aber überall Notfalleinrichtungen. Naja überall ist etwas groß... So viele sind es nicht...ist meist auch weiter weg. Clearingeinrichtungen sind eben für eine kurzfristige unterbrigung. Dort kommt man hin, wenn noch kein Dauerplatz gefunden wurde.

Lg antje

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
zyzzle47 
Fragesteller
 30.08.2021, 03:53

danke!!

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Ich wohne in Baden-Württemberg

und dort wird man Dich im Falle X dann auch zukünftig unterbringen. Wer bezahlt bestimmt auch wohin der Weg geht.

(Gründe dafür sind übrigens brutale häusliche Gewalt, etc)

Dann dürften dem JA und der Polizei ja vermutlich entsprechende Vorfälle bekannt sein... und auch ärztliche Unterlagen zugänglich sein.

zyzzle47 
Fragesteller
 30.08.2021, 01:24

habe es nicht genau verstanden, würde es klappen oder nicht? Danke übrigens!

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AntjeO  30.08.2021, 01:49

Denen vom amt kann nur zugetragen werden was bekannt ist. Die eltern versuchen es doch in der regel dass die gewalt niemand mitbekommt. Zum arzt bringen sie die tochter nach dem verprügeln sicher nicht. Aber du hast mich auf ne wichtige idee gebracht. Die betrifft wirklich gute zeugen. Ich spreche von lehrern. Besonders der klassenlehrer könnte etwas mitbekommen. Oder ein Vertrauenslehrer ist eine gute unterstützung. Und sportlehrern könnten verletzungen oder ständig neue blaue flecken oder prellungen und co. Nichts jder glaubt den standartspruch "das kind ist tolpatschig und schon wieder gg die tür gelaufen oder die treppe runtergefallen.

Die könntest du (ich meine die fragestellerin) auch um hilfe bitten bzw. Dich ihnen anvertrauen.

Lg antje

Ps: sorry für den missbrauch des kommifeldes. Aber hauptsache ist, die infos kommen bei der kleinen an!

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