Ja klar ist das möglich! Man ist nie zu alt!

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Egal wie alt du bist!

Es ist so schade, dass diese Vorurteile so verbreitet sind. Ich hatte schon erwachsene Schüler und der Unterschied ist lediglich der: Erwachsene lernen oft schwieriger/langsamer als Kinder - klar , das ist leider auf allen Gebieten im Leben so mit dem Älterwerden 😄... UND: Kinder werfen i d.R. nicht so schnell die Flinte ins Korn wie Erwachsene 🙂!

Hab eine angemessene Geduld und Frustrationstoleranz mit dir und du wirst es schaffen😉!

Der Preis ist normal- sogar eher günstig!

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Generell bin ich der Meinung, dass Freunde sehr wichtig sind im Leben und ich habe auch mal gelernt, dass der Mensch ein "Rudeltier" ist bzw. andere Menschen zum Leben braucht. Daher kann ich dir hier keinen Ratschlag geben wie du zum totalen Einzelkämpfer- und dabei auch noch glücklich wirst. Klar muss man auch mit sich alleine was anfangen können.

Um Freunde zu finden muss man nicht unbedingt regelmäßig auf Partys gehen und Alkohol trinken MUSS man sowieso nicht.

Was sind denn DEINE Interessen ? Mach es davon abhängig. Was interessiert dich, was würdest du vielleicht gern mal ausprobieren ...? Dann mach das - geh z.B. in einen Volleyballverein, mach nen Tanzkurs, lerne ein Instrument und spiele im Orchester, engagiere dich irgendwo ... du kannst dich dazu z.B. in der Schule nach Glyern angucken, einen Sportlehrer fragen, die Schulsozialarbeiter, geh in den Jugendclub bei euch und frag da die Betreuer.... was kann dir schon passieren ?

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In einer Beratungsstelle ist es manchmal schon schwierig als Studentin ein Praktikum machen zu können - zumindest wenn du bei Gesprächen dabei sein willst. Weil das i.d.R. zu intim ist.
Im Verwaltungsbereich einer Beratungsstelle hast du als Schülerin vielleicht eher eine Möglichkeit - aber bei Gesprächen wirst du sicher nicht dabei sein dürfen.

Und beim Allgemeinen Sozialen Dienst eines Jugendamtes oder dem Familiennotdienst ist das mit 14 auch noch nicht möglich. Da muss du dich schon in einem passenden Studium befinden (Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie).

Allerdings gibt es ja Unterschiede zwischen dem Jugendhilfedienst und den Psychologischen Beratungsdiensten oder?

Ja, also einen "psychologischen Beratungsdienst" im wahrsten Sinne gibt es beim Jugendamt nicht - nur beim Gesundheitsamt soweit ich weiß. Beim Jugendamt gibt es i.d.R. eine interne Erziehungs- oder Familienberatungsstelle. Aber wie gesagt - ich glaube da brauchst du dich gar nicht erst zu bewerben...

Ist leider so, ich fand das in deinem Alter ebenfalls schon sehr interessant und hätte soetwas gerne gemacht, aber nicht die Chance dafür erhalten. Selbst ein Praktikum in einem PKH konnte ich erst mit ca. 19 Jahren machen und selbst da erst nach etlichen Diskussionen mit meinen Berufsschullehrern. Die sind dort eine ziemliche "Softie-Schiene" gefahren und hatten Angst dass wir für solche Erfahrungen zu jung sein könnten und das zu bleastend wäre - bei VOLLJÄHRIGEN (!). Insofern ist mir auch klar, dass euch das mit 14 erst Recht nicht gestattet wird und sorry, aber das ist auch richtig so - mit 14 ist man definitv noch zu jung für solche, durchaus auch belastenden Erfahrungen die du in einem PKH (/psychiatrische Anstalt) machst ;). Im psychologischen Bereich ein Praktikum zu finden, wenn man noch sehr jung ist bzw. dies nicht im Rahmen eines Studiums macht, ist leider sehr schwer - zumindest fällt mir keine weitere Möglichkeit ein. Höchstens vielleicht nochmal in einer psych. Tagesklinik/Ambulanz nachfragen, das ist vielleicht nicht ganz so "hartes Brot" wie im stationären Rahmen - aber selbst da, solltest du und sollten deine Lehrer, trotzdem gut auf deine "psychische Verdauung" während diesem Praktium achten ;) !

Zum Thema Pädagogik könntest du ein Praktikum im Kindergarten machen, oder in einem Kinderheim.

Vielleicht wäre ja auch Ergotherapie ein interessanter Bereich, kommt zwar eine größere gesundheitliche Schiene dazu, aber du hättest auch mit Kindern zu tun und würdest verschiedene therapeutische Fördermaßnahmen kennenlernen...

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Das kommt auf die Einstellung des Jugendamtes zu deiner gewünschten Rückführung an: Wenn das Jugendamt das befürwortet, ist es eigentlich Gang und Gebe dass für die erste Zeit zu Hause bzw. die Übergangszeit eine ambulante Hilfe (Familienhilfe oder Betreuungshilfe - hängt auch von deinem Alter ab) gewährt wird - meist für ein halbes Jahr.

