Ich bin in einer Wohngruppe und will wieder Heim. Meiner Eltern wollen das auch, aber was haben Sie für Möglichkeiten, wenn es nicht funktioniert zuhause? ?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Das JA muss Hilfe geben 100%
Inobhutnahme 0%
Pech 0%

3 Antworten

Das kommt auf die Einstellung des Jugendamtes zu deiner gewünschten Rückführung an: Wenn das Jugendamt das befürwortet, ist es eigentlich Gang und Gebe dass für die erste Zeit zu Hause bzw. die Übergangszeit eine ambulante Hilfe (Familienhilfe oder Betreuungshilfe - hängt auch von deinem Alter ab) gewährt wird - meist für ein halbes Jahr.

Wenn das Jugendamt aktuell ganz klar die Empfehlung gibt, dass eine Rückführung zu früh wäre und erklärt hat, diesbezüglich mit erneuten Problemen zu rechnen und ihr diese dann jedoch, ENTGEGEN des fachlichen Rates, doch einfach macht, kann es natürlich auch sein, dass das Jugendamt anschließend keine ambulante HIlfe gewährt. Eine Hilfe zur Erziehung muss immer - aus fachlicher Sicht "GEEIGNET und notwendig" sein. Wenn das Jugendamt sagt: Wir halten eine ambulante HIlfe für nicht ausreichend und daher auch nicht geeignet  - ist es nicht verpflichtet diese zu gewähren. Denn es bietet euch ja Hilfe an - diese die aktuell noch fachlich geeignet erscheint: Wohngruppe. Das beliebte Argument an solchen Stellen: " Ja klar, das Jugendamt möchte ja schließlich 'Geld machen' - bzw. die Wohngruppe verdient daran" ist allerdings absoluter Schwachsinn: Solche Hilfen KOSTEN die Jugendämter und die Jugendämter haben einen extremen Spardruck (von dem Geld sollen besser Straßen unnötigerweise erneuert werden - wichtiger als Kinder ;) !)  und daher haben sie auch immer das höchste Ziel, Kinder möglichst früh wieder nach Hause zurück führen zu können (auch gesetzliche Vorschrift). Sobald da die Hoffnung auftaucht, dass es zu Hause wieder funktionieren könnte, da Eltern und Kind an sich gearbeitet haben, wird eine Rückführung umgesetzt - um Geld zu sparen! Nur wenn wirklich ganz erhebliche Sorge vorliegt, dass das nicht im Sinne des Kindeswohles wäre bzw. das Risiko sehr hoch erscheint, dass es zu einer erneuten Enttäuschung für Eltern und Kinder führt - aufgrund neuer Probleme, stimmt das Jugendamt einer Rückführung noch nicht zu.

Wenn ihr es also dennoch macht - und es zu Schwierigkeiten kommt, muss das Jungedamt euch keine Hilfe geben. Dann werdet ihr dann wohl erstmal an eine Familienberatungsstelle verwiesen. Wenn ihr vorher der Meinung wart, dass ihr das alles hinbekommt - dann musst ihr es auch zeigen, ganz einfach. Steuergelder sind zu wertvoll um damit ein ständiges, fröhliches "hop on hop off" zu betreiben - die sollen sinnvoll eingesetzt werden und diese Sinnhaftigkeit wird in den sogenannten "Hilfeplänen" gesteuert - in denen also auch entschieden wird, ob eine Rückführung sinnvoll ist oder nicht.
Eine Familienberatungsstelle kostet kaum bzw. keine Steuergelder - daher ist diese dann auch erstmal angesagt, wenn ihr euch gegen den fachlichen Rat entscheidet.

Wenn es natürlich erneut zu einer Kindeswohlgefährdung von dir kommt, hat das Jugendamt natürlich einen Schutzauftrag und kann dich In Obhut nehmen. Je nachdem was dann vorgefallen ist, kann dies ein Sorgerechtsverfahren vor Gericht zur Folge haben, bei denen deinen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, damit sie nach zwei Monaten dich eben nicht wieder einfach so aus der Wohngruppe holen können.

NiklasBach 
Fragesteller
 30.08.2015, 14:21

Das JA hat da aber eigentlich nix zuentscheiden da keine Kindeswohlgefärdung vorliegt und meine eltern das sorgrercht haben.

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HobbyPianistin  30.08.2015, 14:25
@NiklasBach

Ja klar - deswegen habe ich ja auch nicht gesagt, dass das Jugendamt AKTUELL jetzt die Rückführung verhindern kann, davon war keine Rede!

Ich habe auf deine Frage geantwortet, ob das Jugendamt danach eine ambulante HIlfe gewähren muss. Und das MUSS es **nicht** - genauso wie du nicht in der Wohngruppe bleiben MUSST, wenn deine sorgeberechtigten Eltern und du dies nicht wollen. Und der letzte Absatz bezieht sich - wie daraus ja zu entnehmen ist - nur auf eine Vermutung dessen was kommen könnte - wenns so nicht kommt und ihr alleine super klar kommt - umso besser, wünsche ich dir auf jeden Fall :)

Nur da du unten "Inobhutnahme" aufgeführt hast, hatte ich den Eindruck es ist nicht ganz abwägig für dich...

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Wenn es zu Hause nicht klappt und dir geht es nicht gut, solltest du lieber in der Wohngruppe bleiben und deine Eltern immer mal besuchen. Auf der anderen Seite spielt aber auch dein Wunsch eine Rolle. Ist die Sitaution aber zu krass, glaube ich nicht, dass man dich zurück gehen lassen wird.

Die Gesellschaft schützt dich vor einem unmöglichen Leben.

Wichtig ist auch, warum du in die Wohngruppe musstest. Hat es bei dir, oder deinen Eltern nicht geklappt?

Du bist ja wohl nicht grundlos in einer Wohngruppe. Warum sprechen deine Eltern nicht mit dem Jugendamt über die Situation? Dies wird dann beurteilen, ob es angebracht ist, dass du wieder zu Hause wohnst.

NiklasBach 
Fragesteller
 30.08.2015, 12:54

Ich bin seit 2014 Da und meine eltern wollen das ja das jugendamt sagt eh nein genauso wie die wohngruppe aber die entscheidung liegt bei meinen eltern

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dafee01  30.08.2015, 12:56
@NiklasBach

Warum sagt das Jugendamt nein? Wenn die Entscheidung bei deinen Eltern liegt, dann ist es ja wohl kein Problem, dass du wieder zu Hause wohnst.

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NiklasBach 
Fragesteller
 30.08.2015, 12:58
@dafee01

Meine Eltern sind da bereit für einen versuch aber sie vollen wissen was passiert wenn es nicht klappt

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HobbyPianistin  30.08.2015, 14:29
@NiklasBach

Ja wo ist dann das Problem ? Wenn deine Eltern sorgeberechtigt sind, könnt ihr die Hilfe morgen auf eigene Faust beenden und deine Koffer packen!  Weder Wohngruppe noch Jugendamt haben das Recht euch zurück zu halten.

ABER ihr habt eben auch nicht das Recht auf eine anschließende AMBULANTE Betreuung des Jugendamtes.

-Ganz einfach-

Eure jetztige Entscheidung lautet also: Ganz oder gar nicht. Weil das Jugendamt wohl sagt : Halb ist zu wenig.

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