Was passiert nachdem man 18 in einer/m Heim/Wohngruppe geworden ist?

4 Antworten

Wenn du mit 18 noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, beginnt die Verselbstständigung.

Das bedeutet, dass du vom Jugendamt eine Wohnung gestellt bekommst, dort alleine wohnst und nebenbei deine Ausbildung oder Studium absolvierst.

Ab und an mal kommen dich dann deine Erzieher/Sozialpädagogen besuchen, um sich nach deinem Wohlbefinden zu erkundigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erzieher

Dann kannst du kurz vor deinem 18.Geburtstag selbst einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Form einer Heimunterbringung stellen.

Wie schnell deine Verselbstständigung vorangeht wird dann gemeinsam in den Hilfeplangesprächen festgelegt.

Spätestens mit 21 solltest du dann in einer eigenen Wohnung leben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Im Regelfall werden die Betreuer und das Jugendamt einem dabei helfen eine eigene Wohnung zu finden, und auch dabei helfen den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern durchzusetzen.

Bis das geregelt ist kann man weiter in der Wohngruppe wohnen.

Prinzipiell ist das Jugendamt bis 21 für einen Zuständig.

Von Experte SkR1997 bestätigt

das ist von Jugendamt zu Jugendamt und auch in den Bundesländern ein wenig unterschiedlich. Manche machen mehr Druck und andere weniger, dass man dann selbstständig wird. Aber vom Gesetz her hast du bis 21 Jahre das Recht auf Jugendhilfe. Ich arbeite in einer Wohngruppe, bei uns leben einige die 18-20 Jahre alt sind. Die sind halt alle, wie du schon deutlich jünger eingezogen. Aber sie brauchen uns aktuell noch.