Wenn das Jugendamt aktuell ganz klar die Empfehlung gibt, dass eine Rückführung zu früh wäre und erklärt hat, diesbezüglich mit erneuten Problemen zu rechnen und ihr diese dann jedoch, ENTGEGEN des fachlichen Rates, doch einfach macht, kann es natürlich auch sein, dass das Jugendamt anschließend keine ambulante HIlfe gewährt. Eine Hilfe zur Erziehung muss immer - aus fachlicher Sicht "GEEIGNET und notwendig" sein. Wenn das Jugendamt sagt: Wir halten eine ambulante HIlfe für nicht ausreichend und daher auch nicht geeignet  - ist es nicht verpflichtet diese zu gewähren. Denn es bietet euch ja Hilfe an - diese die aktuell noch fachlich geeignet erscheint: Wohngruppe. Das beliebte Argument an solchen Stellen: " Ja klar, das Jugendamt möchte ja schließlich 'Geld machen' - bzw. die Wohngruppe verdient daran" ist allerdings absoluter Schwachsinn: Solche Hilfen KOSTEN die Jugendämter und die Jugendämter haben einen extremen Spardruck (von dem Geld sollen besser Straßen unnötigerweise erneuert werden - wichtiger als Kinder ;) !)  und daher haben sie auch immer das höchste Ziel, Kinder möglichst früh wieder nach Hause zurück führen zu können (auch gesetzliche Vorschrift). Sobald da die Hoffnung auftaucht, dass es zu Hause wieder funktionieren könnte, da Eltern und Kind an sich gearbeitet haben, wird eine Rückführung umgesetzt - um Geld zu sparen! Nur wenn wirklich ganz erhebliche Sorge vorliegt, dass das nicht im Sinne des Kindeswohles wäre bzw. das Risiko sehr hoch erscheint, dass es zu einer erneuten Enttäuschung für Eltern und Kinder führt - aufgrund neuer Probleme, stimmt das Jugendamt einer Rückführung noch nicht zu.

Wenn ihr es also dennoch macht - und es zu Schwierigkeiten kommt, muss das Jungedamt euch keine Hilfe geben. Dann werdet ihr dann wohl erstmal an eine Familienberatungsstelle verwiesen. Wenn ihr vorher der Meinung wart, dass ihr das alles hinbekommt - dann musst ihr es auch zeigen, ganz einfach. Steuergelder sind zu wertvoll um damit ein ständiges, fröhliches "hop on hop off" zu betreiben - die sollen sinnvoll eingesetzt werden und diese Sinnhaftigkeit wird in den sogenannten "Hilfeplänen" gesteuert - in denen also auch entschieden wird, ob eine Rückführung sinnvoll ist oder nicht.
Eine Familienberatungsstelle kostet kaum bzw. keine Steuergelder - daher ist diese dann auch erstmal angesagt, wenn ihr euch gegen den fachlichen Rat entscheidet.

Wenn es natürlich erneut zu einer Kindeswohlgefährdung von dir kommt, hat das Jugendamt natürlich einen Schutzauftrag und kann dich In Obhut nehmen. Je nachdem was dann vorgefallen ist, kann dies ein Sorgerechtsverfahren vor Gericht zur Folge haben, bei denen deinen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, damit sie nach zwei Monaten dich eben nicht wieder einfach so aus der Wohngruppe holen können.

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Das Jugendamt zahlt keine Wohnungen! Wenn du volljährig bist kannst du dich höchstens ans Jobcenter wenden und fragen ob du Anspruch auf Beihilfe hast.

Das was du vom Jugendamt bekommen kannst, ist lediglich eine ambulante Betreuung (wenn der Bedarf dazu gesehen wird), d.h. Jemand der ein paar Mal pro Woche zu dir kommt und dich bei diversen Dingen (Behördengänge, soziale/psychische Belastungen o.ä.) unterstützt.

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Was soll ich noch tun ich weiß nicht mehr weiter Nichte/Neffe?

Hallo liebe Forums Mitglieder!

Ich wende mich heute an euch weil ich einfach nicht mehr weiter weiß und auch nicht was ich noch machen soll. Vielleicht hat ja jemand von euch einen Rat für mich.

Es geht nicht um mich es geht um mein Neffen (18) und meine Nichte(15). Die beiden leben bei ihrem Vater. Meine Schwester wohnt 400 km entfernt. Bei ihrem Vater geht es ihnen sooooooo schlecht. Sie wollen aber auch nicht zu der Mutter. Ich kann euch die Zustände gar nicht beschreiben so schlimm sind die. Ich möchte auch gar nicht ins Detail gehen sonst übergebt ihr euch. Sie haben kaum möbel keine Küche nix. Sie leben von Harz IV das ist innerhalb von 2-3 Tagen aufgebraucht.

