Woher weiß der Richter welches Gesetzbuch er verwendet?
Generell, anhand des Inhaltes und des Falls, klar.
Aber wo ist festgelegt welche er zu verwenden hat?
Wieso nicht sein eigenes Gesetzbuch, wieso das StGB?
Und was passiert, wenn es z. B. im Organtransplantation Gesetz einen neuen Mordgraphen gibt, also die Rechtslage nicht mehr eindeutig ist, wer legt die Präzedenz fest?
6 Antworten
Ein Richter hat auch wie ein Anwalt Rechtswissenschaften studiert, da gehört es dazu, zu wissen wo etwas steht. Außerdem kommt eine Anklage von der Staatsanwaltschaft, die suchen das vorab schon mal raus, gegen welche Gesetze verstoßen wurde und der Richter bekommt den Fall auch nicht am Prozesstag vorgelegt, sondern befasst sich vorher schon einmal damit.
- Würde der Gesetzgeber einen solchen Paragraph nicht im Transplantationsgesetz aufnehmen.
- Sollte es zu einem Sachverhalt 2 grundsätzlich passende Paragraphen geben, so hat entweder der Gesetzgeber geregelt, welcher wann Anwendung findet. Ansonsten gilt: der speziellere vor dem allgemeinen
Nein, das steht in keinem Gesetz. Dazu studiert man Jura, damit man weiß und versteht, wie Recht funktioniert
Aber wo ist festgelegt welche er zu verwenden hat?
Weil es auch dazu Regeln gibt. So ist zum Beispiel das spezielle Gesetz dem allgemeinen vorzuziehen.
Soll heissen:
Gibt es ein Gesetz mit einem Paragraphen der genau auf diesen Fall passt, dann ist der auch zu verwenden. Nicht ein anderes, allgemein gehaltenes Gesetz dass zufällig auch dieses Thema anspricht.
Wieso nicht sein eigenes Gesetzbuch, wieso das StGB?
Was soll denn "sein eigenes Gesetzbuch" sein? Richter machen nicht ihre eigenen Regeln und Gesetze.
Und das StGB wird ja nur bei einem Strafrechtsfall angewendet, weil darin die entsprechenden Straftaten behandelt werden.
Und was passiert, wenn es z. B. im Organtransplantation Gesetz einen neuen Mordgraphen gibt, also die Rechtslage nicht mehr eindeutig ist, wer legt die Präzedenz fest?
Das Beispiel macht keinen Sinn.
Das Transplantationsgesetz kann keinen "parallel existierenden Mord-Paragraphen" enthalten, da "Mord" eine Straftat ist die in einem anderen Gesetz (StGB) behandelt wird. Somit kann es da keine "Nicht-Eindeutigkeit" geben welches der beiden Gesetze zur Anwendung kommt.
Außerdem ist im StGB genau definiert was Mord ist und demzufolge auch, was alles kein Mord ist. Und Transplantationen gehören nicht dazu.
Falls Grundsätzlich mehrer Gesetze anwendbar sein könnten gilt in der Rechtswissenschaft der Grundsatz:
Lex specialis derogat legi generali: Das speziellere Gesetz verdrängt das allgemeine.
Die Details lernt er in einem mehrjährigen jura Studium und anschließender praktischer Ausbildung
Der Richter hat in seinem Studium gelernt, wo er was nachzuschlagen hat, inklusiv Querverweisen. Und so ganz nebenbei gibt es ja auch noch den Staatsanwalt und den Rechtsanwalt, die einem Richter auch ab und an mal Hinweise geben können, falls der sich irrt.
2) in unserem Staat ist ja alles ausdefiniert, weißt du, wo die Präzedenz genau festgelegt ist? StPO?