Wo kommen die Kinder in dem Fall unter?

7 Antworten

Das liegt dann in Zuständigkeit des Familiengerichts und des Jugendamtes. Das Familiengericht bestellt einen Vormund, bei kleineren Kindern kommen diese in aller Regel zuerst in eine Bereitschaftspflegefamilie, die eben für solche Fälle bereit steht, und perspektivisch dann in eine Pflegefamilie zum dauerhaften Verbleib. Da es jedoch zu wenige Pflegeeltern gibt können die Kinder auch in einer Heimgruppe landen. Bei Geschwisterkindern wird aber sehr darauf geachtet, dass diese in jedem Fall zusammenbleiben können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie werden extern betreut von Fachpersonen und später Heim, wenns keine Verwandten gibt.

Übrigens helfen hier auch oft die Paten aus, wenn sie nicht die Grosseltern sind und nicht verwandt sein müssen..

Für solche Fälle gibt es Pflegeeltern. Notfalls Kinderheim.

Von daher, doch, es gibt Menschen, denen man die Kinder anvertrauen kann.

Die meisten Eltern sorgen vor.
Würde meinen Mann und mir etwas passieren, würde meine beste Freundin unseren Zwerg bekommen.
Dies macht man mit einer Sorgerechtsverfügung. 

Es gibt so Einrichtungen, die heißen "Kinderheime".

Und auch irgendwelche Fremde, die heißen "Pflegeeltern".