Dann kommt ja am 10 das Kindergeld. dann ist wieder 2 Tage Geld da, dann ist es wieder aufgebraucht. Für den Rest des Monats ist dann Ebbe und die Kinder Hungern. Mein Neffe ist oft bei mir die kleine darf nicht zu mir weil der Vater sonst vor Neid und Angst platzen würde. Ich könnte ihm ja seine "Ersatz" Frau weg nehmen. Sein Sohn darf eigentlich auch nicht kommen, denn bei mir bekommt er ja täglich sein Essen, und das geht gar nciht. Seine Kinder sollen genau so leiden wie er. Ich rede dauernd mit ihm aber das will er nicht hören er sagt dann nur "ich komme damit klar" Ja er vielleicht aber seine Kinder nicht. Seine Tochter geht beim Aldi klauen weil sie hunger hat. Das interessiert den gar nicht. Sie geht nicht zur Schule hat jetzt Sozial stunden. Aber es interessiert einfach kein Schwein keiner macht was nicht mal das Jugendamt. Da war ich ja auch schon.

Heute hat mein Neffe mich wieder nach Geld gefragt weil denen ihr Konto gepfändet wird und sie bis nächste Woche nichts zu essen haben. Aber meine Reserven und auch meine Gutmütigkeit sind langsam auch aufgebraucht. Ich kann nicht mehr mir tun die Kinder so leid und der alte hockt die ganze Nacht vorm Laptop und kümmert sich um nix die Kinder haben hunger und er macht nichts. Ich verstehe es nicht ich bin so Wütend.

Bitte Helft mir. Sagt mir was ich machen kann das es ein Ende hat. Ich könnte echt heulen....

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Hat das Jugendamt dir was dazu verraten, warum es nichts macht ? Könnte ein Grund sein, dass die Kinder - bzw. deine Nichte (der Neffe ist volljährig) nicht weg möchte ?  Manchmal ist es so, dass das Jugendamt Jugendliche in solchen Verhältnissen versucht zu einer Inobhutnahme zu überreden, diese jedoch partout nicht wollen bzw. sich weigern. Dann besteht das Problem, dass z.B. eine 15jährige eben einfach ein bestimmtes Mitspracherecht hat, es können nicht einfach Dinge über ihren Kopf hinweg entschieden werden bzw. sie zu etwas gezwungen werden - sie ist keine 5 mehr.

So wie sich das anhört ist weder der Vater noch deine Schwester eine Option für deine Nichte :(. Daher wäre der erste und einzige Schritt, der gegen den Willen der Eltern unternommen werden kann, eine Inobhtunahme. Damit sie da einfach erstmal raus kommt - solange bis über die weitere Perspektive entschieden ist. Wenn gewährleistet ist, dass der Vater ihr bei dir keinen Stress machen wird (euch auflauert oder ähnliches) kann das Jugendamt sie auch "zu dir" in Obhut nehmen/geben. Vorraussetzung bei einer 15 jährigen ist jedoch, entweder eine akut-Situation von Fremd- oder Eigengefährdung, um sie gegen ihren Willen in Obhut nehmen zu können oder aber ihre Einwilligung! Letzteres wäre der einfachste Weg: §42 SGB VIII, sie muss  zum Jugendamt kommen und um Inobhutnahme bitten und ihre Situation beschreiben. Wo sie dann letztlich hinkommt, ob zu dir oder in eine Wohngruppe (Pflegefamilie wie hier bereits erwähnt wurde, ist bei einer 15jährige extrem unwahrscheinlich) ist jedoch Entscheidung des Jugendamtes, wobei natürlich ihre Wünsche weitestgehend berücksichtigt werden. Aber sie sollte sich auch damit anfreunden können, zunächst erstmal in eine Wohngruppe zu kommen (wie gesagt, bis alles weitere geklärt ist).

Wenn deine Nichte dazu nicht bereit ist, könntest du dich mal mit ihr in eine Familienberatungsstelle begeben. Dort könntet ihr gemeinsam ein Gespräch mit einer Fachkraft führen, die vielleicht versuchen kann Ängste bei deiner Nichte abzubauen bzw. sie bezüglich dieses Schrittes positiv zu beeinflussen.
Die haben Schweigepflicht und man kann sich dort oft sogar anonym beraten lassen.

Kurz zu deinem Neffen: Er ist volljährig und kann somit selbst bestimmen wo er leben möchte. Auch er kann sich zur eigenen Stärkung bezüglich einer Entscheidung an eine Familienberatungsstelle wenden.

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Gut mit dem Jugendamt zusammen arbeiten und deine Situation und/oder dein Verhalten so verändern, dass die Basis für eine Rückführung vorhanden ist, d.h. eine Gefährdung deines Kindes durch eine Rückführung, auch für die Zukunft, möglichst ausgeschlossen werden kann. Dafür wird das Jugendamt sicher Auflagen gegeben haben bzw. dir gesagt haben, was genau du ändern musst.

Allgemeine Frage - Allgemeine Antwort ;).

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